Einstellungsjahrgang 2018
Moderator: Polli
Re: Bewerber für das EJ 2018
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Ausschließlich Wohnungsmarkt, ohne jegliche Verlinkung in den Einstellungsthreads!!
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Gruß
MICHI
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Re: Bewerber für das EJ 2018
https://www.nrz.de/staedte/essen/person ... 62607.html
Thema: Sicherheitssymposium am 10 Juli
(Herbert Reul zu Gast)
Mal schauen was dort besprochen/überlegt oder beschlossen wird.
Thema: Sicherheitssymposium am 10 Juli
(Herbert Reul zu Gast)
Mal schauen was dort besprochen/überlegt oder beschlossen wird.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hennessy hat geschrieben: ↑Mo 2. Jul 2018, 10:04https://www.nrz.de/staedte/essen/person ... 62607.html
Thema: Sicherheitssymposium am 10 Juli
(Herbert Reul zu Gast)
Mal schauen was dort besprochen/überlegt oder beschlossen wird.
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Oh, ich konnte es grad noch komplett lesen ohne weiteres. Komisch...
Re: Bewerber für das EJ 2018
Google den artikel und geh dann auf die seite, dann klappt es.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hallo Leute, ich habe eine etwas komplexere Frage zum Thema Urlaub und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Lt. Gesetz ist es so, dass einem wenn man in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) kündigt, der ganze Jahresurlaub zusteht. In dem Fall, dass man schon Urlaub genommen hat, füllt der bisherige Arbeitgeber dann eine sog. Urlaubsbescheinigung aus, welche man dem neuen AG vorlegen muss (kann?).
Lt. Tarifvertrag habe ich in einem Kalenderjahr 30 Urlaubstage und ich habe bisher so geplant, dass ich zum 31.08 8/12 meines Urlaubs verbraucht habe. Damit bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, aber lt. Gesetz könnte ich ja trotzdem noch die restlichen 4/12 (=10 Tage nehmen). Die Urlaubsbescheinigung interessiert die Ausbildungsleistung wahrscheinlich weniger oder? Offiziell hat man doch während der Ausbildung eh keinen Urlaub sondern freie Tage? Ich kann mir irgendwie schlecht vorstellen, dass wenn ich meinen ganzen Jahresurlaub bis zum 31.08 nehme, ich während der Ausbildung in 2018 kein frei bekomme...
Ich hoffe mir kann irgendjemand weiterhelfen
Grüße.
Lt. Gesetz ist es so, dass einem wenn man in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) kündigt, der ganze Jahresurlaub zusteht. In dem Fall, dass man schon Urlaub genommen hat, füllt der bisherige Arbeitgeber dann eine sog. Urlaubsbescheinigung aus, welche man dem neuen AG vorlegen muss (kann?).
Lt. Tarifvertrag habe ich in einem Kalenderjahr 30 Urlaubstage und ich habe bisher so geplant, dass ich zum 31.08 8/12 meines Urlaubs verbraucht habe. Damit bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, aber lt. Gesetz könnte ich ja trotzdem noch die restlichen 4/12 (=10 Tage nehmen). Die Urlaubsbescheinigung interessiert die Ausbildungsleistung wahrscheinlich weniger oder? Offiziell hat man doch während der Ausbildung eh keinen Urlaub sondern freie Tage? Ich kann mir irgendwie schlecht vorstellen, dass wenn ich meinen ganzen Jahresurlaub bis zum 31.08 nehme, ich während der Ausbildung in 2018 kein frei bekomme...
Ich hoffe mir kann irgendjemand weiterhelfen
Grüße.
EJ'18
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hi Leute,
der ROW wurde in der letzten Woche auf 94,000 Punkte bezüglich einer Einstellungszusage gesenkt.
Wie ich erfahren konnte, wird eine weitere Senkung in der kommenden Woche erfolgen.
Gruß
viewtopic.php?f=25&t=84411#p1350370
der ROW wurde in der letzten Woche auf 94,000 Punkte bezüglich einer Einstellungszusage gesenkt.
