Anfahrtszeit Gerichtsladung
Moderator: Oeli
Anfahrtszeit Gerichtsladung
Juhu,
ich glaube ich bin zwar nicht so ganz im richtigen Bereich, aber ich versuche mal mein Glück.
Es geht um den Anfahrtsweg an dienstfreien Tagen zum Gericht, direkter Weg von der Wohnanschrift dorthin. Unsere Führung sagte nun, dies wäre Privatvergnügen, persönliches Pech, wie auch immer und nur die tatsächliche Zeit dort wird als Arbeitszeit gewertet
Recht oft ist es ja aber so, dass man nach 10 min. dort wieder gehen und doch gerne mal 30-45 Minuten hinfährt. Man berief sich auf unsere Anweisung der Zentralen Zeitwirtschaft, da konnte ich aber nichts dergleichen finden.
Daher meine Frage wie dies wo anders geregelt ist, insbesondere in Baden-Württemberg, da müsste es ja eigentlich für alle Präsidien gleich sein.
lg
ich glaube ich bin zwar nicht so ganz im richtigen Bereich, aber ich versuche mal mein Glück.
Es geht um den Anfahrtsweg an dienstfreien Tagen zum Gericht, direkter Weg von der Wohnanschrift dorthin. Unsere Führung sagte nun, dies wäre Privatvergnügen, persönliches Pech, wie auch immer und nur die tatsächliche Zeit dort wird als Arbeitszeit gewertet
Recht oft ist es ja aber so, dass man nach 10 min. dort wieder gehen und doch gerne mal 30-45 Minuten hinfährt. Man berief sich auf unsere Anweisung der Zentralen Zeitwirtschaft, da konnte ich aber nichts dergleichen finden.
Daher meine Frage wie dies wo anders geregelt ist, insbesondere in Baden-Württemberg, da müsste es ja eigentlich für alle Präsidien gleich sein.
lg
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Bei uns gibt es im internen Bereich unter Vorschriftswesen ein "Arbeitszeitlexikon", wo etwas zu Gerichtsterminen steht (auch interne Regelung). Laut VwV-AZPol 1999 zählen Gerichtstermine zur Arbeitszeit.
Bei uns sind zur Wahrnehmung zu Gerichtsterminen mindestens 2 Stunden anzurechnen, wobei An- und Abfahrt dazuzählt. Reisezeit beginnt und endet am Dienstort, es sei denn, sie erfolgt vom Wohnort aus.
Bei uns sind zur Wahrnehmung zu Gerichtsterminen mindestens 2 Stunden anzurechnen, wobei An- und Abfahrt dazuzählt. Reisezeit beginnt und endet am Dienstort, es sei denn, sie erfolgt vom Wohnort aus.
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Hallo,
Für Bundesbeamte gibt es für dienstliche Gerichtstermine Sonderurlaub.
Da die Gerichtsverhandlung jedoch oftmals keinen gesamten Tag abdeckt, wird bei uns die tatsächliche Zeit gutgeschrieben.
Wer also direkt anreist, der reist in seiner Freizeit an. Im Mittel passt das irgendwie, kommt halt drauf an, wo man wohnt. Alternativ kann man natürlich in den Dienst kommen, dann ist die Fahrt zum Gericht zwar Dienstzeit, die Fahrt zur Dienststelle jedoch nicht.
Für Bundesbeamte gibt es für dienstliche Gerichtstermine Sonderurlaub.
Da die Gerichtsverhandlung jedoch oftmals keinen gesamten Tag abdeckt, wird bei uns die tatsächliche Zeit gutgeschrieben.
Wer also direkt anreist, der reist in seiner Freizeit an. Im Mittel passt das irgendwie, kommt halt drauf an, wo man wohnt. Alternativ kann man natürlich in den Dienst kommen, dann ist die Fahrt zum Gericht zwar Dienstzeit, die Fahrt zur Dienststelle jedoch nicht.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
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- Wohnort: Elbflorenz
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Bei uns wollte man es ändern, gab aber Ärger.
Ist es ein Gerichtstermin, bei welchem ich als Zeuge geladen bin, auf Grund einer dienstlichen Feststellung, kann es kein Privatvergnügen sein!
Wir bekommen 3 Stunden geschrieben, wenn von der Dienststelle losgefahren wird.
Die Fahrt zur Dienststelle ist keine Arbeitszeit , diese kann dann über die Entschädigung eingeholt werden.
Fahre ich privat, bekomme ich die Zeit von der Ladung bis zur Entlassung
Ist es ein Gerichtstermin, bei welchem ich als Zeuge geladen bin, auf Grund einer dienstlichen Feststellung, kann es kein Privatvergnügen sein!
Wir bekommen 3 Stunden geschrieben, wenn von der Dienststelle losgefahren wird.
Die Fahrt zur Dienststelle ist keine Arbeitszeit , diese kann dann über die Entschädigung eingeholt werden.
Fahre ich privat, bekomme ich die Zeit von der Ladung bis zur Entlassung
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Gefühlt fallen bei uns die meisten Gerichtstermine in die Freizeit. Zeitaufwand wird gutgeschrieben.
