Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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dasclaasklar
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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon dasclaasklar » Di 28. Nov 2017, 13:55

ZIT hat geschrieben:
Di 28. Nov 2017, 10:46
Allen teils ist das Gerücht im Umlauf, dass das BWZ Lehnin nicht mehr "vorhanden" ist und somit die Plätze in Plessow knapp werden..
Bin zwar im gD, weiß aber, dass aus unserem mD, welche nach Lehnin geschickt worden sind. Das wird also weiterhin unterhalten.
Das einzige, was dieses Jahr wohl ungewöhnlich war, ist, dass einige zum AL nach Münster geschickt worden sind.

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon ZIT » Di 28. Nov 2017, 14:50

Das Münster jetzt auch für den mD ausbildet das war ja klar, aber das es auch schon den AL und nicht nur den EL betrifft ist auch mir neu.

Um welches HZA handelt es sich dabei wenn ich fragen darf?

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fwnet18528
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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon fwnet18528 » Di 28. Nov 2017, 17:49

Moin,

dann wollen wir mal etwas Luft aus der Gerüchteküche lassen und für Ordnung sorgen:

1. der Einstellungsjahrgang 2017 ist neben den klassischen Dienstorten Plessow, Lehnin, Rostock und Sigmaringen nun erstmalig auch in Münster mit 4 Klassen vertreten.

2. zum Abschlusslehrgang 2019 wird demzufolge aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls die eine oder andere Klasse in Münster auftauchen, sofern nicht alle 100 durchfallen jetzt im Januar.

3. der Einstellungsjahrgang 2016 war zum Einführungslehrgang wie gewohnt nur an den klassischen Dienstorten vertreten und wird es beim Abschlusslehrgang 2018 auch weiterhin sein.

4. und letztens: nein, der Dienstort Lehnin hat sich nicht plötzlich und überraschend in Luft aufgelöst, sondern wird selbstverständlich für den Abschlusslehrgang 2018 ebenfalls mit allen 64 Teilnehmerplätzen zur Verfügung stehen. Es wurde lediglich eine Neuverteilung der Ausbildungshauptzollämter auf die Dienstorte vorgenommen, damit diese nicht über weit auseinanderliegende Dienstorte verteilt sind.

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon ZIT » Di 28. Nov 2017, 19:46

Erstmal danke für die Antworten..
Aber ich verstehe immernoch nicht, warum es jetzt eine Neuverteilung geben muss, wenn im EL auch alles geklappt hat?
Es sind ja nicht mehr Anwärter geworden sondern teilweise ja weniger (gut, prozentual vielleicht zu vernachlässigen).

Wozu das ganze? Dortmund ganz nach Sigmaringen schicken, Bremen aufteilen nach Plessow und Rostock. Obwohl Bremen ja z.B. schon Anwärter nach Rostock geschickt hat, müssen für den AL statt ein paar mehr als die hälfte des Jahrgangs den Standort wechseln.
Rostock hat ja nicht urplötzlich nicht mehr Kapazität oder Plessow kleiner geworden sodass plötzlich die Dortmunder und Bremer nicht mehr hin passen, oder irre ich mich da?

PS: Ich will nicht meckern oder so, ich weiß Bundesbeamter und theoretisch kann ich auch nach Helgoland geschickt werden. Es geht nur ums Verstehen der Planung

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fwnet18528
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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon fwnet18528 » Mi 29. Nov 2017, 08:26

Moin,

über die Gründe der Neuaufteilung darf und werde ich an dieser Stelle keine Aussage treffen.

Tatsache ist nunmal, dass die Neuaufteilung so wie sie jetzt ist, steht und Punkt. Letztendlich sollen am BWZ keine Freundschaften gepflegt werden, sondern das eigenverantwortliche Lernen steht im Vordergrund - und hierfür ist es egal, wer an welchem Standort einziehen muss und wer da noch so alles ist.

