Das brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Bei meinem Beispiel wurde der vorherige strafbare Erwerb/Besitz vorausgesetzt.
Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ich meine schon, dass dies wichtig ist, denn es geht ja darum, wie in einer Vorlesung behauptet werden kann, kiffen sei legitim. Ich kann mir dies nur unter der Prämisse, dass kein strafbares Vorverhalten vorlag, vorstellen.schutzmann_schneidig hat geschrieben: ↑Do 19. Jul 2018, 09:48Das brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Bei meinem Beispiel wurde der vorherige strafbare Erwerb/Besitz vorausgesetzt.
- schutzmann_schneidig
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Und daher schrieb ich, dass ich eine pauschale Aussage, dass es unproblematisch sei, kritisch sehe, jedoch den konkreten Sachverhalt, der dieser Aussage zugrunde lag, nicht kenne.
Können wir es nun dabei belassen?
Können wir es nun dabei belassen?
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Gerne. Es ist nicht meine Absicht, mich zu streiten. Es ist mir ein Anliegen, meinen ersten Beitrag zu diesem Thema inhaltlich zu berücksichtigen.
Danke.
Danke.
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ich meld mich morgen dazu. Dann bringen wir hier Licht ins Dunkel. Mich hat diese Aussage auch schon sehr gewundertm, kenne aber nun schon einige Kollegen, die kiffen, ohne das das bisher irgendwelche Konsequenzen hatte. Gut, ist natürlich die Frage, wie breit die das treten.
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
naturian hat geschrieben:
...kenne aber nun schon einige Kollegen, die kiffen, ohne das das bisher irgendwelche Konsequenzen hatte. Gut, ist natürlich die Frage, wie breit die das treten.
Meine persönliche Meinung ist, dass Cannabis/ Kiffen erlaubt werden sollte.
Ich denke, dass der Konsum weniger schädlich als Alkohol ist.
In der Geschichte der Menschheit (Naturvölker) spielt der Rausch immer eine Rolle. Ok, ehrlich gesagt sind dort andere Motive (Hunger, Schmerzen, Religion, Opfergabe, Trance). Alkohol als Droge ist frei, Cannabis nicht. Ich denke, dass das nicht richtig ist.
Fakt ist jedoch, dass Cannabis verboten ist (Straftat).
Das wird auch nicht verändert durch ein geringes Verfolgungs- / Strafinteresse beim Eigenbedarf geringer Mengen.
Unser Strafrecht ist dem Grundgesetz und damit den Grundrechten unterworfen, so dass die Selbstschädigung (hier der Konsum) nicht strafbar ist. Sehr wohl jedoch der Besitz, das Verschaffen, die Weitergabe.
Der straffreie kreisende Joint bleibt eine These von Juristen, der nur in der Theorie funktioniert.
Warum das bei denen Kollegen keine Konsequenzen hatte?
Dazu eine Frage: wurde deren Kiffen schon bei der Staatsanwaltschaft und dem Dienstherrn angezeigt? Ohne Kenntnis natürlich keine Konsequenzen. Ein Strafverfahren hat auch eine dienstrechtliche Prüfung zur Folge. Insbesondere die Frage nach Fahrtüchtigkeit, dem Führen einer Waffe und natürlich das Begehen einer Straftat in der Freizeit.
Unter dieser Betrachtung würde ich keine Kiffer einstellen
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ein 40jähriger, der mit 300 ng/ml THC zur Einstellungsuntersuchung bei der Polizei erscheint, ist nicht nur wg. Drogenmissbauch nicht tauglich, sondern auch wg. eines Intelligenzdefizites. Das ist vergleichbar mit jemanden, der mit entsprechendem Alkoholpegel dort eintrudelt.
