Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Moderator: schutzmann_schneidig
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Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Hallo verehrte Forenmitglieder,
ich bin kein Polizeibeamter sondern nur ein normaler Bürger, der Sie um einen fachmännischen Rat bittet.
Gestern habe ich bei Ebay ein Selbstverteidigungstool gesehen, daß mir recht gut gefällt.
Es sieht so ähnlich wie ein Flaschenöffner aus, der am unteren Ende spitz zuläuft und der Griff sieht aus wie ein Totenkopf.
Da ich nicht weiß, ob dieser Flaschenöffner in Deutschland erlaubt ist, möchte ich euch um eure Meinung bitten.
Wegen so einem Piselding will ich mich schließlich nicht strafbar machen.
Da ich nicht gegen Copyrightbestimmungen verstossen möchte, kann ich leider kein Foto posten,
aber ich habe einen Link auf Youtube gefunden, wo der Flaschenöffner vorgestellt wird.
Ich hoffe, daß ich den Link hier nennen darf.
https://www.youtube.com/watch?v=nmQpmnC36v0
Was würden Sie sagen, ist das Ding erlaubt oder verboten?
Vielen Dank im voraus für Ihren Rat.
Viele Grüße,
Dean
ich bin kein Polizeibeamter sondern nur ein normaler Bürger, der Sie um einen fachmännischen Rat bittet.
Gestern habe ich bei Ebay ein Selbstverteidigungstool gesehen, daß mir recht gut gefällt.
Es sieht so ähnlich wie ein Flaschenöffner aus, der am unteren Ende spitz zuläuft und der Griff sieht aus wie ein Totenkopf.
Da ich nicht weiß, ob dieser Flaschenöffner in Deutschland erlaubt ist, möchte ich euch um eure Meinung bitten.
Wegen so einem Piselding will ich mich schließlich nicht strafbar machen.
Da ich nicht gegen Copyrightbestimmungen verstossen möchte, kann ich leider kein Foto posten,
aber ich habe einen Link auf Youtube gefunden, wo der Flaschenöffner vorgestellt wird.
Ich hoffe, daß ich den Link hier nennen darf.
https://www.youtube.com/watch?v=nmQpmnC36v0
Was würden Sie sagen, ist das Ding erlaubt oder verboten?
Vielen Dank im voraus für Ihren Rat.
Viele Grüße,
Dean
Die Sache ist kompliziert. Wenn der Pizzabote diese Babysitterin tatsächlich liebt, wieso muss er ihr dann ständig auf den Hintern schlagen? ... Möglicherweise hat sie was falsch gemacht.
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Warum sollte der verboten sein?
Jeden anderen Kronenkorkenzieher oder Korkenzieher könnte man auch als Schlag. oder Stichwaffe einsetzen.
Jeden anderen Kronenkorkenzieher oder Korkenzieher könnte man auch als Schlag. oder Stichwaffe einsetzen.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Hi Michi,
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Ich wollte vor einer Bestellung nur Sicher gehen, weil ich ein Laie in solchen Dingen bin.
Ich möchte halt keinen Ärger mit dem Gesetz.
Danke nochmal :-)
LG Dean
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Ich wollte vor einer Bestellung nur Sicher gehen, weil ich ein Laie in solchen Dingen bin.
Ich möchte halt keinen Ärger mit dem Gesetz.
Danke nochmal :-)
LG Dean
Die Sache ist kompliziert. Wenn der Pizzabote diese Babysitterin tatsächlich liebt, wieso muss er ihr dann ständig auf den Hintern schlagen? ... Möglicherweise hat sie was falsch gemacht.
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es sich hier um einen Schlagring handelt, der nach dem Waffg (vgl. Anl.2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 Alt 3 WaffG) verboten ist.
In der WaffVwV steht zu Schlagringen:
"Bei Schlagringen handelt es sich in der Regel um aus Metall hergestellte und der Hand angepasste Nahkampfwaffen. Der in der Hand liegende Teil ist mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen; an der Schlagseite (über den Fingern liegend) können mehr oder weniger ausgeprägte Spitzen vorhanden sein. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab."
