Mein Fehler! Habe meine Beiträge angepasst.Skorpion69 hat geschrieben:
@ alle: Es ist offen, ob es sich hier um eine Dame oder einen Herrn handelt. Insofern bitte keine Mutmaßungen anstellen... ]
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Moderator: Team Zoll
Mein Fehler! Habe meine Beiträge angepasst.Skorpion69 hat geschrieben:
@ alle: Es ist offen, ob es sich hier um eine Dame oder einen Herrn handelt. Insofern bitte keine Mutmaßungen anstellen... ]
Zum Unsinn:Skorpion69 hat geschrieben: ↑Sa 13. Jan 2018, 16:45Das ist Unsinn. Niemand muss die Art der Erkrankung irgendjemandem bekannt machen - außer dem Amtsarzt. Und selbst da nur auf Nachfrage.
Der Ernennung auf Lebenszeit steht eine Erkrankung ebenfalls nicht im Weg, außer es besteht der Verdacht, dass jemand tatsächlich vorzeitig dauerhaft dienstunfähig ist/wird - und da gilt grundsätzlich die erwähnte 6-Monats-Frist (es gibt bei Probezeitbeamten gewisse "Ausnahmen", aber die sind hier nicht ersichtlich).
Danke, aber die Rechtslage einschl. Urteil ist mir durchaus bekannt (der "Unsinn" bezog sich ausschließlich auf die "arglistige Täuschung").vanymo hat geschrieben: ↑Sa 13. Jan 2018, 18:01Zum Unsinn:Skorpion69 hat geschrieben: ↑Sa 13. Jan 2018, 16:45Das ist Unsinn. Niemand muss die Art der Erkrankung irgendjemandem bekannt machen - außer dem Amtsarzt. Und selbst da nur auf Nachfrage.
Der Ernennung auf Lebenszeit steht eine Erkrankung ebenfalls nicht im Weg, außer es besteht der Verdacht, dass jemand tatsächlich vorzeitig dauerhaft dienstunfähig ist/wird - und da gilt grundsätzlich die erwähnte 6-Monats-Frist (es gibt bei Probezeitbeamten gewisse "Ausnahmen", aber die sind hier nicht ersichtlich).
Wenn sich die Verbeamtung auf Lebenszeit beim Zoll nach dem BBG richtet, ist § 11 BBG maßgeblich. Danach darf keine Ernennung erfolgen, wenn man sich nicht in vollem Umfang bewährt hat (einschließlich gesundheitlicher Eignung). Für den anzulegenden Maßstab lies bitte selber § 11 Abs. 1 Satz 2 BBG. Für die Kriterien, wann jemand gesundheitlich geeignet ist, oder nicht, empfehle ich das diesbezügliche Grundsatzurteil des BVerwG.
Wo du recht hast, ist, dass nur die Erkrankung beim Amtsarzt angegeben werden müssen, nach denen gefragt wird. Mir ist abr kein einziger Fall bekannt, in dem der Amtsarzt bei der Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszeit nicht explizit nach Erkrankungen in der Probezeit gefragt hätte.
Auf deiner Dienststelle/im HZA sollte es Kolleginnen oder Kollegen vom "NETZ" geben. Die können erste Kontakte herstellen und unterliegen gleichfalls der Schweigepflicht wenn du dich ihnen anvertraust.
es ist auch noch nicht einmal gesagt, dass es tatsächlich eine Depression ist ...Officer André hat geschrieben: ↑Mi 17. Jan 2018, 18:06Es ist noch nicht mal gesagt, dass Nuuk länger ausfällt.
Vllt. nur eine kleine Auszeit von zwei Wochen. Es gibt viele Medikamente zur Behandlung einer Depression. Auch ganz „Sanfte“. Eventuelle Einnahme von Medikamenten oder weiteren Schritten, wird dann alles mit dem Arzt geklärt. Das ist ganz individuell.
Ich würde mal umgehend zum Arzt gehen.
Du musst dir danach nicht gleich ganz harte Pillen reinpfeifen.
Erstmal ab zum Arzt. Das wird alles.
Eine Depression ist kein Weltuntergang.
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