Während des Einführungslehrgangs hast Du Anspruch auf Sonderurlaub für Familienheimfahrten, den Du zu dem Termin nutzen kannst. Auch steht der Gewährung von einzelnen Urlaubstagen aus wichtigen Gründen nichts entgegen. Darüber entscheidet das jeweilige BWZ.geluk hat geschrieben: ↑Sa 5. Mai 2018, 22:15Hallo,
ich habe eine Zusage erhalten und werde am 1.8. anfangen
Was ich mich allerdings frage: meine 1. Tochter wird am 30.8 eingeschult. Ich habe irgendwo gelesen, dass man während Einführungslehrgang keinen Urlaub genehmigt bekommt, was ich verstehen kann. Aber ob ich einen Sonderurlaub erhalten würde? Natürlich werde ich bei den Ansprechspartner nachfragen, aber es ist bereits Wochenende. Vllt weiß ja jemand ;-)
Herzlich Dank.
Solltest Du jedoch aufgrund des Termin (30.08. = Donnerstag) und der Entfernung zum Wohnort mehrere Urlaubstage am Stück benötigen (also z.B. Mittwoch bis Freitag) könnte es schwierig werden.