Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

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Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Controller » Do 8. Mär 2018, 17:46

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... +10%2F2018

hm

so einiges in der Begründung finde ich fragwürdig und nicht haltbar.
"Zwar mag es zutreffen, dass ein Penis (im erigierten oder weniger stark durchbluteten Zustand) und das Scrotum nicht mit der Eindeutigkeit eine Identifizierung seines Trägers zulassen, wie etwa Gesichtszüge eine bestimmte Person kennzeichnen. Gleichwohl weisen diese Körperteile Merkmale und eine Variationsbreite hinsichtlich Größe, Farbe und Gestalt auf, die zumindest eine Eingrenzung der in Betracht kommenden Verdächtigten ermöglichen. Sie können zudem besondere angeborene (z.B. ein Muttermal oder Leberfleck) oder erworbene (z.B. Warzen, Tattoo, Piercing, Narben) Merkmale besitzen, die den Kreis der möglichen Verdächtigen noch weiter einschränken."
Das könnte man auch bei einer "einfachen Nachschau" feststellen, ohne gleich Bilder machen zu müssen,
wenn der P. und S. eben Muttermal oder Leberfleck und Warzen, Tattoo, Piercing, Narben frei sind :gruebel:
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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Morty » Do 8. Mär 2018, 18:37

Naja in Anbetracht der Wertigkeit von Sexualstraftaten grade auch im Bezug auf Speicherfristen geht das schon klar

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon WuG13 » Do 8. Mär 2018, 19:20

Es handelte sich ja um eine ED-Beh., die der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dient. Wäre es eine nach der 1. Alt. Wäre deine Begündung schlüssig Controller. Aber in diesem Fall. Sollen sich die jeweiligen Sachbearbeiter der entspr. Kommissariate die "Besonderheiten" des Intimbereichs aller erfassten Verdächtigen mit Negativprognose merken, wenn sie zum Beispiel im KiPo Milieu ermitteln?!

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Officer André » Do 8. Mär 2018, 19:26

Controller hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 17:46

Das könnte man auch bei einer "einfachen Nachschau" feststellen, ohne gleich Bilder machen zu müssen,
wenn der P. und S. eben Muttermal oder Leberfleck und Warzen, Tattoo, Piercing, Narben frei sind :gruebel:
Ist mit entsprechender Vergrößerung und heutiger Technik sicher möglich ein Glied zu identifizieren. Ob das dann auch vor Gericht standhält, bezweifle ich mal.
Wenn es taugt die Ermittlungen voranzubringen, ist es auch jeden Fall zu befürworten

Gibt auch signifikante Adern oder leichte Krümmungen nach oben.
Im nicht erigierten Zustand finde ich schwachsinnig. Keiner versendet ein Bild vom schlaffen Wurm und der Unterschied ist zu groß.

Ich erlaube mir noch einen persönlichen Kommentar: Widerlich!

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Controller » Do 8. Mär 2018, 19:47

Nun, das VG argumentiert:
Bei Beschuldigten von Sexualstraftaten sei durchaus zu befürchten, dass sie auch Bilder von ihrem Intimbereich verschicken,
Logischerweise halte ich dem mit der gleichen Verve entgegen, dass solche versendeten Bilder wohl nicht den unerigierten Penis als Motiv haben, denn, wer will schon beim Gegenüber so da"hängen" ?
Daher wäre wohl nur ein erigierter Penis erforderlich für die Zwecke des Erkennungsdienstes eine Schranke, die es im 81b ausdrücklich zu überwinden gilt.
Ich will das nun nicht weiter vertiefen hier, gebe aber mal zu bedenken, wie der Schutz der Menschenwürde sich auf das zwangsweise durchgeführte Erektionsverhalten auswirken könnte.
Und schließlich, ich weiß mit Sicherheit, dass der Anblick eines unerigierten Penis keinerlei Rückschlüsse darauf zulässt, wie er in erigiertem Zustand aussieht.

edit:

es gibt da eine Entscheidung des OVG Lüneburg, allerdings, deutlich anderer Sachverhalt, dennoch mal zum Lesen:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Officer André » Do 8. Mär 2018, 19:52

