grenzwertig hat geschrieben: ↑So 11. Mär 2018, 12:45
Kulinka hat geschrieben: ↑Sa 10. Mär 2018, 13:50
...
Und Moment: Wenn ich ein Tatoo im Intimbereich habe, verstößt eine Ablichtung desselben dann nicht mehr gegen meine Menschenwürde? Das passt aus meiner Sicht nicht. Entweder verstößt es gegen die Menschenwürde, das Geschlechtsorgan erkennungsdienstlich zu behandeln, oder eben nicht.
Ein besonderes Merkmal kann man sicher detailiert dokumentieren, dafür muss man nicht das gesamte Geschlechtsorgan ablichten. Von daher dürfte das sicher differenziert zu betrachten sein.
Ich weiß nicht, ob es da in D Datenbanken gibt, Europol zum Beispiel hat mittlerweile durchaus Datenbanken, in denen akribischst gesammelte Täter-, Tatort- und Opfermerkmale aus Film- und Fotoauswertungen sowie aus sonstigen Ermittlungen gespeichert werden. Ob der von Dir angeregte Selbstversuch zum Abgleich allerdings dieselben qualitativen Bedingungen mit sich bringt wie die Abgleiche erfahrener Ermittler und auf die Wedererkennung körperlicher Merkmale spezialisierter Software ... naja ;-)
Fraglich muss auch sein, ob solche Bilder einem Kind/ Jugendlichen tatsächlich vorgezeigt werden dürfen. Ich könnte mir vorstellen, dass das (zu Recht) mehr als kritisch hinterfragt werden dürfte.
Sind wir noch bei erotischen Chats?
Die intimen Bilder werden oft beim Empfänger gespeichert. Auf dem Handy, dem PC oder gleich im Chatverlauf. Ein Abgleich wäre somit durchaus möglich.
Diese Art von Chats, erfreut sich großer Beliebtheit. Viele kostenlose Chats leben quasi davon. Die Wahrscheinlichkeit, dass erneut unangemessene Kontakte entstehen, ist also groß. Zu einfach ist der Zugang und zu groß das Angebot. Ob ein Glied für einen Abgleich geeignet ist, kommt wohl auf die Merkmale an.