Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Moderator: copgun
Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Hallo liebe Leute,
ich bin gerade voll in einer Zwickmühle.
ich liebe meinen Beruf als Polizeibeamter und kann mich damit auch zu 100% identifizieren. Aber auf der anderen Seite liebe ich auch meinen "Nebenberuf". Ich habe eine Firma mit einem langjährigen Freund die letzten Jahre aufgebaut, welche gut läuft und wovon wir leben können.
Was bei mir fest steht: Ich möchte irgendwann zu 100% meine Zeit der Firma widmen - sprich: die Polizei tatsächlich an den Nagel hängen.
Jetzt überlege ich mir folgendes: Ist es möglich, eine Freistellung für 1 Jahr zu bekommen? Ich würde also komplett frei gestellt werden und erhalte selbstverständlich auch keine Bezüge.
In dieser Zeit wollen wir das Ganze nämlich "ausprobieren" und ich muss schauen, ob ich es ohne Polizei "aushalte"... Dabei geht es nicht um das finanzielle, sondern darum, dass ich schauen möchte, ob ich die Polizei wirklich an den Nagel hängen kann.
Eine andere Möglichkeit wäre ja das Sabbatjahr. Da dachte ich immer, dass das nur geht, wenn man schon in Vorleistung gegangen ist. Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass eine Variante des Sabbatjahres eben solch ein unbezahlter Urlaub wäre.
Kennt sich jmd. damit aus?
Danke & VG
ich bin gerade voll in einer Zwickmühle.
ich liebe meinen Beruf als Polizeibeamter und kann mich damit auch zu 100% identifizieren. Aber auf der anderen Seite liebe ich auch meinen "Nebenberuf". Ich habe eine Firma mit einem langjährigen Freund die letzten Jahre aufgebaut, welche gut läuft und wovon wir leben können.
Was bei mir fest steht: Ich möchte irgendwann zu 100% meine Zeit der Firma widmen - sprich: die Polizei tatsächlich an den Nagel hängen.
Jetzt überlege ich mir folgendes: Ist es möglich, eine Freistellung für 1 Jahr zu bekommen? Ich würde also komplett frei gestellt werden und erhalte selbstverständlich auch keine Bezüge.
In dieser Zeit wollen wir das Ganze nämlich "ausprobieren" und ich muss schauen, ob ich es ohne Polizei "aushalte"... Dabei geht es nicht um das finanzielle, sondern darum, dass ich schauen möchte, ob ich die Polizei wirklich an den Nagel hängen kann.
Eine andere Möglichkeit wäre ja das Sabbatjahr. Da dachte ich immer, dass das nur geht, wenn man schon in Vorleistung gegangen ist. Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass eine Variante des Sabbatjahres eben solch ein unbezahlter Urlaub wäre.
Kennt sich jmd. damit aus?
Danke & VG
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie natürlich auch behalten.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Da wäre die personalführende Dienststelle und ggf der PR deiner persönlichen Behörde der beste Ansprechpartner.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
hm,
Beurlaubung ohne Dienstbezüge
allerdings müssen da einige Fragen geklärt sein - so z.B. Krankenversicherung
stöbere doch mal was das Gesetz in Hessen dazu sagt.
Ein Hinweis:
https://www.google.de/search?q=Beurlaub ... e&ie=UTF-8
wenn es akut wird, siehe Käptn_Chaos, da gibt es mit Sicherheit die entsprechenden Auskünfte.
Beurlaubung ohne Dienstbezüge
allerdings müssen da einige Fragen geklärt sein - so z.B. Krankenversicherung
stöbere doch mal was das Gesetz in Hessen dazu sagt.
