
Dürfte interessant werden, was für Folgen dieses Urteil für die Praxis haben wird.
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Nun, das muss dann ja sooooo erkennbar begründbar sein,"Man darf nur jemanden in offenen Vollzug verlegen, wenn neue Straftaten nicht zu erwarten sind", sagte der Vorsitzende Richter.
In diesem Fall seien neue Straftaten jedoch höchstwahrscheinlich gewesen.
www.swr.deBei dem Prozess soll geklärt werden, ob die Justizbeamten eine Mitschuld am Tod der jungen Frau haben. Die Limburger Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Führerschein vor.
Staatsanwalt Manuel Jung formulierte am Dienstag in seiner Anklageschrift, der tödliche Unfall hätte verhindert werden können, wenn die JVA-Beamten nicht ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätten. Die beiden Beamten in Wittlich hatten sich laut Anklage dafür ausgesprochen, den 47-jährigen Häftling in den offenen Vollzug nach Diez zu verlegen, obwohl die Bewährungshelferin des Mannes dagegen war. Der Mann war dann während eines Freigangs im Januar 2015 mit seinem Auto vor einer Polizeikontrolle geflüchtet und hatte als Falschfahrer einen Unfall verursacht, bei dem eine 21-jährige Frau starb.
Dieser Unfall hätte laut Staatsanwaltschaft vermieden werden können, wenn die Beamten in den beiden Haftanstalten korrekt gearbeitet hätten. Anstatt sorgfältig zu prüfen, ob der Mann für den offenen Vollzug geeignet sei, hätten die Verantwortlichen unkritisch und ohne weitere Kontrollen gehandelt, sagt der Limburger Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen. Der genehmigte Freigang sei ein Fehler gewesen, denn aus den Akten hätten die JVA-Beamten wissen können, dass der Mann immer wieder wegen seiner riskanten Fahrweise verurteilt worden war. Er hatte mehr als 20 Straßenverkehrsdelikte in seinem Vorstrafenregister.
Dem angeklagten Beamten aus der JVA Diez wird vorgeworfen, dass er die Einschätzung seiner Kollegen ungeprüft übernommen habe, sagt Oberstaatsanwalt Herrchen. Zudem habe der JVA-Beamte den Freigang des Häftlings nicht kontrolliert. Er habe nicht nachgeforscht, wie der Mann zu seiner Arbeitsstelle gelangte und wie er überhaupt an ein Auto gekommen war.
Vor Gericht wirkten die Angeklagten entspannt. Einer der Verteidiger sagte gegenüber dem SWR, er gehe fast sicher von einem Freispruch aus. Nach Auffassung der Verteidigung sei für den Unfall ausschließlich der Häftling verantwortlich und man könne die Allgemeinheit nicht dadurch schützen, jemanden komplett wegzusperren.
Die Angeklagten hätten den Unfall nicht voraussehen können, ein "kausaler Zusammenhang" zwischen dem genehmigten Freigang und dem Unfall bestehe nicht. Auch eine Überprüfung durch das Justizministerium habe kein Fehlverhalten ergeben.
Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug in Rheinland-Pfalz, Winfried Conrad, fordert einen Freispruch für die Beamten. Justizvollzugsbeamte aus ganz Deutschland würden auf den Prozess vor dem Landgericht Limburg schauen, sagte er dem SWR. Sollten die Mitarbeiter verurteilt werden, hätte dies erhebliche Konsequenzen. JVA-Beamte würden Häftlingen dann nur noch in Ausnahmefällen Freigang gewähren, weil sie befürchten müssten, ihren Kopf hinzuhalten. Besser sei es, wenn ein Richter entscheide, ob Häftlinge in den Freigang dürften oder nicht.
Bis das Urteil fällt, wird es aber noch dauern. Vorerst sind acht Verhandlungstage angesetzt. Nach Einschätzung von Juristen könnte der Fall bei einer Verurteilung der JVA-Beamten auch bis vor den Bundesgerichtshof gehen.
Im Dezember 2015 hatte das Landgericht Limburg den Falschfahrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hat der Mann mit seinem Verhalten den Tod von Menschen in Kauf genommen. Die Richter kritisierten aber auch, die JVA Diez hätte dem Mann keinen offenen Vollzug gewähren dürfen.
hmEr habe nicht nachgeforscht, wie der Mann zu seiner Arbeitsstelle gelangte und wie er überhaupt an ein Auto gekommen war.
