Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Anwärter051995 » Mi 6. Jun 2018, 13:59

Habe die Amtsäztliche Untersuchung erfolgreich abgeschlossen. Jetzt fehlt mir noch ein Atest vom Augenarzt für die G37 Untersuchung, musstet ihr diese machen?

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon ole.k » Do 7. Jun 2018, 18:59

Anwärter051995 hat geschrieben:
Mi 6. Jun 2018, 13:59
Habe die Amtsäztliche Untersuchung erfolgreich abgeschlossen. Jetzt fehlt mir noch ein Atest vom Augenarzt für die G37 Untersuchung, musstet ihr diese machen?
Also bei mir war das letztes Jahr so, dass die G37 Untersuchung direkt beim BAD zur Einstellungsuntersuchung mit gemacht wurde. Ich musste dafür also nicht extra zu einem Augenarzt.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Playsier » Mo 18. Jun 2018, 17:47

Hallo Leute,

habe meine endgültige Zusage auch vor ca. einer Woche bekommen (HZA Köln).
Allerdings habe ich eine Frage, die sich nicht beantworten ließ (oder ich einfach zu blind war die Antwort zu finden :polizei13: ).
Ich werde im BWZ Münster untergebracht - wohne aber weiterhin bei meiner Familie, habe also keinen eigenen Wohnraum (und keinen Anspruch auf Trennungsgeld, der sich aus einer eigenen Wohnung ja ableiten würde). Daher muss ich (soweit ich gelesen habe) sowohl für die Mensaverpflegung, als auch für die Unterbringung generell in Münster bezahlen.
viewtopic.php?f=35&t=72453
In diesem Beitrag ist die Rede von 340-390€, allerdings ist dieser Beitrag inzwischen fünf Jahre alt und ich möchte natürlich sichergehen, dass ich am Ende nicht große Augen mache weil es mehr geworden ist (oder sogar weniger) ;D

Vielen Dank für die Hilfe schon einmal im Voraus!

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Fabolie » Mo 18. Jun 2018, 18:09

Es kommt darauf an, an welchem Standort du sein wirst. Im Gescherweg sollte sich der Preis im Rahmen 360-380€ bewegen und in der Mecklenbecker Straße gibt es verschiedene Zimmerkategorien, die aber auch verschieden viel kosten. Diese Infos wurden uns zumindest durch unsere Ausbildungsleitung mitgeteilt.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Mo 18. Jun 2018, 18:18

Playsier hat geschrieben:
Mo 18. Jun 2018, 17:47
Hallo Leute,

habe meine endgültige Zusage auch vor ca. einer Woche bekommen (HZA Köln).
Allerdings habe ich eine Frage, die sich nicht beantworten ließ (oder ich einfach zu blind war die Antwort zu finden :polizei13: ).
Ich werde im BWZ Münster untergebracht - wohne aber weiterhin bei meiner Familie, habe also keinen eigenen Wohnraum (und keinen Anspruch auf Trennungsgeld, der sich aus einer eigenen Wohnung ja ableiten würde). Daher muss ich (soweit ich gelesen habe) sowohl für die Mensaverpflegung, als auch für die Unterbringung generell in Münster bezahlen.
viewtopic.php?f=35&t=72453
In diesem Beitrag ist die Rede von 340-390€, allerdings ist dieser Beitrag inzwischen fünf Jahre alt und ich möchte natürlich sichergehen, dass ich am Ende nicht große Augen mache weil es mehr geworden ist (oder sogar weniger) ;D

Vielen Dank für die Hilfe schon einmal im Voraus!
Die Angaben sind Stand August 2017 (und nicht 2012, wie irrtümlich angegeben :flehan: ).
In Münster gibt es derzeit verschiedene Zimmerkategorien (Unterschied in der Größe und Lage). Im Hauptsitz (Gescherweg) kosten alle verfügbaren Zimmer derzeit rd. 390,- EUR incl. Verpflegung (je nach Anzahl der Verpflegungstage variiert die genaue Summe). In Mecklenbeck kosten die Zimmer zwischen 340,- und 390,- EUR.
Gleiches gilt für die Unterkünfte in den außerhalb gelegenen Wohngemeinschaften, die in der Regel mit dem Hauptstudium belegt werden.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Playsier » Di 19. Jun 2018, 11:22

Okay, vielen Dank für die schnellen Antworten und die Hilfe! :)

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon SWa » Mi 20. Jun 2018, 17:51

Hallo,

kann hier jemand sagen, von wann bis wann in Münster freitags der Unterricht geht?
Kann dies pauschal gesagt werden oder ist das von Freitsg zu Freitag unterschiedlich?

