Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

Diemer
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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon Diemer » Mo 19. Mär 2018, 09:28

Ok, danke für die Info. Dann wird es wohl ein Surf Stick werden.

Hannibal86
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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon Hannibal86 » Mo 19. Mär 2018, 10:41

Das mit dem dienstlich/ privat nutzten sollte klar sein.
Ich würde auch einen Stick nutzen. Kannst du eine Empfehlung abgeben, welche Anbieter guten Empfang haben?







uninformiert hat geschrieben:
Mo 19. Mär 2018, 08:10
Die private Nutzung des Internets ist laut Anweisung verboten. Auf den Zimmern kann man nur die Dienstnotebooks anschließen. Mit einem privaten PC kann keine Verbindung zum Internet aufgebaut werden.
Dass man sich an diese Internetrichtlinie hält, unterschreibt man derweil auch bei Empfang des Dienstrechners.

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon Diemer » Mo 19. Mär 2018, 10:59

Ich persönlich werde glaube einen Homespot von Congstar nehmen, den gibt es in 20-50 GB Varianten und fängt bei glaub 20€ an. Laut der Internetseite von congstar im BWZ auch verfügbar. Laut Telekom Netzabdeckung auch 4g Empfang.

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon uninformiert » Mo 19. Mär 2018, 12:34

Besorgt euch nicht vor dem GS einen Cube. Weder von Congstar, noch von Vodafone. Wartet bis ihr auf eurem Zimmer seid und testet dann mit Kollegen, die das D1- und D2-Netz nutzen, wie gut der Empfang bei welchem Anbieter ist. Das variiert doch von Zimmer zu Zimmer sehr stark. D2 war bspw. bei mir aufm Zimmer schlecht und D1 super, beim Kollegen war's genau anders rum.
Untypischerweise hat man im Telefonica-Netz fast überall auf dem BWZ - Gescherweg guten Empfang (LTE).

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon frodo_beutlin » Mo 19. Mär 2018, 12:56

ich hatte bei meinem letzten Aufenthalt in Münster einen Congstar-Stick dabei - war teilweise etwas hakelig (in der Nähe des Fensters ging es aber halbwegs)

in Sigmaringen war es etwas besser

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon Changer1206 » Mo 19. Mär 2018, 19:28

unbekannte hat geschrieben:
Mi 14. Mär 2018, 09:25
Die Ergebnisse für die Zwischenprüfung des gD werden vermutlich am 26.03. bekannt gegeben.
Alles klar Danke! Ich habe gehofft, dass die Ergebnisse vlt. noch diese Woche (vor meinem Urlaub) kommen :/

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon ItzTime » Di 27. Mär 2018, 07:53

unbekannte hat geschrieben:
Mi 14. Mär 2018, 09:25
Die Ergebnisse für die Zwischenprüfung des gD werden vermutlich am 26.03. bekannt gegeben.
Darf ich fragen, woher die Information stammt?
Gestern haben wir die Ergebnisse jedenfalls nicht bekommen und ich habe etwas von "nach Ostern" gehört :polizei10:
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mündlich 14.02.17 ✔

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon uninformiert » Di 27. Mär 2018, 10:59

Mir wurde von meiner Ausbildungsleitung mitgeteilt, dass diese eine E-Mail erhalten haben, in der mitgeteilt worden ist, dass die Ergebnisse der Zwischenprüfung heute oder morgen bekannt gegeben werden.

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon ole.k » Mo 2. Apr 2018, 10:28

Skorpion69 hat geschrieben:
Mi 17. Jan 2018, 17:27
Anwärter, die volljährig sind, werden an den Ausbildungsdienststellen auch an Sonn- und Feiertagen oder in Nachtdiensten eingesetzt, wenn das dort erforderlich ist. Sie erhalten dann auch die Zulage für "Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)".
Ebenso wird die Polizeizulage gewährt, wenn Anwärter an Grenzzollämtern (Warenabfertigung) eingesetzt werden.
Kurze Frage bezüglich Polizeizulage: Ich bin in der Warenabfertigung im ZA Waltershof eingesetzt, welches auch Grenzzollamt ist, und bekomme keine Polizeizulage. Auf welche Grundlage stützt sich deine Aussage? :polizei10:

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon unbekannte » Di 3. Apr 2018, 08:02

Die Polizeizulage wird erst nach einem Jahr Verwaltungszugehörigkeit und dann im ersten Jahr auch nur zur Hälfte gewährt. Außerdem wird die Polizeizulage erst im Nachgang für die Zeiträume, an denen ihr in einem entsprechenden Bereich eingesetzt ward, beantragt.