Controller hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 19:47
Nun, das VG argumentiert:
Bei Beschuldigten von Sexualstraftaten sei durchaus zu befürchten, dass sie auch Bilder von ihrem Intimbereich verschicken,
Logischerweise halte ich dem mit der gleichen Verve entgegen, dass solche versendeten Bilder wohl nicht den unerigierten Penis als Motiv haben, denn, wer will schon beim Gegenüber so da"hängen" ?
Daher wäre wohl nur ein erigierter Penis erforderlich für die Zwecke des Erkennungsdienstes eine Schranke, die es im 81b ausdrücklich zu überwinden gilt.
Ich will das nun nicht weiter vertiefen hier, gebe aber mal zu bedenken, wie der Schutz der Menschenwürde sich auf das zwangsweise durchgeführte Erektionsverhalten auswirken könnte.
Und schließlich, ich weiß mit Sicherheit, dass der Anblick eines unerigierten Penis keinerlei Rückschlüsse darauf zulässt, wie er in erigiertem Zustand aussieht.

edit:

es gibt da eine Entscheidung des OVG Lüneburg, allerdings, deutlich anderer Sachverhalt, dennoch mal zum Lesen:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
Daran wird es wohl scheitern

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon grenzwertig » Fr 9. Mär 2018, 20:59


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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Harkov » Fr 9. Mär 2018, 21:06

ein "lawblog" der bei einem ernstzunehmenden Thema wie diesem, in der 7 Zeile von "Schniedel" redet.....NUnja, Pennäler Niveau lässt grüßen. :lupe:

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon grenzwertig » Fr 9. Mär 2018, 21:18

Tja, nur weil sich jemand der bürgerlichen Umgangssprache bedient, muss das noch nicht seine Fähigkeiten schmälern. Aber das fällt dem ein oder anderen ausder Verwaltung wohl schwer zu erkennen. Jedenfalls hat RA Vetter eine recht gute Reputation.

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Kulinka » Fr 9. Mär 2018, 22:41

Hallo grenzwertig,

hört sich für mich nur dann plausibel an, was der Anwalt im Link schreibt, wenn man den natürlich indiskutablen Fall annimmt, die Aufnahme habe im auch zwangsweise erreichten erigierten Zustand stattzufinden. Wobei ich das eh unsinnig finde, das so auf die Erektion zu fokussieren, wenn man bedenkt wie wichtig für Auswertungserfolge bei einschlägigen Filmen insbesondere kurzen Zufallsschwenks oder Nebenszenen sind, bzw. wie es auch in einschlägigen Chats wahrscheinlich zwischendurch auch mal zu "entspannten" Szenen kommen kann.

Generell dürfte eine Ablichtung des Penis aber nicht zu beanstanden sein, weil doch erkennungsdienstliche Zwecke daran geknüpft sind? Füße vermessen und ablichten gibt das Gesetz doch auch her, oder? Wie sieht es denn zum Beispiel mit erkennungsdienstlich relevanten Details wie Tatoos an intimen Körperstellen aus. Dürften die fotografiert werden?

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Syzygy » Sa 10. Mär 2018, 11:20

Also ich folge da eher der Rechtsauffassung des Hr. Vetter. Erstens deshalb, weil die Fotos für die Beweisführung in dem Fall dessen er angeklagt ist, keinen Beitrag leisten, denn der bisherige Ermittlungsstand ist ganz klar, dass solche Fotos nicht verschickt wurden. Für das aktuelle Verfahren würde diese Behandlung also keinerlei Zweck erfüllen.

Bleibt nur die "vage Hoffnung, ihn eventuell bei anderen Fällen vielleicht als Täter identifizieren oder ausschließen zu können". Tjo und da ist mir gemessen an "vage" "Hoffnung" "eventuell" "vielleicht" etwas wenig Substanz für einen derart schweren Grundrechtseingriff vorhanden. Meiner, zugegebenermaßen Laienmeinung entsprechend ist die Ablichtung eines Geschlechtsteils ein juristisch ganz anderes Kaliber als jede andere Stelle des menschlichen Körpers und tangiert unmittelbar den Kernpunkt dessen, was imho mit "Menschenwürde" im Sinne des GG gemeint ist und ist nicht mit Tattoos an Oberschenkeln, Brustwarzenpiercings oder gar Finger/Ohrabdrücken vergleichbar. Würde im Kreis der Kollegen jederzeit 'ne Kiste Bier verwetten, dass das Urteil keinen Bestand hat.