Vielen Dank für die Antwort im Vorraus :)

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon uninformiert » Mi 20. Jun 2018, 19:17

I.d.R. bei drei Einheiten bis 12:50 (Gescherweg) bzw. 13:20 (Mecklenbecker Straße)

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon StellaW » Fr 22. Jun 2018, 10:33

Hallo :hallo: ,

ich hab jetzt im Forum schon gesucht, bin mir aber nicht sicher ob ich es richtig aufgefasst habe.

Bezahlt wird die Unterkunft in Münster nur während man Vorort ist, oder? Also dann nicht, wenn man für die Praxisphasen wieder abreist. Stimmt das?

Sollte es so sein, muss man bestimmt mit dem ganzen Gepäck wieder abreisen, oder? Das wäre für mich logisch, aber wenn man zb. Ein paar größere, schwere Dinge dort lassen könnte, wäre es ja sehr praktisch.

2. Frage.

Ist es möglich bei der Verpflegung nur das Mittagessen in Anspruch zu nehmen? Oder kann man es nur im Komplettpaket beanspruchen?

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon uninformiert » Fr 22. Jun 2018, 10:49

Bezahlt wird die Unterkunft selbstverständlich nur für die Zeit, in der man in Münster zur Theorie ist.

Vor Ort kann zwischen den Theoriephasen nichts verbleiben. Das ist nicht möglich, da man nicht unbedingt im nächsten Theorieabschnitt das gleiche Zimmer bekommt und allgemein ein hoher Durchlauf dort ist. Die Zimmer stehen nie lange leer. Ich wüsste auch nicht, was da so großes zu transportieren sei. Die Zimmer sind immerhin möbliert.


Nein, es ist nicht möglich nur einen Teil der Verpflegung wahrzunehmen. Man müsste sich von der Verpflegung per ärztlichem Attest freischreiben lassen. Und das geht nicht einfach nur zum Teil.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Fr 22. Jun 2018, 10:55

StellaW hat geschrieben:
Fr 22. Jun 2018, 10:33
Hallo :hallo: ,

ich hab jetzt im Forum schon gesucht, bin mir aber nicht sicher ob ich es richtig aufgefasst habe.

Bezahlt wird die Unterkunft in Münster nur während man Vorort ist, oder? Also dann nicht, wenn man für die Praxisphasen wieder abreist. Stimmt das?

Sollte es so sein, muss man bestimmt mit dem ganzen Gepäck wieder abreisen, oder? Das wäre für mich logisch, aber wenn man zb. Ein paar größere, schwere Dinge dort lassen könnte, wäre es ja sehr praktisch.

2. Frage.

Ist es möglich bei der Verpflegung nur das Mittagessen in Anspruch zu nehmen? Oder kann man es nur im Komplettpaket beanspruchen?
Selbstverständlich muss das Zimmer komplett geräumt werden, weil es dann anderweitig vergeben wird - wer Sachen unterstellen will, könnte sich z.B. einen Raum anmieten (nennt sich Selfstorage)

es ist auch möglich auf die Verpflegung zu verzichten (machen z.B. Allergiker, Verganer etc. pp.)

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon VuB » Fr 22. Jun 2018, 12:01

frodo_beutlin hat geschrieben:
Fr 22. Jun 2018, 10:55

es ist auch möglich auf die Verpflegung zu verzichten (machen z.B. Allergiker, Verganer etc. pp.)
Ist das so? Soweit mir bekannt, ist dies nur möglich wenn man eine ensprechende Bescheinigung vom Arzt (z. B. Lebensmittelunverträglichkeit) hat. "Nur" weil man Veganer ist, wird man, soweit mir bekannt, nicht aus der Verpflegung genommen.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Fr 22. Jun 2018, 17:40

Zur Verpflegung:
Grundsätzlich gibt es Unterkunft nur in Verbindung mit einem Verpflegungsvertrag für Frühstück und Mittagessen.
Ausnahmen:
- Bewohner der Wohngemeinschaften können aus der Verpflegung genommen werden, da jede WG über eine eigene Küche zur Selbstverpflegung verfügt;
- aus religiösen Gründen kann eine Befreiung von der Verpflegung erfolgen;
- aus gesundheitlichen Gründen kann bei Vorlage eines entsprechenden Attestes eine Befreiung von der Verpflegung erfolgen.