PS: Nachwuchskräfte müssen und sollen die Planung nicht verstehen, sondern diese lediglich mit Leben füllen ;)

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Vykyn » Mi 29. Nov 2017, 08:27

Vielleicht liegt es an der Verfügbarkeit von Dozenten an den einzelnen Standorten... :polizei13:
Mir zumindest bekannt das die Kollegen/innen aus Köln zum AL wohl nun nach Plessow müssen (EL waren sie noch in Sigmaringen), und wie ich jetzt hier lese kommen dafür die Dortmunder zu uns runter. Schade zwar das man dann einige nicht mehr am Standort sieht, aber es heißt ja, beim Zoll trifft man sich 7 mal. Also ist noch Luft :polizei2:

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon ZIT » Mi 29. Nov 2017, 10:57

Ich glaube es liegt eher am ESB. Dass die Zahl der Lehrgangsteilnehmer hochgeschraubt wird und die Plätze in Plessow (ESB Standort) rar werden und somit umdisponiert wird.

Wobei ich mich frage wozu Köln und Dortmund getauscht wird, aber es soll ja nicht meine Sorge sein darüber nachzudenken sondern einfach nur :ja: zu machen.

Es geht auch nicht vorrangig um irgendwelche Freundschaften, sondern eher darum, dass man das BWZ sowie die Dozenten schon kennt und es den Lehrgang angenehmer macht.
Aber wie du schon sagst, der Lehrgang steht im Vordergrund. Aber eben für das eigenverantwortliche Lernen gab es ja schon Lerngruppen, die sich neuerdings wieder neu finden müssen. Ist aber schon meckern auf hohem Niveau :polizei10:

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon theCrack » Do 7. Dez 2017, 14:54

Kurze Frage an die erfahrenen Hasen:

Kann ich im Einführungs- bzw. Abschlusslehrgang bei einem Leistungstest (Klausur, schriftliche Ausarbeitung, ...) durchfallen? Gelten hier also dieselben Bestimmungen, wie für die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung?

Danke im voraus für eure Hilfe.
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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Vykyn » Fr 8. Dez 2017, 08:57

Ja kannst du. Einstellungsjahr 2016 war es so; Zwischenprüfung = mindestens 2 von 3 Klausuren bestehen (mindestens 5 Rankpunkte je Klausur) und insgesamt aber mindestens 15 Rankpunkte gesamt.
Beispiel

Zollrecht 8 Pkt
Vollzug 7 Pkt
BG 3 Pkt

ist dann bestanden, weil; du in 2 von 3 mindestens jeweils 5 Rankpunkte hast, und insgesamt über 15 Rankpunkte (hier 18) erreicht hast.

Bei der Abschlussprüfung ist es das gleiche nur mit mindestens 20 Rankpunkten in der Gesamtwertung, weil es 4 Klausuren sind.

5 Rankpunkte hat man, wenn 50% der Punkte erreicht wurden. Somit muss man also mindestens die Hälfte haben um die jeweilige Klausur zu bestehen.
Das Verfahren wird den Nachwuchskräften aber auch nochmal an den BWZ Standorten vor den Prüfungen erklärt.

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Skorpion69 » Fr 8. Dez 2017, 14:53

theCrack hat geschrieben:
Do 7. Dez 2017, 14:54
Kurze Frage an die erfahrenen Hasen:

Kann ich im Einführungs- bzw. Abschlusslehrgang bei einem Leistungstest (Klausur, schriftliche Ausarbeitung, ...) durchfallen? Gelten hier also dieselben Bestimmungen, wie für die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung?

Danke im voraus für eure Hilfe.
In den Leistungstests (früher: Aufsichtsarbeiten) des EL und AL kann man nicht durchfallen. Diese Tests dienen nur der Vorbereitung und Selbsteinschätzung, bevor es ernst wird.
Das Bewertungsschema ist wie bei den "scharfen" Klausuren, aber selbst wenn alle 4 (früher 3) Klausuren mit weniger als jeweils 5 Rangpunkten abgeschlossen werden, ist das schlimmste, was passieren kann, eine (mehr oder weniger sanfte) "Ermahnung" vom Ausbildungsleiter.

