Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Hallo liebe Fachleute
Ich habe mal eine Frage zum Thema Stützlast und Anhängerbetrieb...
Meine Frau will Anfang Mai zu einem Reitturnier fahren und das Zugfahrzeug soll mein Golf 6 Variant sein. Dieser verfügt über eine abnehmbare Anhängerkupplung mit einer Stützlast von 75 kg. Gesamtgewicht incl. Trailer ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit 3365kg angegeben.
Der Trailer (Pferdeanhänger) ist mit einer Stützlast von 100 kg und einem Gesamtgewicht incl. Ladung von 2000 kg angegeben. Der Trailer incl. Pferd hat ein ca Gewicht von 1100 kg, wäre also im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes.
Kann Sie trotz abweichender Stützlast regelkonform mit dem Trailer zum Turnier fahren oder muss ich ein größeres Zugfahrzeug besorgen?
Vielen Dank im Voraus, der Steinmetz
Ich habe mal eine Frage zum Thema Stützlast und Anhängerbetrieb...
Meine Frau will Anfang Mai zu einem Reitturnier fahren und das Zugfahrzeug soll mein Golf 6 Variant sein. Dieser verfügt über eine abnehmbare Anhängerkupplung mit einer Stützlast von 75 kg. Gesamtgewicht incl. Trailer ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit 3365kg angegeben.
Der Trailer (Pferdeanhänger) ist mit einer Stützlast von 100 kg und einem Gesamtgewicht incl. Ladung von 2000 kg angegeben. Der Trailer incl. Pferd hat ein ca Gewicht von 1100 kg, wäre also im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes.
Kann Sie trotz abweichender Stützlast regelkonform mit dem Trailer zum Turnier fahren oder muss ich ein größeres Zugfahrzeug besorgen?
Vielen Dank im Voraus, der Steinmetz
- Kaeptn_Chaos
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Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Einachser? Im Grunde verboten, kontrolliert aber kaum jemand und kostet in der Konstellation fast nix. (25 Euro, vgl. § 44 StVO)
Gleichwohl verurteile ich natürlich jedwedes regelwidriges Verhalten.
Gleichwohl verurteile ich natürlich jedwedes regelwidriges Verhalten.
Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Hallo Kaeptn
Es ist ein Zweiachser, aber die Achsen sind dicht zusammen, also Abstand unter einem Meter.
Mir geht's im Prinzip darum, das Sie sich vorschriftsmäßig verhält. Wenn Du sagst, das es verboten ist, dann ist es für mich eine Super Antwort.
Meine subjektive Meinung ist im Prinzip die, das ich ihr lieber (meiner Frau) ein vernünftiges Zugfahrzeug vor den Trailer hänge, als das Sie sich mit einem Golf Kombi abquält, sich evtl. noch Gefahren aussetzt und zu guter Letzt auch noch Ärger mit der Polizei hat, auch wenn das Bußgeld klein ist.
Ich will ja alle gesund wiedersehen...
Der Steinmetz
Es ist ein Zweiachser, aber die Achsen sind dicht zusammen, also Abstand unter einem Meter.
Mir geht's im Prinzip darum, das Sie sich vorschriftsmäßig verhält. Wenn Du sagst, das es verboten ist, dann ist es für mich eine Super Antwort.
Meine subjektive Meinung ist im Prinzip die, das ich ihr lieber (meiner Frau) ein vernünftiges Zugfahrzeug vor den Trailer hänge, als das Sie sich mit einem Golf Kombi abquält, sich evtl. noch Gefahren aussetzt und zu guter Letzt auch noch Ärger mit der Polizei hat, auch wenn das Bußgeld klein ist.
Ich will ja alle gesund wiedersehen...
Der Steinmetz
Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Da fällt mir noch was ein, worüber ich gestern Abend beim Googeln gestolpert bin,
Der Golf hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1980 kg, der Trailer hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg, macht zusammen 3980 kg, Sie hat Fahrerlaubnis Klasse B, darf Sie so ein Gespann überhaupt ziehen?
Danke, der Steinmetz
Der Golf hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1980 kg, der Trailer hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg, macht zusammen 3980 kg, Sie hat Fahrerlaubnis Klasse B, darf Sie so ein Gespann überhaupt ziehen?
Danke, der Steinmetz
- Kaeptn_Chaos
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Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Na man gut, das wir darüber geredet haben...
Danke für die kompetente Hilfe...
lg der Steinmetz
Danke für die kompetente Hilfe...
lg der Steinmetz
Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Weil wir einen ähnlichen Fall hatten: Es gibt auch Anhänger für ein Pferd, die haben so um die 1500kg zGM. Das wäre dann zulässig. Die mit 2000Kg sind fast immer für zwei Rösser.
Aber besser schickst du deine Frau zur Fahrschule um den BE zu machen.
Aber besser schickst du deine Frau zur Fahrschule um den BE zu machen.
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- Sergeant
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Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
B 96 könnte noch eine Alternative sein. Bis 4250 kg Gesamtmasse mein ich.
Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Ich hab Sie für den BE angemeldet, so kann Sie auch den Firmentrailer ziehen und Material zur Baustelle bringen. :-)
Danke, der Steinmetz
Danke, der Steinmetz
Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Frage beantwortet
Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Auf Wunsch wieder geöffnet.
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- Cadet
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Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Moin Moin !
Bei den Stützlasten handelt es sich nicht um feste , technisch festgelegte Grössen , sondern lediglich um Maximalwerte , genau wie das zGG. In der Praxis ist die (statische) Stützlast von der Ladungsverteilung und der Höhe der Verbindungseinrichtungen abhängig. Statisch deswegen , weil im Fahrbetrieb durch die Windlast die Stützlast vermindert wird, das kann je nach Aufbau und Zugfzg bis ins negative mit all seinen unangenehmen und gefährlichen Fahreigenschaften des Gespanns gehen.
