Anwesenheitskontrollen im Studium
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- Cadet
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Anwesenheitskontrollen im Studium
Hey!
von Zeit zu Zeit gibt es ja an polizeilichen Hochschulen und Fachschulen unangemeldete Anwesenheitskontrollen.
Was passiert denn, wenn man zu den Terminen wirklich nicht da ist ?
Vielleicht kann mir ja ein Altstudent helfen
von Zeit zu Zeit gibt es ja an polizeilichen Hochschulen und Fachschulen unangemeldete Anwesenheitskontrollen.
Was passiert denn, wenn man zu den Terminen wirklich nicht da ist ?
Vielleicht kann mir ja ein Altstudent helfen
- Controller
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Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
ernannt und im Beamtenverhältnis ?
Wenn ja:
https://dejure.org/gesetze/BBG/96.html
bzw.landesrechtliche Reglungen wären zu prüfen.
Wenn ja:
https://dejure.org/gesetze/BBG/96.html
bzw.landesrechtliche Reglungen wären zu prüfen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Mir stellt sich die Frage, weshalb du so eine Frage stellst?
§ 71
Fernbleiben vom Dienst
(1) Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung seines Dienstvorgesetzten fernbleiben, es sei denn, dass er wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen unfähig oder aufgrund einer vorgehenden gesetzlichen Verpflichtung gehindert ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Der Beamte hat seinen Dienstvorgesetzten unverzüglich über seine Verhinderung zu unterrichten. Der Dienstvorgesetzte kann für bestimmte Fälle kurzfristigen Fernbleibens einen Vorgesetzten zur Genehmigung ermächtigen.
(2) Dauert die Dienstunfähigkeit infolge Krankheit länger als drei Kalendertage, hat der Beamte spätestens an dem darauffolgenden allgemeinen Arbeitstag ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, auf Verlangen des Dienstvorgesetzten auch früher. Der Dienstvorgesetzte kann die Untersuchung durch einen Amtsarzt, Polizeiarzt oder einem sonstigen vom Dienstvorgesetzten bestimmten Arzt anordnen; die Kosten für diese Untersuchung trägt die Behörde.
(3) Verliert der Beamte wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst nach § 14 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), in der jeweils geltenden Fassung, seine Besoldung, verliert er auch sonstige Leistungen des Dienstherrn für die Zeit seines Fernbleibens. Eine disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die Feststellung und Mitteilung des Verlusts der Besoldung und der sonstigen Leistungen erfolgt durch den Dienstvorgesetzten.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Hausaufgabe?
Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Wenn Hausaufgabe, dann dürfte sich das Problem nicht wirklich ergeben, oder KC?
Grüße
Konspi
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"Glück ab"!
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Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Die Konsequenzen wurden ja bereits erschöpfend erläutert.
Abwesenheit wurde bei uns in Nds. immer schnell festgestellt. Die Dozenten kannten ihre Studiengruppen, wenn jemand fehlte, wurde das im Studiengruppenbuch eingetragen und das GeZi gleicht das regelmäßig mit den Krankmeldungen ab.
Also: die Karten für unentschuldigtes Fehlen standen schlecht. Zum Glück. Wer für sein Studium schon Geld bekommt und in den Genuss des Beamtenverhältnisses kommt, hat seine Pflichten zu erfüllen.
Abwesenheit wurde bei uns in Nds. immer schnell festgestellt. Die Dozenten kannten ihre Studiengruppen, wenn jemand fehlte, wurde das im Studiengruppenbuch eingetragen und das GeZi gleicht das regelmäßig mit den Krankmeldungen ab.
Also: die Karten für unentschuldigtes Fehlen standen schlecht. Zum Glück. Wer für sein Studium schon Geld bekommt und in den Genuss des Beamtenverhältnisses kommt, hat seine Pflichten zu erfüllen.
Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Unangemeldete Anwesenheitskontrollen? Wo gibts denn so was?
Wasn Käse...
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Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
dagegen gibts doch mit Sicherheit was von ratiopharm ......
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Anwesenheitskontrollen im Studium
Franconia hat geschrieben:Mir stellt sich die Frage, weshalb du so eine Frage stellst?
[]
Vermutlich ist er durch den Begriff Studium verwirrt.
@TE
Ein Studium an einer Universität und die polizeiliche Ausbildung in Form eines Studiengangs unterscheiden sich. Zum Beispiel erhältst du Gehalt, hast aber auch eine Anwesenheitspflicht. Eher wie Ausbildung, als wie Student „draußen“.
Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
So wie er schreibt, redet er von Fakten...
Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Also bei uns in Rothenburg gab es die "unangekündigten" Kontrollen. Den Fehlenden ist mWn nichts passiert...leider.
Grüße aus dem 21. SG
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Vielleicht konnten die ja im Nachgang belastbare Entschuldigungen vorbringen.
Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Wie groß sind in Rothenburg denn die Studiengruppen?
Re: Anwesenheitskontrollen im Studium
Ok, danke.
Ich kann "Kontrollen" da echt nicht nachvollziehen. Alles Erwachsene im Beamtenstatus. Sollte von selbst laufen.
Ich kann "Kontrollen" da echt nicht nachvollziehen. Alles Erwachsene im Beamtenstatus. Sollte von selbst laufen.
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