Nach dem Studium gD?

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Habakuk2
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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Habakuk2 » Mi 23. Mai 2018, 10:24

Auch wenn wir thematisch ihr nicht mehr bei der Ursprungsfrage sind- die aber auch hinreichend beantwortet wurde-finde ich das Thema doch interessant bzw. für meinen beruflichen Alltag relevant.

Ich kennte die aktuelle Ausbildungsvorschrift des mD nicht, aber meine Ausbildung (2011 beginnend) war thematisch deutlich EHu-lastig (völlig wertfrei).
Die Problematik einer frühen bzw. Erstverwendung -besonders des mD- auf den Abschnitten / im Einzeldienst sehe ich darin, dass man die Dienststellen zu sehr "verjüngt" und damit gewissermaßen überfordert. Die Mannschaft wird zu jung und kann den neuen Kollegen auch weniger Berufs-Lebenserfahrung bieten, an der diese sich orientieren könnten.

Die Ausbildungseinrichtung -zumindest ein Fachlehrer- gab letztens den Hinweis, dass die Stammdienststellen die Erstsozialisierung der soeben Ausgebildeten übernehmen müssten.Das kann eine geschlossene Einheit weit besser leisten, als der Einzeldienst.

Ohne jetzt wieder Werbung für die zweigeteilte Laufbahn machen zu wollen- das meine Behörde mit o.g. Praxis natürlich macht:
Es schlagen auf der Dienststelle zwei neue Kollegen auf, welche beide gleich neu angelernt werden müssen, einer von beiden ist mir jedoch -theoretisch weißungsbefugt. Dazu bekommt der eine mehr Geld als der andere, für das gleiche Arbeiten.

Daher meine Forderung:
Eine deutliche Absenkung der Neuzugänge -besonders aus dem mD- für den Einzeldienst und eine "Auffüllung" der vakanten Stellen durch Abgaben aus den EHu. So wie es eigentlich fast alle Bundesländer aus praktizieren.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon 1957 » Mi 23. Mai 2018, 10:32

Ein frischer Pk ist nicht weisungsbefugt. Nur wg. eines Dienstgrades besteht kein "Über-/unterstellungsverhältnis.

Problematisch jedoch erscheint mir die Aufgabengleichheit. Wenn gleichzeitig für g.D. und m.d. ausgebildet wird, sollte ein klares KOnzept für die Verwendung nach der Ausbildung vorliegen. Wie ist das bei Euch?

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon JKM » Mi 23. Mai 2018, 11:07

1957 hat geschrieben:
Mi 23. Mai 2018, 10:32
Ein frischer Pk ist nicht weisungsbefugt. Nur wg. eines Dienstgrades besteht kein "Über-/unterstellungsverhältnis.
Hm. In einer größeren Gruppe vielleicht nicht, aber wenn eine Streifenwagenbesatzung aus erfahrenem POM und frischem PK besteht, wird zumindest wenn irgendeine Maßnahme schief geht, sicher auch hinterher gefragt werden, was der Dienstgradhöhere für Verantwortung dafür hat.
1957 hat geschrieben:
Mi 23. Mai 2018, 10:32
Problematisch jedoch erscheint mir die Aufgabengleichheit. Wenn gleichzeitig für g.D. und m.d. ausgebildet wird, sollte ein klares KOnzept für die Verwendung nach der Ausbildung vorliegen. Wie ist das bei Euch?
In SH gibt es für die Erstverwendung nach Ausbildung/Studium kein Konzept, dass für mD und gD verschiedene Tätigkeiten vorsieht. Das war vielleicht früher mal der Fall, als der Anteil des gD geringer war und auch frische PK direkt (stellvertretende) Führungspositionen bekamen. Heutzutage gibt es das nicht mehr.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon 1957 » Mi 23. Mai 2018, 11:14

Nein JKM, der Streifenführer wird durch den Vorgesetzten bestimmt. Das ist bei dieser Konstellation grundsätzlich der erfahrene Kollege/ Kollegin.
Mit Abschluss der Probezeit und entsprechenden Leistungen kann man ja zu einem anderen Schluss kommen.

Ich finde, NRW hat da einen konsequenten Schritt getan. Das gab Anfangs Schwierigkeiten und Gemaule, aber wir haben uns schnell daran gewöhnt.

Die dauerhafte gleichzeitige Einstellung von g.d. und m. d. ohne Konzept ist eine finanzpolitische Finte auf Kosten des m. D.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Habakuk2 » Mi 23. Mai 2018, 12:40

@1957:
Genauso wird es bei uns auch gemacht: POM (BaL) Streifenführer , PK (zA) Streifenbegleiter.