Ein Hinweis:
https://www.google.de/search?q=Beurlaub ... e&ie=UTF-8
wenn es akut wird, siehe Käptn_Chaos, da gibt es mit Sicherheit die entsprechenden Auskünfte.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Das dürfte das kleinste Problem sein. Man ruft bei seiner Krankenkasse an, erklärt denen, dass man sich selbst versichern möchte über einen gewissen Zeitraum x, Formular wird per Post zugesandt. Unterschrift drauf und zurück senden.Controller hat geschrieben: ↑Mi 6. Jun 2018, 23:09
allerdings müssen da einige Fragen geklärt sein - so z.B. Krankenversicherung
Ich bin zwar nicht bei der Polizei, sondern im Gesundheitswesen. Habe aber nebenbei mit Freunden eine Firma, für die ich mich auch ein Jahr freistellen lassen wollte. Gut wäre es in den Arbeitsvertrag zu schauen. In meinem stand damals sowas wie *Freistellung geht nur wenn es betriebliche Situation zulässt*. Unbezahlter Urlaub war in der Regel über 2-3 Monate möglich, bei einem vollen Jahr hat mein damaliger Arbeitgeber gestreikt und es lief auf einen Auflösungsvertrag hinaus.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch Teilzeit. Seine Stelle soweit zu reduzieren, dass man Zeit für die Firma hat (25% beispielsweise), aber trotzdem den Fuß in der Tür behält falls es nicht klappt. Ansonsten gibt es in vielen Betrieben auch die Möglichkeit von Zeitarbeitskonten um sich frei stellen zu lassen. Keine Ahnung, wie es bei der Polizei geregelt ist. Sowas dürfte es dort auch geben, ist ja immerhin ein Arbeitgeber, der interessiert ist seine Mitarbeiter an sich zu binden.
Die Kunst der Medizin besteht darin, den Kranken solange bei Stimmung zu halten, bis die Natur die Krankheit geheilt hat. - Voltaire
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Soso.
Ist aber auch ein Arbeitgeber, der Leute braucht. Insofern erteile doch keine Ratschläge, die nicht auf Faktenwissen beruhen.
Die einzige Stelle, die das verbindlich beurteilen kann, ist die konkret zuständige o. g.
Zudem ist diese Vollkaskomentalität weder symphatisch, noch hilfreich.
Ist aber auch ein Arbeitgeber, der Leute braucht. Insofern erteile doch keine Ratschläge, die nicht auf Faktenwissen beruhen.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
ei hoppDas dürfte das kleinste Problem sein. Man ruft bei seiner Krankenkasse an, erklärt denen, dass man sich selbst versichern möchte über einen gewissen Zeitraum x, Formular wird per Post zugesandt. Unterschrift drauf und zurück senden.
wie ganz toll simpel das alles doch mal wieder ist
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
zweimal 100% sicher? ja was denn nu? willst du polizeibeamter sein oder privat dein glück suchen? beides zusammen scheint ja nicht zu funktionieren. ich teste mal wies denn läuft und wenn ich in der privatwirtschaft scheitere kann ich ja immer noch zurück. mal ehrlich, wieso willst du darauf ne antwort haben? deine entscheidung steht doch eh schon, dann ziehs durch.
was der pr damit zu tun haben soll, erschließt sich mir persönlich nicht, weil der an dieser entscheidung nicht wirklich beteiligt wird. allein der personalbewirtschafter entscheidet.
und dann kommt meine persönliche lieblingsstelle: ich bin zwar nicht von der polizei.... wenn man keine ahnung hat, einfach mal die.... den polizeibeamten mit dem arbeitsvertrag zeigst du mir bitte. und was die teilzeit für die firma angeht, ein blick in die passende nebentätigkeitsverordnung klärt da so einiges, aber mit sicherheit das nicht.
was der pr damit zu tun haben soll, erschließt sich mir persönlich nicht, weil der an dieser entscheidung nicht wirklich beteiligt wird. allein der personalbewirtschafter entscheidet.
und dann kommt meine persönliche lieblingsstelle: ich bin zwar nicht von der polizei.... wenn man keine ahnung hat, einfach mal die.... den polizeibeamten mit dem arbeitsvertrag zeigst du mir bitte. und was die teilzeit für die firma angeht, ein blick in die passende nebentätigkeitsverordnung klärt da so einiges, aber mit sicherheit das nicht.
copgun
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Ich erzähle nur aus meiner eigenen Erfahrung. Als ich damals an dem Punkt war, wie der Beitragersteller, wäre ich für jeden noch so kleinen Tipp sehr dankbar gewesen.