Die Methode wäre mir auch völlig neu, in meinem Arbeitsbereich sind 50-60% der Insassen Sexualstraftäter, der Großteil davon mit pädophiler Neigung. Bei keinem Einzigen ist mir aus den Akten bekannt, dass jemals polizeiliche Fotos vom Intimbereich gemacht wurden (zumindest ist in den Urteilen und Urteilsbegründungen nie die Rede davon, dass solche Fotos als Beweismittel eine Berücksichtigung gefunden hätten), nicht mal bei den Serientätern. Und da gehts bei den Straftaten um ganz andere Dinge als "erotische Chats mit Minderjährigen".
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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon grenzwertig » Sa 10. Mär 2018, 11:58

Kulinka hat geschrieben:
Fr 9. Mär 2018, 22:41
...
Generell dürfte eine Ablichtung des Penis aber nicht zu beanstanden sein, weil doch erkennungsdienstliche Zwecke daran geknüpft sind? Füße vermessen und ablichten gibt das Gesetz doch auch her, oder? Wie sieht es denn zum Beispiel mit erkennungsdienstlich relevanten Details wie Tatoos an intimen Körperstellen aus. Dürften die fotografiert werden?

Viele Grüße
Kulinka
Ich glaube nicht, dass Füße vermessen mit der Ablichtung eines (erregierten) Geschlechtsteils vergleichbar ist. Du gehst doch im Sommer sicher auch mal barfuß oder in Sandalen durch die Stadt, aber sicher nicht ohne Hose.
Fraglich ist auch der Wiedererkennungswert eines Penises, der im Zweifel nicht mal dem Zustand entspricht, den er im Zeitpunkt der Tat hatte. Ich gebe dir allerdings recht, dass im Falle einer besonderen Auffälligkeit am Geschlechtsorgan (z.B. Tattoo, Narbe, Warze, etc.) eine Ablichtung evt. in Frage kommt. Aber eine grundsätzliche Ablichtung sehe ich ebenfalls als Verstoß gegen die Menschenwürde. Zumal nach den Richtlinien über Wahllichtbildvorlagen ja auch eine entsprechende Datenbank mit Vergleichsbildern vorhanden sein müsste, um die sequentielle WLV durchzuführen.
Man könnte ja spaßeshalber mal einen Selbstversuch starten und der Person seines Vertrauens mal ein paar Penisbilder vorlegen und dann zu bitten, das eigene Prachtstück zu identifizieren. Ich wage mal zu behaupten, es wird fast unmöglich sein.

Officer André

Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Officer André » Sa 10. Mär 2018, 12:27

Bei einer 13-Jährigen sind wir bei Hebephilie

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon WuG13 » Sa 10. Mär 2018, 12:37

Einige scheinen hier nicht den Unterschied zwischen 1. und 2. Alternative zu kennen. Der Fall wurde vor einem VG verhandelt. Also ging es hier einzig und alleine darum, die Bilder anzufertigen, um zukünftige Straftaten klären zu können. Und wenn die Umstände des Einzelfalls befürchten lassen, dass durch den Betroffenen solche Straftaten zu erwarten sind, die durch eben solche Bilder aufzuklären sind, dann ist das so. ED-aufnahmen des Intimbereichs stellen definitiv einen stärkeren Grundrechtseibgriff dar. Aber darin gleich einen Verstoß gegen die Menschenwürde zu sehen, finde ich übertrieben.

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Controller » Sa 10. Mär 2018, 12:57

wug, der Unterschied ist mir sehr wohlbekannt, merci auch :polizei3:

Und wenn die Umstände des Einzelfalls befürchten lassen, dass durch den Betroffenen solche Straftaten zu erwarten sind, die durch eben solche Bilder aufzuklären sind, dann ist das so.
aber eben diese Umstände und erst recht nicht die Befürchtung sehe ich und auch andere Kommentatoren eben nicht, darum geht es.

Und deshalb ist es ungeeignet und nicht erforderlich für die Zwecke des Erkennungsdienstes.
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