Ich stimme dir zu, mit der derzeitigen Praxis ist keinem geholfen.
Leider sind das interne Machtspiele, so konnte die Bereitschaftspolizei (Direktion Einsatz) sich gegenüber den örtlichen Direktionen (mit den Abschnitten ) durchsetzen. Das Thema Abgabeliste geistert ja nicht erst seit gestern durch die geschlossenen Einheiten.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon xxx14xxx » Mi 23. Mai 2018, 13:27

Zumindest versucht man in der Direktion Einsatz zur Zeit krampfhaft Führungskräfte zu gewinnen. Nur leider ist in Berlin noch nicht die Erkenntnis gereift, dass nur ein Seiteneinsteigerstudium und davor vorhandenes Abitur/Fachhochschulreife keinen dazu befähigen eine gute Führungskraft zu sein.
Man benötigt viel Berufs- und Lebenserfahrung und meines Erachtens kein 2 Wochen Seminar über Führungslehre.

Wir bekommen jede Menge von diesem MA und die meisten müssen erkennen, das sie von dem was sie denken, dass sie es sind Meilenweit entfernt sind.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon SchoenerThunfisch » Mi 23. Mai 2018, 15:43

Habakuk2 hat geschrieben:
Mi 23. Mai 2018, 12:40
Genauso wird es bei uns auch gemacht: POM (BaL) Streifenführer , PK (zA) Streifenbegleiter.
Wie sehr wird diese "Regel" eingehalten? Ich hab erst letztens ein Bild von einem Kumpel von mir geschickt bekommen - anscheinend fährt er schon jetzt alleine mit der Kollegin, beide PK und beide erst seit April aus dem Studium raus. Ohne "Bärenführer".
Hat mich etwas gewundert, dass zwei Neulinge zusammen ohne einen Erfahrenen fahren.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Habakuk2 » Mi 23. Mai 2018, 15:48

So wie es die Stärke (Urlaub,Krankenstand,Abgaben in BPS) eben zulässt :pfeif:

Mir hat mein Dir-Leiter und kurzfristiger PolPräs auf meine Bedenken dieser radikalen Verjüngung nur gesagt, er hätte gerne einen noch jüngeren Durchschnitt in den Dienstgruppen :polizei13: .

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Kathi_bln » So 27. Mai 2018, 16:44

@Habakuk2

Wie ist denn Euer derzeitiger Stand auf den Abschnitten was die Abgabeliste der EHu's angeht? :gruebel: Soweit ich Kenntnis habe, sind die seit ca. einem Jahr eingefroren. Uns wurde ebenfalls gesagt, dass ein momentaner Wechsel von der EHu nicht möglich ist. Man könnte frühestens im Frühjahr 2019 anfragen :gaga:
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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Habakuk2 » So 27. Mai 2018, 20:44

Zu den Abgabelisten kann ich nichts sagen, allerdings haben wir zum 1. März Zuwachs von der EHu bekommen, ohne Tauschpartner. Zu September soll erneut gewechselt werden. Über Absprachen zwischen den Personalstellen ist da immer was möglich.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Ycie » Do 2. Aug 2018, 13:33

Kathi_bln hat geschrieben:
So 27. Mai 2018, 16:44
@Habakuk2

Wie ist denn Euer derzeitiger Stand auf den Abschnitten was die Abgabeliste der EHu's angeht? :gruebel: Soweit ich Kenntnis habe, sind die seit ca. einem Jahr eingefroren. Uns wurde ebenfalls gesagt, dass ein momentaner Wechsel von der EHu nicht möglich ist. Man könnte frühestens im Frühjahr 2019 anfragen :gaga:
Für September gibt es zahlenmäßig konkrete Angaben wer aus der Dir E über die Abgabelisten in die örtlichen Dir wechselt. Diese Zahlen liegen natürlich deutlich unter dem, was an neu eingestellten IN die Dir wandern wird.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon gD-Beamter110 » Do 16. Aug 2018, 15:43

Ich würde mich zu dieser Thematik auch gerne auslassen und euch gerne schildern, wie die "Streifenführer-Regelung" bei uns in NRW gehandhabt wird.
Also generell existiert bei uns keine anzuwendende Dienstvorschrift o.ä., welche meine Fragestellung abschließend klären kann. Bei uns liegt es prinzipiell an der Auslegung des DGL, wer in welcher Kombination als Streifenführer eingesetzt wird und wer nicht. Sofern ein DGL einen Beamten für gänzlich ungeeignet hält, kann er in seiner Funktion auch dafür Sorgen, dass dieser nie Streifenführer ist (selbst bei höherem Dienstgrad).

Aufgrund dessen wird dies je nach Dienstelle bzw. sogar Dienstgruppe völlig unterschiedlich durchgeführt.


Auf meiner aktuellen Dienststelle (Dienstgruppe) wird so verfahren: Es gibt einen Dienstplan, bei denen die Namen der Kollegen hierarchisch aufgeführt werden. Wer also auf der Liste höher als sein Streifenpartner steht, ist automatisch Streifenführer.
Bei dieser Liste kommt es einzig und alleine auf die Amtsbezeichnung und bei Gleichheit auf das Datum der letzten Ernennung an. Falls dies auch gleich ist, so entscheidet die Zugehörigkeit zur Polizei und als letztes Kriterium, wer das höhere Lebensalter vorweist ( 1 Tage älter würde hierbei theoretisch bereits ausreichend sein).
Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die jeweiligen Beamten studiert haben (2. Säule) oder per Ritterschlag aus dem mD übergeleitet worden sind (1. Säule).