Was dann für einen selber funktioniert und welche Ratschläge man beherzigt, muss dann selber jeder wissen und rausfiltern.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Die Beschäftigungsverhältnisse von Polizei(beamten) und Angestellten/Arbeitern sind nun mal unterschiedlich.
Wir arbeiten bei keiner "Firma" und haben keine Arbeitsverträge. Einige von uns haben auch keine "Krankenkasse".
Unsere Arbeitgeber "ticken" mithin etwas anders als andere...
Die Bindung an den Arbeitgeber läuft mit anderen Instrumenten als bei herkömmlichen Arbeitgebern.
Deswegen ist deine Absicht ja ehrenvoll, das meiste aber nicht anwendbar.
Wir arbeiten bei keiner "Firma" und haben keine Arbeitsverträge. Einige von uns haben auch keine "Krankenkasse".
Unsere Arbeitgeber "ticken" mithin etwas anders als andere...
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Deswegen ist deine Absicht ja ehrenvoll, das meiste aber nicht anwendbar.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Das ist mir schon klar. Teilzeitbeschäftigung wird wahrscheinlich dennoch möglich sein und wäre in so einem Fall durchaus eine Option, die man bedenken kann.
Auch im Angestelltenverhältnis hängt eine Freistellung vom *Gutdünken* des Arbeitgebers ab.
Aber den Satz *Einige von uns haben auch keine Krankenkasse* würde ich mir gerne erklären lassen. Nach meinem Wissenstand können Polizisten sich zwischen GKV und PKV entscheiden.
Auch im Angestelltenverhältnis hängt eine Freistellung vom *Gutdünken* des Arbeitgebers ab.
Aber den Satz *Einige von uns haben auch keine Krankenkasse* würde ich mir gerne erklären lassen. Nach meinem Wissenstand können Polizisten sich zwischen GKV und PKV entscheiden.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Oder auch nicht. Heilfürsorge und soNach meinem Wissenstand können Polizisten sich zwischen GKV und PKV entscheiden.
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
nach dem was hier zu Lesen war,Nach meinem Wissenstand können Polizisten sich zwischen GKV und PKV entscheiden.
ist dies wohl für Hamburg im Gespräch/Planung
Ist aber meines Wissens nach das einzige BL - was ja nun nicht unbedingt was bedeuten muss
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
In Nds. ist es aus den vom TE genannten Gründen schon seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Wie es sich in Hessen verhält, weiß ich nicht, daher spekuliere ich hier diesbezüglich auch nicht. Das hilft dem TE nämlich nicht weiter.HawkeyePierce hat geschrieben: ↑Fr 8. Jun 2018, 21:47Teilzeitbeschäftigung wird wahrscheinlich dennoch möglich sein und wäre in so einem Fall durchaus eine Option, die man bedenken kann.
Wieso tust du es dann, obwohl du von der Situation bei der Polizei im Allgemeinen, geschweige denn von der in Hessen im Besonderen, offenkundig keine Kenntnis hast?
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Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
Ich habe vor meinem Weggang bei der Polizei auch einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Der wurde mit dem Verweis auf die Personalnot abgelehnt. Ganz so einfach ist es dann leider wohl auch nicht.
Re: Freistellung / Sabbatjahr aus nebenberuflichen Gründen
das problem an der ersten antwort weiter oben: falsch, einfach aller nur falsch. mit tips und hinweisen hat das nix zu tunHawkeyePierce hat geschrieben: ↑Fr 8. Jun 2018, 20:35Ich erzähle nur aus meiner eigenen Erfahrung. Als ich damals an dem Punkt war, wie der Beitragersteller, wäre ich für jeden noch so kleinen Tipp sehr dankbar gewesen.
der rest zum thema ergibt sich aus den anderen antworten hier
@te: wenn du wirklich sicherheit haben willst, dann ruf bei der abteilung verwaltung an, mach nen termin und lass es dir persönlich erklären was du für möglichkeiten hast. vorteil: die damen und herren kennen sich aus und wissen in der regel wovon sie reden
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