Flugdienst der BPOL

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon FLSN » Mo 4. Sep 2017, 21:14

Moin!

Das weiß ich nicht. Aber - ich werd fragen. Melde mich, wenn ich ne adäquate Antwort weiß.

Hm...dachte bis jetzt, der Zoll hätte noch größere Personalengpässe als die BPOL...

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon Grammo » Di 5. Sep 2017, 13:24

FLSN hat geschrieben: Das weiß ich nicht. Aber - ich werd fragen. Melde mich, wenn ich ne adäquate Antwort weiß.
Super, das ist nett.
FLSN hat geschrieben: Hm...dachte bis jetzt, der Zoll hätte noch größere Personalengpässe als die BPOL...
Ich glaube in der Hinsicht geben wir uns nicht viel. Aber der Zoll ist hinsichtlich (Weg-)Bewerbungen recht kulant. Ein Kollege ist letztes Jahr auf eigenen Wunsch zum BAMF gewechselt.

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon FLSN » Di 5. Sep 2017, 15:15

Erster Anruf beim EAV-Organisator: lt. Ausschreibung für den Flugdienst grds. Voraussetzung Polizeivollzugsbeamter. Details ob es ggf. Ausnahmen gibt, sind aber noch in der Klärung...

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon FLSN » Fr 6. Okt 2017, 20:41


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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon irisnrw » Fr 24. Nov 2017, 20:57

Hallo, ich habe eine Frage:
Auf der Karriereseite der Bpol steht, dass man auch aus dem mD in den Flugdienst kann. Kann mir jemand etwas zum zeitlichen Ablauf sagen und wie dieser im Gegensatz zum gD Dienst ist? Vorab schon besten Dank.

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon irisnrw » Fr 24. Nov 2017, 23:12

Hallo, ich habe eine Frage:
Auf der Karriereseite der Bpol steht, dass man auch aus dem mD in den Flugdienst kann. Kann mir jemand etwas zum zeitlichen Ablauf sagen und wie dieser im Gegensatz zum gD Dienst ist? Vorab schon besten Dank.

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon FLSN » Sa 25. Nov 2017, 11:46

Moin!

Zweieinhalb Jahre Ausbildung mD.
Danach Bewerbung zum Flugdienst, EAV bestehen.
Ca. 20 Grundlehrgang
Ca. 10 Monate IFR & AS332 Lehrgang

2 Jahre nach bestandenem Grundlehrgang Flugdienst, Übernahme in den gD.

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon irisnrw » Sa 25. Nov 2017, 21:10

Dankeschön

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon irisnrw » Sa 25. Nov 2017, 23:51

Hallo,
Okay, doch noch Fragen :?: : man kann sich also direkt nach bzw mit der LB Prüfung mD in den Flugdienst bewerben?
Und der gD nachher entspricht dann der verkürzten oder der regulären Variante? Die verkürzte Form beinhaltet ja glaub ich keine Führungs- und Ausbilder Tätigkeiten.
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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon FLSN » So 26. Nov 2017, 09:29

Die Bewerbung zum Flugdienst kann sogar noch während des Laufbahnlehrgangs erfolgen. Die Ausschreibung für den Flugdienst ist eine Dauerausschreibung. Der Lehrgang beginnt jedes Jahr im Januar. Die EAV‘s finden verteilt über das gesamte Jahr statt. Wenn dein Laufbahnlehrgang z.B. im März endet, du aber unbedingt schon auf den nächsten Lehrgang willst, dann solltest du dich schon während deiner letzten Monate auf deinem Laufbahnlehrgang bewerben.

Mit der Übernahme in den gD nach 2 Jahren Zugehörigkeit zum Fliegenden Personal hast du grundsätzlich die volle Laufbahnbefähigung für den gD. Ob dir damit alle Wege in Führungsfunktionen offen stehen, kann ich dir momentan noch nicht beantworten. Die Laufbahnverordnung lässt sich diesbezüglich zumindest nicht gegenteilig aus. Dennoch sind die Bestrebungen seitens der Leitung des Flugdienstes so (zumindest mündlich geäußert), dass Positionen mit Führungs- und Personalverantwortung im gD mit Personal besetzt werden soll, dass das Studium zum gD gemacht hat. Aber wie ich unseren Laden kenne, höhlt letztlich der stete Tropfen den Stein. Schon jetzt gibt es Beispiele dafür, dass man z.B. bei der Funktion der „Ersten Piloten“ (früher Schwarmführer) keinen Wert mehr darauf legt, dass vom Bewerber der ‚richtige‘ gD Lehrgang besucht wurde.

Im Übrigen werden auf den aktuellen Lehrgängen gD auch keine oder kaum noch Führungslehren vermittelt. Die Karriere der frischen Kommissare beginnt heute als KSB.
Fluglehrer kannst du aber z.B. auch problemlos werden, wenn du Angehöriger des mD bist.

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon irisnrw » So 26. Nov 2017, 10:38

Super, vielen Dank!

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon irisnrw » Do 15. Feb 2018, 22:33

Hallo,
Inwieweit fließen mögliche Tests beim DLR in Hamburg zb die, die Fluglotsen absolvieren müssen, in die Tests für die Helikopter Piloten ein? Weiß das jemand?

Also konkret, wenn man ggfs beim Test zum Fluglotsen patzt, wird das in einige Jahren möglicherweise Auswirkungen auf den Pilotentest haben?

Gruß Iris

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon FLSN » Fr 16. Feb 2018, 11:41

Datenschutz!

Also- NEIN!

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon irisnrw » So 18. Feb 2018, 23:45

Danke,
aber ich schreib mal eben, was auf dem Schreiben vom DLR Draufsicht. Das ich unterschreiben muss:
......Ihr erkläre mich mit der Teilnahme an einer luftfahrtpsychologischen Untersuchung einverstanden.......
Ich gebe meine Zustimmung, dass meine erhobenen Daten/Testergebnisse (ist ja klar!) an den Auftraggeber übermittelt werden......
Liegen aus früheren luftfahrtpsychologischen Untersuchungen bereits Informationen vor, können diese ebenfalls zur Beurteilung herangezogen werden.
Eine Speicherung ist aus fachlichen Gründen notwendig, damit bei späteren Ereignissen (zb Nachuntersuchung, Überprüfung der Untersuchungsverfahren) die erforderlichen Referenzdaten verfügbar sind.
Eine spätere Weitergabe meiner Untersuchungsergebnisse ist von meiner ausdrücklichen Erlaubnis abhängig.

Also: es ist in einer weiteren (zb 4 Jahre später) Untersuchung (zb für Piloten) bekannt, dass es schonmal eine Untersuchung für die Lotsenausbildung gibt, aaaber es bedarf meiner ausdrücklichen Erlaubnis zur Weitergabe. Wenn ich die dann nicht gebe, sieht auch blöd aus oder?

VG

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Re: Flugdienst der BPOL

Beitragvon FLSN » Mo 19. Feb 2018, 21:36

Per PN beantwortet


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