--> Ich finde diese Lösung alles andere als sinnvoll. Wer die höhere Qualifikation aufweist und ein Studium für den gD absolviert hat, sollte zwangsläufig (sofern er B.a.L ist) Streifenführer eines Kollegen der 1. Säule sein (auch wenn ein PK Säule 1 mit einem PHK der 2. Säule rausfährt).
1. Hat der Beamte der 2. Säule die höhere Qualifikation (auch wenn es nur auf dem Papier so ist).
2. Sind die Kollegen der 1. Säule nur aufgrund der damals durchgeführten Studie ohne eigenes Zutun in den gD übergeleitet und bis zum PHK irgendwann durchbefördert worden ("weil sie halt dran waren").
3. Sind Kollegen der 1. Säule rein formal nur für den mD ausgebildet. Also mit welcher Berechtigung sollen diese vor einem Säule2-Beamten stehen?

Auf meiner alten Dienststelle wurde die Streifenführerregelung anhand dieser Reihenfolge festgelegt:
1. Säule 2 stand grundsätzlich vor der 1. Säule (Ausnahme war, wenn der Beamte noch kein B.a.L war)
2. Amtsbezeichnung
3. Datum letzte Ernennung
4. Eintritt in die Polizei
5. Lebensalter

Das Thematik soll hier niemand in den falschen Hals bekommen. Nur weil ein Kollege ein Studium absolviert hat, ist er noch lange kein besserer Polizist. Es gibt auch viele Kollegen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten und Erfahrung viel besser sind, als einige studierte Beamte.
Nur das Komplexe daran ist ja, dass quasi auch bei einem POK Säule 2 und einem PHK Säule 1 bei uns der PHK der Streifenführer ist, da man ihn ja so gesehen für den "besseren Polizisten" hält. Aber wenn dieser POK plötzlich eine Funktionsstelle als WDF-Vertreter bekommt und als "3.Mann " fungiert, dann soll er aufgrund der Stellenzuweisung plötzlich wieder vor dem PHK der 1. Säule stehen, obwohl er dadurch auch nicht schlauer geworden ist? Selbst ein 4-6 wöchiger Führungslehrgang sollte daran nicht viel verändern. Der PHK Säule 1 kann diese Stelle niemals bekommen.
Ich hoffe, dass diese Absurdität verständlich herüber gebracht worden ist. Und NEIN - ich will damit weder provozieren, noch die Kollegen der 1. Säule schlecht machen. Ich möchte lediglich wissen, wie dies in anderen Bundesländern sowie in anderen Behörden / Dienststellen in NRW geregelt wird und wie ihr diese Thematik seht.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 16. Aug 2018, 16:10

Du stellst selber fest, dass die Säulenzugehörigkeit vor'n Arsch ist (was sie auch ist), dennoch willst du sie als Prädikat bei der Festlegung der Streifenführer gewürdigt wissen? Schnall ich nicht.

Ich habe dazu schon Aufsätze geschrieben. Siehe meinen letzten Beitrag auf dieser Seite:

viewtopic.php?f=26&t=84665&p=1341362&hi ... r#p1341362

In meiner Erlebniswelt ist der Streifenführer, der es kann. Und da ist es egal, welche Amtsbezeichnung (Dienstgrade haben wir nicht), welches Alter, welche Hautfarbe, welches Geschlecht, Religion oder sexuelle Orientierung er hat.
:lah:

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon gD-Beamter110 » Do 16. Aug 2018, 16:39

Naja die Umsetzung auf "wer es kann" ist in der Praxis sehr schwierig. Wahrscheinlich würden sich fast alle Kollegen als "den besseren Polizisten" bezeichnen.
Ein DGL ist auch DGL, weil er die Stelle u.a. wegen seiner Amtsbezeichnung erhalten hat. Und dennoch gibt es hierbei viele schlechte DGL´s.

Der PR hD hat ggf. gar keine polizeiliche Erfahrung, da er vielleicht ein Seiteneinsteiger ist. Dennoch steht er über einem EPHK, der mega erfahren ist bzw. sein sollte. Und das auch völlig zurecht, da er höher qualifiziert ist. Das würde auch nichts ändern, wenn demnächst der gD in den hD übergeleitet werden würde.
Dies sorgt dafür, dass das Studium einfach völlig egalisiert wird, da man genauso A11 wird wie die Säule-1-Beamten und dennoch unter ihnen steht.

Fakt ist, dass ein PK, POK oder PHK der 1. Säule eigentlich niemals über den PHM bzw. PHMZ hinausgekommen wäre. Und eine politische Entscheidung kann diese Beamten doch nicht über "echte Kommissare" stellen, oder?

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon gD-Beamter110 » Do 16. Aug 2018, 16:39

P.S. Ich lese mir deine Aufsätze natürlich dennoch gerne durch :)


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