Hallo,
vielleicht komme ich ja hier auf eine Antwort, nämlich frage ich mich gerade ob der Tausch als Bundespolizist im mittleren Dienst zur LPOL nach NRW funktionieren würde? Dort gibt es ja nur den gD in der LPOL. Würde diese Voraussetzung solch einen Tausch nicht unterbinden?
mit freundlichen grüßen
Tausch von mD BPOL zu LPOL NRW
Moderatoren: Old Bill, supporter, Holger73
Re: Tausch von mD BPOL zu LPOL NRW
Hallo!
Zunächst mal richtet sich die Versetzung nach §15 Beamtenstatusgesetz. Hiernach musst du für das Amt die Befähigung besitzen musst.
Wenn es in deinem Zielbundesland nur noch den gD gibt, dann müsstest du wohl zunächst in den gD aufsteigen um dann einen Tausch zu vollziehen. Ob da dann allerdings die Bundespolizei mitspielt, das ist eine weitere Unbekannte, da jede BuPolDir im Bezug auf den Tauschpartner sein eigenes Süppchen kocht (Dienstgradgleich, Laufbahngleich...)
Momentan sehe ich es so, das du für ein Amt bei der Landespolizei NRW nicht die erforderliche Befähigung besitzt.
Gruß Bill
Zunächst mal richtet sich die Versetzung nach §15 Beamtenstatusgesetz. Hiernach musst du für das Amt die Befähigung besitzen musst.
Wenn es in deinem Zielbundesland nur noch den gD gibt, dann müsstest du wohl zunächst in den gD aufsteigen um dann einen Tausch zu vollziehen. Ob da dann allerdings die Bundespolizei mitspielt, das ist eine weitere Unbekannte, da jede BuPolDir im Bezug auf den Tauschpartner sein eigenes Süppchen kocht (Dienstgradgleich, Laufbahngleich...)
Momentan sehe ich es so, das du für ein Amt bei der Landespolizei NRW nicht die erforderliche Befähigung besitzt.
Gruß Bill
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