"Ein Joint verursacht nach ca. 5 Minuten eine maximale Konzentration zwischen 50 und 300 ng/ml THC im Blutserum. Innerhalb von 3 bis 4 Stunden sinkt die Konzentration in den niedrigen Nanogramm-Bereich ab. Der THC-Konzentrationsverlauf ist bei Gelegenheitskonsumenten und starkem Konsum recht unterschiedlich. Im Allgemeinen sinkt bei gelegentlichem Konsum die Konzentration innerhalb von 5 bis 10 Stunden nach dem letzten Konsum auf unter 1 ng/ml ab. Bei starken Rauchern hingegen 24 bis 48 Stunden dauern. Laut einer Untersuchung des rechtmedizinischen Instituts der Universität Heidelberg war THC bei chronischen Konsumenten (mehr als 1 Joint pro Tag) nach 24 bis 48 Stunden noch in Konzentrationen zwischen 1,3 und 6,4 ng/ml Blutserum nachweisbar. Auch bei einem der 11 untersuchten mäßig starken Konsumenten (1 Joint oder weniger pro Tag) war THC nach 24 Stunden noch in einer Serumkonzentration von 1,8 ng/ml vorhanden. Achtung auch auf die Angabe: 1 ng/ml THC im Blut entspricht ca. 2 ng/ml THC im Blutserum" ( Stiftung Maria Ebene,SuchtKrankenhaus )
https://www.strafverteidiger-schueller. ... -und-blut/
"Ein Joint verursacht nach ca. 5 Minuten eine maximale Konzentration zwischen 50 und 300 ng/ml THC im Blutserum. Innerhalb von 3 bis 4 Stunden sinkt die Konzentration in den niedrigen Nanogramm-Bereich ab. Der THC-Konzentrationsverlauf ist bei Gelegenheitskonsumenten und starkem Konsum recht unterschiedlich. Im Allgemeinen sinkt bei gelegentlichem Konsum die Konzentration innerhalb von 5 bis 10 Stunden nach dem letzten Konsum auf unter 1 ng/ml ab. Bei starken Rauchern hingegen 24 bis 48 Stunden dauern. Laut einer Untersuchung des rechtmedizinischen Instituts der Universität Heidelberg war THC bei chronischen Konsumenten (mehr als 1 Joint pro Tag) nach 24 bis 48 Stunden noch in Konzentrationen zwischen 1,3 und 6,4 ng/ml Blutserum nachweisbar. Auch bei einem der 11 untersuchten mäßig starken Konsumenten (1 Joint oder weniger pro Tag) war THC nach 24 Stunden noch in einer Serumkonzentration von 1,8 ng/ml vorhanden. Achtung auch auf die Angabe: 1 ng/ml THC im Blut entspricht ca. 2 ng/ml THC im Blutserum" ( Stiftung Maria Ebene,SuchtKrankenhaus )
https://www.strafverteidiger-schueller. ... -und-blut/
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
1957
Danke für diesen Post.
Interessant
Eine Frage zu den Werten dort:
Welche Konzentration / Werte sind zum Autofahren verboten?
Danke für diesen Post.
Interessant
Eine Frage zu den Werten dort:
Welche Konzentration / Werte sind zum Autofahren verboten?
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ab 1ng/ml Thc ist es ein 24a StVG
Edit: im Blutserum
Gesendet von meinem HTC U11 mit Tapatalk
Edit: im Blutserum
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Also, wenn ich das richtig überschlagen habe, sollte der Gelegenheitskonsument nach 24 Std wieder „klar“ sein.
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Steht doch da.1957 hat geschrieben:Der THC-Konzentrationsverlauf ist bei Gelegenheitskonsumenten und starkem Konsum recht unterschiedlich. Im Allgemeinen sinkt bei gelegentlichem Konsum die Konzentration innerhalb von 5 bis 10 Stunden nach dem letzten Konsum auf unter 1 ng/ml ab.
Gesendet von meinem HTC U11 mit Tapatalk
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Wow, wer hier mitdiskutiert bzw. eine Legalisierung fordert, der sollte wissen, dass es einen großen Unterschied in der Anreicherung zwischen Gelegenheitskiffern und Junkies gibt.
Wenn ich dann noch Lesen muss, dass es bei Geisteserkrankung medizinische Vorteile hat/Linderung bringt, und es deswegen u.a. legitimiert werden sollte, dann tränen einem ja die Augen. Es ist bereits heute legal BtM zu besitzen, wenn man die Erlaubnis hat. Deswegen heißt der Tatvorwurf auch meistens "Besitz von BtM ohne Erlaubnis" oder "Illegale Besitz von BtM"
Zum Thema:
Gut das die Nichteignung erkannt wurde. Wer zugedrönnt zum Test kommt, dem ist nicht zu helfen. Solche Leute will ich nicht in meinen Reihen haben.
Wenn ich dann noch Lesen muss, dass es bei Geisteserkrankung medizinische Vorteile hat/Linderung bringt, und es deswegen u.a. legitimiert werden sollte, dann tränen einem ja die Augen. Es ist bereits heute legal BtM zu besitzen, wenn man die Erlaubnis hat. Deswegen heißt der Tatvorwurf auch meistens "Besitz von BtM ohne Erlaubnis" oder "Illegale Besitz von BtM"
Zum Thema:
Gut das die Nichteignung erkannt wurde. Wer zugedrönnt zum Test kommt, dem ist nicht zu helfen. Solche Leute will ich nicht in meinen Reihen haben.
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Wurde es denn dem Dienst- oder Disziplinarvorgesetzen gemeldet? Ich könnte glatt darauf wetten, dass es dann sehrwohl Konsequenzen hat. Es wurden ein Anwärter wegen einer § 24/II StVG positiv getestet.... Schwups und raus....
- schutzmann_schneidig
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ganz besonders @ vladdi, aber auch an alle anderen:
In diesem Thread wird keine Diskussion pro/contra Drogenkonsum, Legalisierung o.ä. geführt. Es geht hier ausschließlich um die Entscheidung des VG Berlin hinsichtlich der Eignungsfeststellung für den Polizeidienst.
In diesem Thread wird keine Diskussion pro/contra Drogenkonsum, Legalisierung o.ä. geführt. Es geht hier ausschließlich um die Entscheidung des VG Berlin hinsichtlich der Eignungsfeststellung für den Polizeidienst.
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