Wie ich erfahren konnte, wird eine weitere Senkung in der kommenden Woche erfolgen.
Gruß
viewtopic.php?f=25&t=84411#p1350370
Re: Bewerber für das EJ 2018
Die Ansprüche aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis sind irrelevant.Neymar95 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jul 2018, 12:43Hallo Leute, ich habe eine etwas komplexere Frage zum Thema Urlaub und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Lt. Gesetz ist es so, dass einem wenn man in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) kündigt, der ganze Jahresurlaub zusteht. In dem Fall, dass man schon Urlaub genommen hat, füllt der bisherige Arbeitgeber dann eine sog. Urlaubsbescheinigung aus, welche man dem neuen AG vorlegen muss (kann?).
Lt. Tarifvertrag habe ich in einem Kalenderjahr 30 Urlaubstage und ich habe bisher so geplant, dass ich zum 31.08 8/12 meines Urlaubs verbraucht habe. Damit bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, aber lt. Gesetz könnte ich ja trotzdem noch die restlichen 4/12 (=10 Tage nehmen). Die Urlaubsbescheinigung interessiert die Ausbildungsleistung wahrscheinlich weniger oder? Offiziell hat man doch während der Ausbildung eh keinen Urlaub sondern freie Tage? Ich kann mir irgendwie schlecht vorstellen, dass wenn ich meinen ganzen Jahresurlaub bis zum 31.08 nehme, ich während der Ausbildung in 2018 kein frei bekomme...
Ich hoffe mir kann irgendjemand weiterhelfen
Grüße.
Du beginnst bei der Polizei ein neues Arbeitsverhältnis.
Du bekommst bei der Polizei den Urlaub der dir zusteht, so wie alle anderen auch.
Wann das ist, kannst du dem Studienberlaufplan entnehmen.
Du kannst dir nichts anrechnen lassen.
Im übrigen kenne ich deine gesetzliche Regelung so nicht.
Da du ja scheinbar einem TV untrliegst, findest du da die Regelungen.
Wo für dich der Unterschied zwischen „Urlaub“ und „freien Tagen“ ist verstehe ich auch nicht.
Freie Tage im Studienverlaufsplan sind Urlaub.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Ich glaube er meint damit, z.B. wenn man mal einen FH Tag frei hat, oder im Praktikum einen Tag frei hat.
Ansonsten hat Bones mit dem was er geschrieben hat vollumfänglich Recht :-)
Du erhältst in der Regel nur den Urlaub der im Studienverlaufsplan eingeplant ist.
Solltest du doch mal aus wichtigem Grund Urlaub benötigen, z.B. aufgrund deiner Hochzeit, dann kannst du einen entsprechenden Antrag bei deiner Ausbildungsleitung stellen.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Ja, ihm stehen 30 Tage zu, da er nach dem 30.06. kündigt, FALLS er vom 01.01. an dort angestellt war. Bundesurlaubsgesetz Paragraph 4. https://www.rexx-systems.com/news/374-v ... digung.phpBones65 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jul 2018, 13:29Die Ansprüche aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis sind irrelevant.Neymar95 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jul 2018, 12:43Hallo Leute, ich habe eine etwas komplexere Frage zum Thema Urlaub und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Lt. Gesetz ist es so, dass einem wenn man in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) kündigt, der ganze Jahresurlaub zusteht. In dem Fall, dass man schon Urlaub genommen hat, füllt der bisherige Arbeitgeber dann eine sog. Urlaubsbescheinigung aus, welche man dem neuen AG vorlegen muss (kann?).
