Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Ich glaube, dass man das vor Ort entscheiden muss, mit welcher Variante man am besten fährt.
Würde ich eine Liste anfangen, mit Anzeigen, die ich für die Tonne schreibe, dann wäre ich morgen nicht fertig. Wir machen es halt, für die Statistik und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Es ist unbefriedigend, aber dafür kriege ich Geld. Eine Veränderung würde ich mir wünschen - praxisnäher. Insbesondere die Unbekanntsachen.
Wo es keine Ermittlungsansätze gibt, gibt es nichts.
Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt
Würde ich eine Liste anfangen, mit Anzeigen, die ich für die Tonne schreibe, dann wäre ich morgen nicht fertig. Wir machen es halt, für die Statistik und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Es ist unbefriedigend, aber dafür kriege ich Geld. Eine Veränderung würde ich mir wünschen - praxisnäher. Insbesondere die Unbekanntsachen.
Wo es keine Ermittlungsansätze gibt, gibt es nichts.
Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Das verstehe ich nicht ganz. Ihr findet nichts und schreibt trotzdem eine Anzeige wegen Besitz?ahoi_brause hat geschrieben: ↑Do 21. Jun 2018, 11:24Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt
Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Wo wird das in Hamburg geschrieben?PotionMaster hat geschrieben:Das verstehe ich nicht ganz. Ihr findet nichts und schreibt trotzdem eine Anzeige wegen Besitz?ahoi_brause hat geschrieben: ↑Do 21. Jun 2018, 11:24Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt
Selbst bei fahren unter BTM wird nicht wegen Besitz geschrieben. Absprache mit STA!
Gruß
MICHI
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Man trifft ja strafprozessuale Maßnahmen und das setzt den Verdacht einer Straftat voraus.
Bei uns wird das so gemacht. Details können wir per PN klären.
Bei uns wird das so gemacht. Details können wir per PN klären.
Zuletzt geändert von ahoi_brause am Do 21. Jun 2018, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Es wundert mich, dass eure StA - selbst wenn wir davon ausgehen das hier unterschiedliche Hauptabteilungen einmal wegen Btm alleine und einmal wegen Verkehrsbezug involviert sind - das so unterschiedlich regeln soll. Innerhalb einer Hauptabteilung noch seltsamer.
Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Was ist das denn für eine Konstruktion?ahoi_brause hat geschrieben:Man trifft ja strafprozessuale Maßnahmen und das geht nur beim Beschuldigten und das setzt eine Straftat voraus und die erfordert eine Anzeige...
Man schreibt halt kurz rein wieso, weshalb und warum und dann das die Durchsuchung negativ verlief. Dann geht es über die Kripo zur STA, um eingestellt zu werden.
Bei uns wird das so gemacht. Details können wir per PN klären.
Eine eventuell unrechtmäßige Durchsuchung mit einer Strafanzeige zu legalisieren?
Das riecht ja schon fast nach Verfolgung Unschuldiger.
Gruß
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
BestätigeMICHI hat geschrieben: ↑Do 21. Jun 2018, 11:30Wo wird das in Hamburg geschrieben?PotionMaster hat geschrieben:Das verstehe ich nicht ganz. Ihr findet nichts und schreibt trotzdem eine Anzeige wegen Besitz?ahoi_brause hat geschrieben: ↑Do 21. Jun 2018, 11:24Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt
Selbst bei fahren unter BTM wird nicht wegen Besitz geschrieben. Absprache mit STA!
hab mal gehört im Süden machen die das so
Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Jetzt verwechselst du was!!
Hier geht es nicht um unrechtmäßige Maßnahmen.
Hier geht es um strafprozessuale Maßnahmen und die setzen einen Beschuldigten voraus. Das Verfahren darf nicht die Polizei einstellen, nur weil die Durchsuchung negativ verlief.
Ich möchte hier nicht den Sinn dahinter bewerten, mir ging es lediglich um formelle Korrektheit
Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Erst kommt die Rechtsgrundlage, dann die Maßnahme.ahoi_brause hat geschrieben:Jetzt verwechselst du was!!
Hier geht es nicht um unrechtmäßige Maßnahmen.
Hier geht es um strafprozessuale Maßnahmen und die setzen einen Beschuldigten voraus. Das Verfahren darf nicht die Polizei einstellen, nur weil die Durchsuchung negativ verlief.