Alle anderen zahlen, auch wenn sie das Angebot gar nicht in Anspruch nehmen.

Zur Unterkunft:
Eigene Möbel können mitgebracht werden, wenn der Platz von rd. 12 qm das hergibt :gruebel:
Auch erlaubt sind natürlich die heute immer häufiger zu sehenden 130-Zoll-Fernseher, Hifi-Anlagen, aber auch z.B. eigene Matratzen usw.
Möbel und sonstige Ausstattungen dürfen allerdings nicht: an die Wände geschraubt werden, im Weg stehen (Fluchtweg) oder zu einer Brandgefahr werden.
Daher dürfen z.B. nicht mitgebracht werden: Elektrogroßgeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine und Trockner (nicht lachen, hat man alles schon erlebt). Sollte aus medizinischen Gründen ein zusätzlicher Kühlschrank erforderlich sein (z.B. zur Lagerung bestimmter Medikamente) stellt diesen die Hausverwaltung nach entsprechender Mitteilung.

Alle mitgebrachten Möbelstücke sind bei Abreise selbstverständlich wieder mitzunehmen, da alle Zimmer durchgängig belegt werden (müssen).

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Sa 23. Jun 2018, 10:10

VuB hat geschrieben:
Fr 22. Jun 2018, 12:01
frodo_beutlin hat geschrieben:
Fr 22. Jun 2018, 10:55

es ist auch möglich auf die Verpflegung zu verzichten (machen z.B. Allergiker, Verganer etc. pp.)
Ist das so? Soweit mir bekannt, ist dies nur möglich wenn man eine ensprechende Bescheinigung vom Arzt (z. B. Lebensmittelunverträglichkeit) hat. "Nur" weil man Veganer ist, wird man, soweit mir bekannt, nicht aus der Verpflegung genommen.
Veganer sein ist irgendwie auch eine Art "Religion" und das wird offenbar auch alles anerkannt - auch wenn vielleicht nur behauptet ...

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Playsier » Sa 23. Jun 2018, 23:44

Hallo,

ich habe nochmal eine kleinere (oder mittlere? :gruebel: ) Frage bzgl. der Krankenversicherung.
Muss ich ab Dienstantritt (sprich 01.08) bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, oder habe ich auch eine Art "Übergansphase" in den ersten 10 Tagen (des Praktikums), in denen ich dann den Abschluss eines Vertrages vorweisen muss? Bei der Polizei ist es (Achtung: nur halbwissen!) meines Wissens nach so, dass man auch nach dem Praktikum eine private Krankversicherung vorlegen kann, da in der Praktikumsphase noch einmal hilfreiche Tipps zu den richtigen und vor allem wichtigen Versicherungen erläutert werden.

Falls dem nicht so sein sollte, welche Versicherungen sind für mich Pflicht? Ich habe auf einige Seiten recherchiert (u.A auch beim BDZ), was ich sicher brauche ist die Restkostenversicherung bzgl. der Beihilfe, weiterhin auch eine Pflegeversicherung und empfohlen wird auch eine Anwartschaft (klein oder groß sei mal dahingestellt). Dann habe ich bei einer Versicherung gelesen (ob Anwerbungstrick oder nicht weiß ich nicht mit Sicherheit) das ich eine Diensthaftpflichtversicherung brauche (was ja doch irgendwo Sinn macht) und bei einer anderen Seite habe ich etwas von Beihilfeergänzungstarif gelesen (wobei ich davon ausgehe das es sich da eher um diese Restkostenabsicherung handelt).

Falls ich doch falsch liege und noch etwas anderes brauche/weniger brauche, wäre ich sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte!

Liebe Grüße


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