Im konkreten Fall bedeutet das (ohne Berücksichtigung der Fahrerlaubnis), dass natürlich der Anhänger mit dem Zugfzg betrieben werden darf , es darf lediglich nicht die mögliche Stützlast des Anhängers ausgenutzt werden , sondern nur die niedrigere des Zugfzges. Es verhält sich also genau wie auch beim zGG , es ist immer der niedrigste Wert aus zul. Anhängelast und zGG des Anhängers massgeblich , sofern nicht zusätzlich ein noch niedrigeres Zuggesamtgewicht in den Papieren des Zugfzges vermerkt ist.
Alle Gewichte sind als technische (oder steuerrechtliche) Grenzen zu sehen, massgeblich sind die tatsächlich vorhandenen Gewichte.
Im Gegensatz dazu ist im Führerscheinrecht immer das zul. Gesamtgewicht massgeblich!
MfG Volker
Dieser verfügt über eine abnehmbare Anhängerkupplung mit einer Stützlast von 75 kg
Der Trailer (Pferdeanhänger) ist mit einer Stützlast von 100 kg und einem Gesamtgewicht incl. Ladung von 2000 kg angegeben
Kaeptn_Chaos antwortet:Kann Sie trotz abweichender Stützlast regelkonform mit dem Trailer zum Turnier fahren oder muss ich ein größeres Zugfahrzeug besorgen?
Abgesehen davon , dass es sich um einen Tandemachser handeln wird , ist diese Antwort grundsätzlich falsch.Einachser? Im Grunde verboten, kontrolliert aber kaum jemand und kostet in der Konstellation fast nix.
Bei den Stützlasten handelt es sich nicht um feste , technisch festgelegte Grössen , sondern lediglich um Maximalwerte , genau wie das zGG. In der Praxis ist die (statische) Stützlast von der Ladungsverteilung und der Höhe der Verbindungseinrichtungen abhängig. Statisch deswegen , weil im Fahrbetrieb durch die Windlast die Stützlast vermindert wird, das kann je nach Aufbau und Zugfzg bis ins negative mit all seinen unangenehmen und gefährlichen Fahreigenschaften des Gespanns gehen.
Im konkreten Fall bedeutet das (ohne Berücksichtigung der Fahrerlaubnis), dass natürlich der Anhänger mit dem Zugfzg betrieben werden darf , es darf lediglich nicht die mögliche Stützlast des Anhängers ausgenutzt werden , sondern nur die niedrigere des Zugfzges. Es verhält sich also genau wie auch beim zGG , es ist immer der niedrigste Wert aus zul. Anhängelast und zGG des Anhängers massgeblich , sofern nicht zusätzlich ein noch niedrigeres Zuggesamtgewicht in den Papieren des Zugfzges vermerkt ist.
Alle Gewichte sind als technische (oder steuerrechtliche) Grenzen zu sehen, massgeblich sind die tatsächlich vorhandenen Gewichte.
Im Gegensatz dazu ist im Führerscheinrecht immer das zul. Gesamtgewicht massgeblich!
MfG Volker
- Kaeptn_Chaos
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Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Diese Info geht aus dem Ursprungs-SV nicht hervor, weshalb es ja auch Frage von mir formuliert ist.Abgesehen davon , dass es sich um einen Tandemachser handeln wird
Hast du für den Rest eine rechtsverbindliche Quelle?
Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Allerdings ist zunächst mal die FE das Maß der Dinge. Sieht auch der Gesetzgeber so.schreyhalz hat geschrieben: Im konkreten Fall bedeutet das (ohne Berücksichtigung der Fahrerlaubnis)
Stützlast überschritten = owi
Keine FE für das Gespann = Straftat
Die Frage war ja auch, ob die Frau des TE das Gespann fahren darf. Und das darf sie "im konkreten Fall" allein schon Führerscheinrechtlich nicht.
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- Cadet
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Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant
Moin Moin !
Zu der Stützlast bei Anhängern habe ich schon in meiner ersten Antwort geschrieben , ergänzend kann man noch erwähnen , das gerade bei Tiertransporten die Stützlast auch von der Bewegungsmöglichkeit des Tieres abhängt , bei einem Pferd macht es schon einen Unterschied , ob es einen halben Meter mehr vorne steht oder gerade nicht.
Ansonsten :https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html
MfG Volker
Diese Frage tauchte erst später auf , war nicht die ursprüngliche Frage , die falsch beantwortet und von mir berichtigt wurde.Die Frage war ja auch, ob die Frau des TE das Gespann fahren darf
Ich glaube nicht , dass eine Selbstverständlichkeit irgendwo gesetzlich geregelt ist. Wenn eine Stützlast von 75 kg an der Anhängekupplung zulässig ist , dann ist logischerweise auch jede darunter liegende zulässig. Oder verteilst du Knöllchen , wenn jemand mit einem Fzg , welches eine Anhängerkupplung besitzt , aber keinen Anhänger dran hat , weil er die mögliche Stützlast nicht einhält?Hast du für den Rest eine rechtsverbindliche Quelle?
Zu der Stützlast bei Anhängern habe ich schon in meiner ersten Antwort geschrieben , ergänzend kann man noch erwähnen , das gerade bei Tiertransporten die Stützlast auch von der Bewegungsmöglichkeit des Tieres abhängt , bei einem Pferd macht es schon einen Unterschied , ob es einen halben Meter mehr vorne steht oder gerade nicht.
Ansonsten :https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html
MfG Volker
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