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon theCrack » Mo 11. Dez 2017, 19:06

Skorpion69 hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2017, 14:53
theCrack hat geschrieben:
Do 7. Dez 2017, 14:54
Kurze Frage an die erfahrenen Hasen:

Kann ich im Einführungs- bzw. Abschlusslehrgang bei einem Leistungstest (Klausur, schriftliche Ausarbeitung, ...) durchfallen? Gelten hier also dieselben Bestimmungen, wie für die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung?

Danke im voraus für eure Hilfe.
In den Leistungstests (früher: Aufsichtsarbeiten) des EL und AL kann man nicht durchfallen. Diese Tests dienen nur der Vorbereitung und Selbsteinschätzung, bevor es ernst wird.
Das Bewertungsschema ist wie bei den "scharfen" Klausuren, aber selbst wenn alle 4 (früher 3) Klausuren mit weniger als jeweils 5 Rangpunkten abgeschlossen werden, ist das schlimmste, was passieren kann, eine (mehr oder weniger sanfte) "Ermahnung" vom Ausbildungsleiter.
Ich danke euch für die hilfreichen Antworten! :zustimm:

Mich würde zusätzlich interessieren, wie zum Beispiel eine Klausur in den rechtswissenschaftlichen Fächern aussieht. Bekommt man Sachverhalte, zu denen man dann im Gutachtenstil Stellung nehmen muss, oder wird der Gutachtenstil eher im gehobenen Dienst verlangt?

Ich freue mich über eure Antworten!
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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Vykyn » Fr 9. Feb 2018, 07:00

Am Montag gibt es endlich wieder Bratensauce.... :pfeif:

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon ZIT » Sa 17. Feb 2018, 10:42

Und Capri Sonne und das teuerste Wasser der Welt :)

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Ivolution » Mo 14. Mai 2018, 18:00

So, wir haben heute unsere Stellen bekommen.
Ich kann nur für mein HZA und für 5 andere Anwärter aus anderen HZÄ sprechen.

In meinem HZA hat jeder seinen Erstwunsch erfüllt bekommen. Es lag sicherlich auch daran, dass unser HZA mehr Sachgebiet C Stellen als Anwärter im AL hatte.
Aber auch hier mussten 3/4 in den sauren Apfel beißen und an die Hotspots. Eigentlich jeder ohne nennenswerte Sozialpunkte musste nach FFM, Bremerhaven oder Hamburg. Zollamt ca. 1 Jahr, Waffenträger ca. 1,5 Jahre - zumindest gilt das für die Zweitverwendung in Bremerhaven.

Natürlich sind auch Tränen geflossen, überwiegend weil die Leute an einen Hotspot mussten.

Was ich sonst so mitbekommen habe, ist, dass auch sonst die Leute aus anderen HZÄ zu 80% ihren Erst- oder Zweitwunsch erfüllt bekommen haben. Aber auch da großer Unmut über die hohe Zahl der Leute, die an die Hotapots geschickt werden.
Da muss man leider durch.

Ich seh das Ganze als ein Abenteuer. Das eine Jahr geht auch vorüber. :)

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon 2fast4u » Mo 14. Mai 2018, 18:22

Ivolution hat geschrieben:
Mo 14. Mai 2018, 18:00
Zollamt ca. 1 Jahr, Waffenträger ca. 1,5 Jahre - zumindest gilt das für die Zweitverwendung in Bremerhaven.
Wie kann man das verstehen?
Die, die an "Ihrem" HZA eine Zollamt-Stelle inne haben, gehen 1 Jahr und die neuen Kollegen von "C" gehen 1,5 Jahre an die Hotspots?
Oder wer am Hotspot eine waffentragende Stelle bekommt, bleibt 1,5 Jahre und nichtwaffentragend 1 Jahr?


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