Lt. Tarifvertrag habe ich in einem Kalenderjahr 30 Urlaubstage und ich habe bisher so geplant, dass ich zum 31.08 8/12 meines Urlaubs verbraucht habe. Damit bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, aber lt. Gesetz könnte ich ja trotzdem noch die restlichen 4/12 (=10 Tage nehmen). Die Urlaubsbescheinigung interessiert die Ausbildungsleistung wahrscheinlich weniger oder? Offiziell hat man doch während der Ausbildung eh keinen Urlaub sondern freie Tage? Ich kann mir irgendwie schlecht vorstellen, dass wenn ich meinen ganzen Jahresurlaub bis zum 31.08 nehme, ich während der Ausbildung in 2018 kein frei bekomme...
Ich hoffe mir kann irgendjemand weiterhelfen
Grüße.
Du beginnst bei der Polizei ein neues Arbeitsverhältnis.
Du bekommst bei der Polizei den Urlaub der dir zusteht, so wie alle anderen auch.
Wann das ist, kannst du dem Studienberlaufplan entnehmen.
Du kannst dir nichts anrechnen lassen.
Im übrigen kenne ich deine gesetzliche Regelung so nicht.
Da du ja scheinbar einem TV untrliegst, findest du da die Regelungen.
Wo für dich der Unterschied zwischen „Urlaub“ und „freien Tagen“ ist verstehe ich auch nicht.
Freie Tage im Studienverlaufsplan sind Urlaub.
Rein theoretisch erhält man dann eine Bescheinigung vom alten Arbeitgeber und gibt diese beim neuen Arbeitgeber ab. Machen in der Wirtschaft die wenigsten. Nähere Erklärung dazu im Link.
Ich denke mal, dass es bei der Polizei niemanden interessiert, da es ja etwas "anderes" ist, wie von Bones erklärt. Du studierst und bist Beamter auf Widerruf. Ich denke, dass du hier anders denken musst. @ Neymar.
Sonst halt bei der Einstellungsstelle nachfragen, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass du dann keinen Urlaub bekommst.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Danke erstmal für die schnellen Antworten! Ich habe dann mal eben bei meinem EB angerufen und er hat sich für mich bei der Ausbildungsleitung schlau gemacht.
Antwort: Man kann keinen Urlaub mitnehmen und angerechnet wird auch nichts.
Dann freue ich mich mal über 10 weitere Urlaubstage dank meinem IG-Metall-Tarifvertrag und beginne entspannt die neue Ausbildung am 03.09
Merci beaucoup
Antwort: Man kann keinen Urlaub mitnehmen und angerechnet wird auch nichts.
Dann freue ich mich mal über 10 weitere Urlaubstage dank meinem IG-Metall-Tarifvertrag und beginne entspannt die neue Ausbildung am 03.09
Merci beaucoup
EJ'18
Re: Bewerber für das EJ 2018
Erstmal danke für die Info^^. Ist bekannt wann da schriftlich was kommt?Polli hat geschrieben: ↑Mo 2. Jul 2018, 13:20Hi Leute,
der ROW wurde in der letzten Woche auf 94,000 Punkte bezüglich einer Einstellungszusage gesenkt.
Wie ich erfahren konnte, wird eine weitere Senkung in der kommenden Woche erfolgen.
Gruß
viewtopic.php?f=25&t=84411#p1350370
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- Cadet
- Beiträge: 12
- Registriert: Sa 13. Mai 2017, 13:35
Re: Bewerber für das EJ 2018
Kurze Frage:
Weiß jemand zufällig, wann wir den Dienstantrittsbescheid erhalten?
Spielt der ROW dabei eine Rolle?
Vielen lieben Dank Euch
Weiß jemand zufällig, wann wir den Dienstantrittsbescheid erhalten?
Spielt der ROW dabei eine Rolle?
Vielen lieben Dank Euch
Re: Bewerber für das EJ 2018
https://r.tapatalk.com/shareLink?url=ht ... are_type=tAnwärter2018 hat geschrieben:Kurze Frage:
Weiß jemand zufällig, wann wir den Dienstantrittsbescheid erhalten?
Spielt der ROW dabei eine Rolle?
Vielen lieben Dank Euch
Alles dort zu finden.
Reicht eigentlich an Info.
Gruß
MICHI
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