Man könnte noch argumentieren, dass hier von "Fingern" (Mehrzahl) die Rede ist, das gezeigte Tool jedoch nur einen Finger aufnimmt.
Als geneigter Polizist oder StA würde ich auch erstmal davon ausgehen, dass es sich eben nicht um ein als Flaschenöffner hergestelltes Tool handelt, sondern dass die Waffeneingeschaft durchaus vom Hersteller vorgesehen war.
In der WaffVwV steht zu Schlagringen:
"Bei Schlagringen handelt es sich in der Regel um aus Metall hergestellte und der Hand angepasste Nahkampfwaffen. Der in der Hand liegende Teil ist mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen; an der Schlagseite (über den Fingern liegend) können mehr oder weniger ausgeprägte Spitzen vorhanden sein. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab."
Man könnte noch argumentieren, dass hier von "Fingern" (Mehrzahl) die Rede ist, das gezeigte Tool jedoch nur einen Finger aufnimmt.
Als geneigter Polizist oder StA würde ich auch erstmal davon ausgehen, dass es sich eben nicht um ein als Flaschenöffner hergestelltes Tool handelt, sondern dass die Waffeneingeschaft durchaus vom Hersteller vorgesehen war.
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Es ist ein Flaschenöffner und bleibt auch einer.
Für was er verwendet werden könnte, ist nicht relevant.
Für was er verwendet werden könnte, ist nicht relevant.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Aus diesem Absatz hatte ich geschlossen, dass es sich nicht notwendigerweise um einen "Flaschenöffner" handelt.Dean_Winchester hat geschrieben: ↑Di 31. Jul 2018, 19:45Gestern habe ich bei Ebay ein Selbstverteidigungstool gesehen, daß mir recht gut gefällt.
Es sieht so ähnlich wie ein Flaschenöffner aus, der am unteren Ende spitz zuläuft und der Griff sieht aus wie ein Totenkopf.
Die Verkaufsseite ist ja leider nicht mehr verfügbar.
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Sorry, mein Fehler.
Entschuldige bitte Michi.
Um Dieses Ding besser zu beschreiben, habe ich den Begriff "Flaschenöffner" verwendet, weil mich das DFing am ehesten an einen Flaschenöffner erinnert.
Hier ist der Ebay Link.
https://www.ebay.de/itm/Nl-Selbstvertei ... Ih8onuudDQ
Entschuldige bitte Michi.
Um Dieses Ding besser zu beschreiben, habe ich den Begriff "Flaschenöffner" verwendet, weil mich das DFing am ehesten an einen Flaschenöffner erinnert.
Hier ist der Ebay Link.
https://www.ebay.de/itm/Nl-Selbstvertei ... Ih8onuudDQ
Die Sache ist kompliziert. Wenn der Pizzabote diese Babysitterin tatsächlich liebt, wieso muss er ihr dann ständig auf den Hintern schlagen? ... Möglicherweise hat sie was falsch gemacht.
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
PS:
@Friend Natürlich auch an Sie vielen Dank für Ihre Antwort.
@Friend Natürlich auch an Sie vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Sache ist kompliziert. Wenn der Pizzabote diese Babysitterin tatsächlich liebt, wieso muss er ihr dann ständig auf den Hintern schlagen? ... Möglicherweise hat sie was falsch gemacht.
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Ich wäre mit dieser pauschalen Aussage vorsichtig. Nur weil etwas wie ein Flaschenöffner aussieht - oder man damit eventuell eine Flasche öffnen kann (was ich so aus der Ferne bei dem Ding bezweifeln würde) - wird es nicht zu einem.
Da das Teil zudem auch in den USA explizit als "Self defense Waepon" oder "Self-defense EDC Survival Tool" auf angeboten wird, bin ich der gleichen Meinung wie friend.