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Das ist schon fast sowas wie Murphys Law1957 hat geschrieben:Gefühlt fallen bei uns die meisten Gerichtstermine in die Freizeit. Zeitaufwand wird gutgeschrieben.
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Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Jaaa, genau so.
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Wir kriegen - wenn der Termin außerhalb der Dienstzeit ist - 4 Stunden für unser "FreizeitAusgleichsKonto" gutgeschrieben.
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Ich sehe schon, nirgends ist das so wie hier Aber das geht nun über dne Personalrat. Mal sehen was danach rauskommt. Ich wohn ja noch zum Glück recht nah an der Dienststelle, aber kann halt nicht sein dass ein Kollege über 1 Std. zu Gericht fährt und 1h wieder heim und nur die 15 min. für die Anwesenheit dort bekommt. Die spinnen doch
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Du bekommst für den Fahrtweg und für die Zeit sicherlich einen finanziellen Ausgleich vom Gericht (Zeugengeld). Ob dann eine weitere Vergütung durch den Dienstherrn überhaupt rechtens ist, darüber streiten sich die Geister.Starling hat geschrieben:Ich sehe schon, nirgends ist das so wie hier Aber das geht nun über dne Personalrat. Mal sehen was danach rauskommt. Ich wohn ja noch zum Glück recht nah an der Dienststelle, aber kann halt nicht sein dass ein Kollege über 1 Std. zu Gericht fährt und 1h wieder heim und nur die 15 min. für die Anwesenheit dort bekommt. Die spinnen doch
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Die Zeit von zu Hause zur Dienststelle bekommst du doch auch nicht.
Das ist halt die Zeugenpflicht, Teil der vollen Berufshingabe des Beamten.
Jetzt da die Zeiten zu wollen halte ich für daneben.
Bei uns, schrieb ich oben, gibt es für die Fahrtzeit auch nichts.
Das ist halt die Zeugenpflicht, Teil der vollen Berufshingabe des Beamten.
Jetzt da die Zeiten zu wollen halte ich für daneben.
Bei uns, schrieb ich oben, gibt es für die Fahrtzeit auch nichts.
- Kaeptn_Chaos
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- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
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Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Bei uns drei Stunden außerhalb der Dienstzeit - u. U. zzgl Entschädigung.
Und ich halte das für absolut nicht daneben, da die Lapo eine Vielzahl von GT außerhalb der Dienstzeiten bereit hält. Oftmals muss man einen Nachtdienst davor platt machen, so dass die drei Stunden nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.
Und ich halte das für absolut nicht daneben, da die Lapo eine Vielzahl von GT außerhalb der Dienstzeiten bereit hält. Oftmals muss man einen Nachtdienst davor platt machen, so dass die drei Stunden nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.
- Controller
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- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
eben K_C, eben
vladdi voll daneben
Das OLG Frankfurt sagte u.a. dazu mal,
dass allein durch z.B. eine zweistündige Unterbrechung der dienstfreien Zeit sei ein immaterieller Schaden entstanden, denn unter den besonderen Belastungen des Schichtdienstes sei der Erholungswert der durch diese Unterbrechung zerschnittenen Freizeit massiv herabgesetzt.
Da ging es zwar nur um eine Zeugenentschädigung in Höhe von 3 Euro für das Zeitversäumnis , unbeachtlich, dass die Zeit als Mehrarbeit vergütet wird.
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/D96 ... pen&search
Allerdings finde ich den Satz beachtlich und wie man sieht, gibt die Gewerkschaft da mit Sicherheit bessere Auskunft für das betreffende BL
vladdi voll daneben
Das OLG Frankfurt sagte u.a. dazu mal,
dass allein durch z.B. eine zweistündige Unterbrechung der dienstfreien Zeit sei ein immaterieller Schaden entstanden, denn unter den besonderen Belastungen des Schichtdienstes sei der Erholungswert der durch diese Unterbrechung zerschnittenen Freizeit massiv herabgesetzt.
Da ging es zwar nur um eine Zeugenentschädigung in Höhe von 3 Euro für das Zeitversäumnis , unbeachtlich, dass die Zeit als Mehrarbeit vergütet wird.
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/D96 ... pen&search
Allerdings finde ich den Satz beachtlich und wie man sieht, gibt die Gewerkschaft da mit Sicherheit bessere Auskunft für das betreffende BL
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung
Das Thema Gerichtstermine wird insgesamt unterschätzt. Sie sind eine nicht unerhebliche Belastung der Kollegen und beeinträchtigen angesichts des Zeitaufwandes die Arbeitsfähigkeit der Polizei. Mitunter werden halbe Dienstgruppen für Poppelvorgänge geladen.
Anfahrtszeit Gerichtsladung
Controller
Interessanter Gedanke.
Ich betrachtete das aus meinem Bereich und da ist ein Gerichtstermin ein Freizeitgewinn.
Interessanter Gedanke.
Ich betrachtete das aus meinem Bereich und da ist ein Gerichtstermin ein Freizeitgewinn.
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