Ich möchte hier nicht den Sinn dahinter bewerten, mir ging es lediglich um formelle Korrektheit
Eine mögliche unrechtmäßige Maßnahme dann damit zu rechtfertigen, dass ich jemanden zum Beschuldigten mache, ist ein Unding.
Nach deiner Konstruktion ließe sich fast jede unrechtmäßige Maßnahme rechtens zu machen.
Sollten wir mal aufeinander treffen und du würdest mit mir so verfahren, hättest du ein ernstes Problem.
Gruß
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Willst du es nicht verstehen?
Hier geht es nicht darum Maßnahmen zu erfinden und Personen willkürlich zu durchsuchen. Wo wären wir da?!
Das hat alles Hand und Fuß. Ich werde es aber nicht in aller Ausführlichkeit hier öffentlich besprechen.
Hier geht es nicht darum Maßnahmen zu erfinden und Personen willkürlich zu durchsuchen. Wo wären wir da?!
Das hat alles Hand und Fuß. Ich werde es aber nicht in aller Ausführlichkeit hier öffentlich besprechen.
Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
ahoi_brause hat geschrieben:Willst du es nicht verstehen?
Hier geht es nicht darum Maßnahmen zu erfinden und Personen willkürlich zu durchsuchen. Wo wären wir da?!
Das hat alles Hand und Fuß. Ich werde es aber nicht in aller Ausführlichkeit hier öffentlich besprechen.
Und somit kann deine Anzeige eine Verfolgung Unschuldiger sein!!:] Die Überschrift des § 102 StPO suggeriert, dass es sich bei der Person, gegen die sich die Durchsuchung richtet, um einen Beschuldigten handeln muss. Das ist nicht immer richtig, denn die Befugnis richtet, ausweislich des Gesetzestextes, gegen eine Person, die als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist.
Du benötigst nämlich keinen Beschuldigten, mit dem du die Maßnahme deiner Eingangserklärung nach, rechtfertigst.
Deiner Erklärung nach, müsste ich ja jeden, den ich z. B. im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen durchsuche, zu einem Beschuldigten machen.
Gruß
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
Da habe ich die Begrifflichkeit durcheinander geworfen und meinen Beitrag editiert.
Der Anfangsverdacht des BTM Besitzes liegt vor und du triffst alle erforderlichen Maßnahmen.
Der Anfangsverdacht des BTM Besitzes liegt vor und du triffst alle erforderlichen Maßnahmen.
Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
ahoi_brause: mach mal ein Fallbeispiel draus.
Bei mir wirft das Vorgehen einige Fragezeichen auf.
Wat denn nu :polizei 13:
Bei mir wirft das Vorgehen einige Fragezeichen auf.
Wat denn nu :polizei 13:
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
pardon,Ich werde es aber nicht in aller Ausführlichkeit hier öffentlich besprechen.
aber soooooo bekommt das Ganze nun ein ziemliches Geschmäkle
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Antragsdelikte bekanntwerden über die 110
I
Es kommt drauf an.... ich habe Menschen nach Polizeirecht durchsucht, um zu gucken ob sie Drogen dabei haben - weil sie eben keine Beschuldigten waren.
II
Habe ich tatsächlich einen handfesten Anfangsverdacht und durchsuche einen Beschuldigten, dann müsste in der Konsequenz eine Anzeige geschrieben werden.
Ergänzend:
wenn sich in den ersten Ermittlungen vor Ort jeglicher Tatverdacht auflöst, dann gab es mal ganz kurz einen Beschuldigten. (Gab!) da es keinen mehr gibt und keinen Verdacht, müsste auch nichts geschrieben werden.
(So kann es auch kommen)
Es kommt drauf an.... ich habe Menschen nach Polizeirecht durchsucht, um zu gucken ob sie Drogen dabei haben - weil sie eben keine Beschuldigten waren.
II
Habe ich tatsächlich einen handfesten Anfangsverdacht und durchsuche einen Beschuldigten, dann müsste in der Konsequenz eine Anzeige geschrieben werden.
Ergänzend:
wenn sich in den ersten Ermittlungen vor Ort jeglicher Tatverdacht auflöst, dann gab es mal ganz kurz einen Beschuldigten. (Gab!) da es keinen mehr gibt und keinen Verdacht, müsste auch nichts geschrieben werden.
(So kann es auch kommen)
Zuletzt geändert von vladdi am Do 21. Jun 2018, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.
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