Edit: Da war jemand schneller, auch der deutsche Ebay-Link ist da recht deutlich.
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
https://m.de.dhgate.com/product/5pcs-st ... tml#pd-109
Selbst ein Sicherheitsschlüssel kann zur Verteidigung eingesetzt werden.
Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Selbst ein Sicherheitsschlüssel kann zur Verteidigung eingesetzt werden.
Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Da kann uns wohl nur noch ein Feststellungsbescheid helfen.
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/De ... _node.html
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/De ... _node.html
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
Oder gesunder Menschenverstand.friend hat geschrieben:Da kann uns wohl nur noch ein Feststellungsbescheid helfen.
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/De ... _node.html
Gruß
MICHI
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MICHI
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
@ Michi, toller Link, danke dafür.
Die Sache ist kompliziert. Wenn der Pizzabote diese Babysitterin tatsächlich liebt, wieso muss er ihr dann ständig auf den Hintern schlagen? ... Möglicherweise hat sie was falsch gemacht.
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
https://www.youtube.com/watch?v=gY7Z3zHKjqw
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
@TE:
Wolltest du wissen, ob dieses „Selbstverteidigungstool“ erlaubt ist oder, ob der bloße Erwerb dieses „Anscheinsflaschenöffners“ schon verboten ist?
Sorry, wenn ich etwas abschweife, aber
als Polizist kommt mir zwangsläufig die Frage auf WARUM du gersde dieses Produkt als passendes Mittel zur Selbstverteidigung ansiehst? Nicht grade ein Klassiker für den unbescholtenen Bürger.
Das Teil scheint mir abgerundet und keine entsprechenden Kanten/Rillen für das Öffnen von Flaschen aufzuweisen (bei den von Michi verlinkten Produkten deutlich zu sehen). Spätestens bei Nutzung wird man ganz genau hinsehen.
Im Video wird dieses Produkt eindeutig als Schlagring vorgestellt. Die Ermittler sind nicht von gestern.
Wolltest du wissen, ob dieses „Selbstverteidigungstool“ erlaubt ist oder, ob der bloße Erwerb dieses „Anscheinsflaschenöffners“ schon verboten ist?
Sorry, wenn ich etwas abschweife, aber
als Polizist kommt mir zwangsläufig die Frage auf WARUM du gersde dieses Produkt als passendes Mittel zur Selbstverteidigung ansiehst? Nicht grade ein Klassiker für den unbescholtenen Bürger.
Das Teil scheint mir abgerundet und keine entsprechenden Kanten/Rillen für das Öffnen von Flaschen aufzuweisen (bei den von Michi verlinkten Produkten deutlich zu sehen). Spätestens bei Nutzung wird man ganz genau hinsehen.
Im Video wird dieses Produkt eindeutig als Schlagring vorgestellt. Die Ermittler sind nicht von gestern.
Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?
@ Michi: Ich denke, man kann das durchaus prüfen, auch mit gesundem Menschenverstand. Habe ich es überlesen oder steht in dem von Dir geposteten Link auch nichts von Flaschenöffner? "Selbstverteidigung" lese ich da aber schon.
Und auch wenn Produktbeschreibungen aus Asien oder Amerika kein abschließendes Kriterium sind, ist es zumindest ein Hinweis, welche Verwendungen vorgesehen sein könnte.
Ich wäre auf einen Feststellungsbescheid gespannt. Ich denke nicht, dass das Ding ZWINGEND als Schlagring o. ä. eingestuft werden würde, glaube aber, dass es durchaus möglich ist.
Und auch wenn Produktbeschreibungen aus Asien oder Amerika kein abschließendes Kriterium sind, ist es zumindest ein Hinweis, welche Verwendungen vorgesehen sein könnte.
Ich wäre auf einen Feststellungsbescheid gespannt. Ich denke nicht, dass das Ding ZWINGEND als Schlagring o. ä. eingestuft werden würde, glaube aber, dass es durchaus möglich ist.
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