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon ole.k » Di 10. Apr 2018, 17:42

unbekannte hat geschrieben:
Di 3. Apr 2018, 08:02
Die Polizeizulage wird erst nach einem Jahr Verwaltungszugehörigkeit und dann im ersten Jahr auch nur zur Hälfte gewährt. Außerdem wird die Polizeizulage erst im Nachgang für die Zeiträume, an denen ihr in einem entsprechenden Bereich eingesetzt ward, beantragt.
Was sind denn "entsprechende Bereiche" und wo sind diese festgehalten?
09.11.2016 - schriftliches AV gD. :applaus:
09.02.2017 - mündliches AV gD. :applaus:
10.03.2017 - Zusage unter Vorbehalt :zustimm:
12.04.2017 - BAD Einstellungsuntersuchung - Tauglich! :zustimm:

HZA Hamburg-Hafen

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon frodo_beutlin » Mi 11. Apr 2018, 10:03

ole.k hat geschrieben:
Di 10. Apr 2018, 17:42
unbekannte hat geschrieben:
Di 3. Apr 2018, 08:02
Die Polizeizulage wird erst nach einem Jahr Verwaltungszugehörigkeit und dann im ersten Jahr auch nur zur Hälfte gewährt. Außerdem wird die Polizeizulage erst im Nachgang für die Zeiträume, an denen ihr in einem entsprechenden Bereich eingesetzt ward, beantragt.
Was sind denn "entsprechende Bereiche" und wo sind diese festgehalten?
gemeint sind die polizeizulagenberechtigten Bereiche

geregelt in

VV BMF-PolZul

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon Anwärter051995 » Do 31. Mai 2018, 09:46

Skorpion69 hat geschrieben:
So 6. Aug 2017, 11:10
Na, da ist ja alles durcheinander... :gruebel:

1. Wer bei seinen Eltern wohnt ist gerade NICHT Trennungsgeldempfänger.
2. Im Einführungspraktikum wird jeder als TG-Empfänger abgerechnet, d.h. Du bekommst die Unterkunft und ggf. Verpflegung gestellt, ansonsten Tagegeld für nicht gestellte Mahlzeiten.
3. Die Anreise und die Weiterreise nach Münster bekommst Du erstattet.
4. In Münster bekommst Du Umzugskostenvergütung, da dir der Hausstand nach § 10 Abs. 3 BundesUMZUGSKOSTENgesetz erst nach dem Grundstudium anerkannt wird. D.h. in Münster zahlst Du Miete und Verpflegung selbst.

Ansonsten wird man Euch das in Münster noch alles haarklein erklären und auch bei den Anträgen helfen.




Was bedeutet Miete und Verpflegung selbst zahlen? Von welchen Beträgen Reden wir da?

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon unbekannte » Do 31. Mai 2018, 12:12

Anwärter051995 hat geschrieben:
Do 31. Mai 2018, 09:46
Skorpion69 hat geschrieben:
So 6. Aug 2017, 11:10
Na, da ist ja alles durcheinander... :gruebel:

1. Wer bei seinen Eltern wohnt ist gerade NICHT Trennungsgeldempfänger.
2. Im Einführungspraktikum wird jeder als TG-Empfänger abgerechnet, d.h. Du bekommst die Unterkunft und ggf. Verpflegung gestellt, ansonsten Tagegeld für nicht gestellte Mahlzeiten.
3. Die Anreise und die Weiterreise nach Münster bekommst Du erstattet.
4. In Münster bekommst Du Umzugskostenvergütung, da dir der Hausstand nach § 10 Abs. 3 BundesUMZUGSKOSTENgesetz erst nach dem Grundstudium anerkannt wird. D.h. in Münster zahlst Du Miete und Verpflegung selbst.

Ansonsten wird man Euch das in Münster noch alles haarklein erklären und auch bei den Anträgen helfen.




Was bedeutet Miete und Verpflegung selbst zahlen? Von welchen Beträgen Reden wir da?
Rechne mal 300-350€ für Zimmer inkl. Frühstück und Mittag (von Mo-Fr)
Nur das Zimmer (also ohne Verpflegung) kann man nicht mieten.
Wenn es dir zuviel Geld ist: Als "Selbstzahler" bist du nicht verpflichtet im BWZ zu wohnen. Du kannst dir jederzeit woanders ein Zimmer suchen. Ich bezweifle allerdings, das einen das günstiger kommt.

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Re: Ausbildungserfahrungen - Einstellung 2017

Beitragvon uninformiert » Fr 1. Jun 2018, 21:37

Wenn ich meinen Unterkunfts- und Verpflegungsvertrag richtig im Kopf habe, lagen die Beträge für das letzte Grundstudium im Mittel bei 350€.
Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass diejenigen, die keine Trennungsgeldempfänger in Münster sind (also keine eigene Wohnung woanders gemietet haben), auf jeden Fall Geld für die Miete zur Seite legen sollten. Die Bundeskasse bucht meist erst ab dem zweiten oder dritten Monat die Miete vom Konto ab, und dann alle bereits offenen Beiträge gleichzeitig.


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