Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon DerLima » Mo 25. Jun 2018, 12:43

"nach BTM durchsuchen" klingt ja dann doch etwas zielgerichtet. Und wenn ich zielgerichtet nach Dingen suche, die mit Straftaten in Zusammenhang stehen oder wie hier sogar die Straftat selbst sind, dann ist das eine ganz klassische strafprozessuale Maßnahme.

Wenn ich an einem gefährlichen Ort präventiv durchsuche um mögliche Waffen, BTM oder Hehlerware aufzufinden ohne eines dieser Dinge unmittelbar bei dem Betreffenden zu vermuten sit (aus seiner Prson heraus) sondern aufgrund des Aufenthaltsortes.
Ich darf auch durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er Dinge bei sich führt, die sichergestellt werden dürfen ohne einen Zusammenhang zu Straftaten.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Do 12. Jul 2018, 09:13

Hallo Vladdi,
herzlich willkommen zurück aus Deinem Copzone-Urlaub. Magst Du hierauf noch eingehen, oder hat sich das Thema für Dich erledigt?
vladdi hat geschrieben:
Do 21. Jun 2018, 16:47
I
Es kommt drauf an.... ich habe Menschen nach Polizeirecht durchsucht, um zu gucken ob sie Drogen dabei haben - weil sie eben keine Beschuldigten waren.
:applaus:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Do 12. Jul 2018, 09:55

Moin, hat sich halb erledigt.

Kurz: natürlich darf ich präventiv - nach Polizeirecht - gezielt nach Drogen suchen.
Nämlich dann, wenn ich keinen Beschuldigten / Straftat habe.

Trotz „Urlaub“ ist das so.


Die Anforderungen gem. PolG muss natürlich vorliegen.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Do 12. Jul 2018, 11:10

Was genau ist denn die Zielrichtung einer solchen Maßnahme?
:applaus:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Do 12. Jul 2018, 12:56

Trotz ungünstiger Diskussionsverläufe traue mir doch zu, dass ich meine Rechtsgrundlage kenne.
Zweck der DS ist das Auffinden von Sachen bzw. die Feststellung dass keine relevanten Sachen mitgeführt werden.

Suche ich Beweismittel nach einer Straftat bewege ich mich in der StPO, suche ich Drogen, Waffen, o. a. ohne Anfangsverdacht / ohne Beschuldigten bewege ich mich im Polizeirecht.

Und manchmal liegt die Voraussetzung zum DS eben nicht vor, obwohl man gerne würde.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Do 12. Jul 2018, 15:01

Dann eben anders: Warum sollte man denn nach Drogen suchen?
vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 12:56
[...] traue mir doch zu, dass ich meine Rechtsgrundlage kenne.
Benenne sie doch einfach; kann ja gut sein, dass ich Dich dann verstehe.
:applaus:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Do 12. Jul 2018, 16:38

Meine letzte Drogendurchsuchung(en) nach Polizeirecht waren an der Grenze, da ich einfach wissen wollte, ob sich in dem Fahrzeug Drogen befinden. Und an einem Bahnhof, direkt an einer Partymeile - einfach, weil die Personen genau so aussahen, als hätten sie Drogen dabei.



Rechtsgrundlage findet sich dafür im BPolG.

Wir suchen jedoch normalerweise öfter zielgerichtet nach gefährlichen Dingen.






Zu meinen beiden letzten Durchsuchungen das Ergebnis:
Fahrzeug an der Grenze: war nix zu finden. Ein Landespolizist hat den Fahrer jedoch noch urinieren lassen, bevor es weiterging.
Person an der Partylocation war nach der DS Beschuldigter.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Do 12. Jul 2018, 21:31

vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 16:38
Rechtsgrundlage findet sich dafür im BPolG.
Benennst Du sie mir?

Durchsuchungsergebnisse empfinde ich als kaum relevant für die Zulässigkeit von Maßnahmen.
:applaus:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Do 12. Jul 2018, 21:41


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Do 12. Jul 2018, 23:10

vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 21:41
https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html


43 u 44 bpolg
Jau super schon mal, danke.

Bei meiner Frage nach der Zielrichtung der Maßnahme meinte ich eigentlich, ob Du Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung wählen würdest.

Dazu sagtest Du unter anderem:
vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 12:56
Suche ich Beweismittel nach einer Straftat bewege ich mich in der StPO, suche ich Drogen, Waffen, o. a. ohne Anfangsverdacht / ohne Beschuldigten bewege ich mich im Polizeirecht.
Das klingt für mich wie: "Kann ich einen Anfangsverdacht einer Straftat begründen, wird die Strafverfolgung herangezogen; in allen anderen Fällen die Gefahrenabwehr."

Das könnte man jetzt laienhaft interpretieren als: "Ich kann den Adressaten meiner Maßnahme jedenfalls schütteln und gucken, was runterfällt." Untermauert werden könnte diese These auch durch diese Aussagen:
vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 16:38
[...]da ich einfach wissen wollte, ob[...]
und
vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 16:38
[...]einfach, weil die Personen genau so aussahen[...]
Du räumtest aber ein:
vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 12:56
Und manchmal liegt die Voraussetzung zum DS eben nicht vor, obwohl man gerne würde.
In welchen Fällen wären denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei o. g. Vorschriften nicht erfüllt? Sprich: Wann müsste ich den Adressaten von vornherein als "sauber" betrachten?

Welchem Halbsatz aus
vladdi hat geschrieben:
Do 12. Jul 2018, 21:41
43 u 44 bpolg
kann ich das entnehmen?
:applaus:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Fr 13. Jul 2018, 07:57

Was genau möchtest ja jetzt / wo möchtest du drauf hinaus?

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 13. Jul 2018, 10:01

vladdi hat geschrieben:
Fr 13. Jul 2018, 07:57
Was genau möchtest ja jetzt / wo möchtest du drauf hinaus?
Ist das nicht erkennbar?

Welche Gefahr wehrt man durch die gezielte Suche nach Drogen ab?

Mit welchem Absatz und welcher Nummer des entsprechenden Paragraphen des BPolG begründet man die ansonsten anlasslose Durchsuchung?
:applaus:

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Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Fr 13. Jul 2018, 13:18

Das BPOLG bietet in genannten Paragrafen viele Tatbestände, die eine DS erlauben. Auch die zielgerichtete.



Wobei ich denke, dass jede DS irgendwie zielgerichtet (nach etwas) ist.



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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 13. Jul 2018, 14:33

Zielgerichtete Durchsuchung nach Drogen habe ich da jetzt nicht gefunden. Ich räume aber ein, dass ich im BPolG nicht zu Hause bin.
:applaus:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon 1957 » Fr 13. Jul 2018, 14:45

Vladdi, die "Zielrichtung" ist entscheidend für die anzuwendende Rechtsgrundlage.
Wenn zielgerichtet nach BTM gesucht wird, dann ist das eine DS nach der STPO - mit allen Rechten und Pflichten.


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