Im Grunde muss man sich fast wünschen, dass der höchstwahrscheinliche Wiederholungsfall hier wirklich derart offenkundig auf der Hand lag, dass die Versagung der Verlegung in den offenen Vollzug quasi die einzig wählbare Option war. Wieso dann jedoch gleich zwei JVB hier anders entschieden?Controller hat geschrieben: ↑Fr 8. Jun 2018, 16:36Wenn man den Gedanken mal weiterspinnt;
was ergibt sich für die Gutachter, aufgrund deren Gutachten Sexualtäter wieder ........![]()
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 54920.html[...]
Der betroffene Häftling saß zunächst in der JVA Wittlich wegen diverser, von ihm begangener schwerer Verkehrsverstöße ein. Der Häftling war bereits 20-fach vorbestraft, größtenteils wegen erheblicher Verkehrsdelikte. Obwohl er schon lange keinen Führerschein mehr besaß, ließ er sich nicht davon abhalten, immer wieder Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Bereits mehrfach hatte er sich gefährliche Verfolgungsjagden mit der Polizei geliefert. Während einer solchen Flucht war er in einem Fall bewusst auf eine Polizistin zugefahren.
Erst später stellte sich heraus, dass der Häftling den Freigang häufig dazu nutzte, verbotswidrig Auto zu fahren, obwohl er weiterhin keine Fahrerlaubnis besaß.
[...]
Nach den Feststellungen des LG waren dem verurteilten Häftling Vollzugslockerungen gewährt worden, obwohl dessen ausgeprägter Hang zu strafbarem Verhalten im Straßenverkehr so offensichtlich gewesen sei, dass die Gewährung des Freigangs für diesen Strafgefangenen einem mit der Materie vertrauten Menschen völlig absurd erscheinen müsse.
*Vor dem Hintergrund der ins Auge springen besonderen Umständen des Einzelfalls, sei die Entscheidung, Vollzugslockerungen zu gewähren, offensichtlich fehlerhaft und unvertretbar.
*Offenkundige Anzeichen für die Neigung des Häftlings zur Begehung von schweren Straßenverkehrsdelikten seien nicht beachtet worden,
*ebenso wenig die erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit, die von diesem Häftling ausgegangen sei.
Es sei keine nachvollziehbare Prognoseentscheidung über das Verhalten des Häftlings als Freigänger getroffen worden.
*Der Häftling sei dermaßen häufig im Straßenverkehr durch gefährliches rücksichtsloses Verhalten aufgefallen - in einem Fall sei er sogar vorsätzlich und bewusst auf eine Polizistin zugefahren -, dass von einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen nicht im Ansatz die Rede sein könne.
*Insoweit war es nach Auffassung des Gerichts auch unverständlich, dass der in Dietz für den Freigänger zuständige Beamte den Freigang nicht überprüft und überwacht und deshalb nicht bemerkt habe, dass der Häftling den Freigang widerrechtlich zum Autofahren nutzte.
[...]
www.swr.deFreisprüche für JVA-Beamte aus Diez und Wittlich gefordert
Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch über die Revision zweier Justizvollzugsbeamter aus den JVAs in Wittlich und Diez verhandelt. Sie sollen Mitschuld am Tod einer jungen Frau tragen.
Die beiden JVA-Beamten hatten einem Gefangenen der Justizvollzugsanstalt in Diez offenen Vollzug gewährt. Der Mann war zuvor mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Während eines Freiganges war der Mann auf einer Bundesstraße nahe Limburg auf der Flucht vor der Polizei in einem Wagen mit gestohlenen Kennzeichen absichtlich in den Gegenverkehr gefahren.
Dort stieß er mit dem Auto der jungen Frau zusammen. Die 21-Jährige starb bei dem Zusammenstoß im Januar 2015. Der Mann wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Limburger Landgericht sah aber auch eine Mitschuld bei den Justizvollzugsbeamten.
Das Gericht warf ihnen vor, sie hätten wissen müssen, dass der Häftling immer wieder wegen riskanter Autofahrten verurteilt worden war. Darüber hätten die Beamten aus Wittlich ihre Kollegen in Diez informieren müssen, so das Gericht. Es verurteilte die beiden Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von neun Monaten.
[...]
Verteidigung und Bundesanwaltschaft fordern Freispruch
Sowohl die Verteidiger als auch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft kritisierten in der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Limburg. Die beiden Beamten hätten Entscheidungen im Rahmen ihres Ermessensspielraums getroffen. Für die Tat des Gefangenen seien sie nicht verantwortlich. Deshalb forderten sie Freisprüche für die JVA-Beamten. Das Urteil soll am 26. November verkündet werden.
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