Hallo,
in meinem Bundesland stellt die Polizei für den gD nur zum 1.7. ein.
a) Wenn ich mich nun bewerbe und nicht genommen werde, kann ich mich dann im kommenden Jahr nochmal bewerben ?
b) Wenn ich mich nun bewerbe und genommen werde, jedoch absage weil ich erst noch ein Jahr die Welt bereisen will.
- kann ich mich dann "zurückstellen" lassen für das kommende Jahr ?
- muß ich dann im kommenden Jahr, sollte ich mich nochmals bewerben, wieder den Einstellungstest machen ?
- hat diese Absage meinerseits negative Konsequenzen ?
Grüße Kommissar Zufall
Konsequenz bei Absage ?
- Controller
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Re: Konsequenz bei Absage ?
diese Fragen sollten dir alle von der Polizei deines Bundeslandes rechtsverbindlich beantwortet werden können.
Auf der jeweiligen Webseite finden sich mit Sicherheit die entsprechenden Ansprechpartner und Kommunikationswege.
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Konsequenz bei Absage ?
Auf der Startseite von "CopZone" stehtController hat geschrieben: ↑Sa 4. Aug 2018, 22:35diese Fragen sollten dir alle von der Polizei deines Bundeslandes rechtsverbindlich beantwortet werden können.
Im Forum finden Sie kompetente Ansprechpartner für Ihre Fragen.
Da ist der Verweis an die "Polizei deines Bundeslandes" doch etwas traurig.
Mir geht es nicht um irgendetwas "rechtsverbindliches" (was immer das sein soll), sondern um Einschätzungen und Erfahrungen.
Falls jemand etwas konstruktives zu meinen Fragestellungen beitragen kann, wäre das prima.
Re: Konsequenz bei Absage ?
Was immer das sein soll? Eine Antwort, auf die du dich verlassen kannst.
Es wäre wohl auch nicht zu viel verlangt, wenn du dein Bundesland nennen würdest. Aufgrund deines Profils gehe ich jetzt mal von Baden-Württemberg aus.
Warum stellst du deine Frage nicht im entsprechenden Einstellungsthread?
Es wäre wohl auch nicht zu viel verlangt, wenn du dein Bundesland nennen würdest. Aufgrund deines Profils gehe ich jetzt mal von Baden-Württemberg aus.
Warum stellst du deine Frage nicht im entsprechenden Einstellungsthread?
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Re: Konsequenz bei Absage ?
Leider ist das von C. ein ziemlich guter Rat - da Polizei schön, blau und Ländersache ist. Insofern kocht da jedes BL sein eigenes Süppchen.
Rechtsverbindlich bedeutet übrigens u. a. klagefest. Aber das muss ja nicht von Interesse sein. Ich könnte dir die Regelungen meines BL zu dem Thema verraten. Da wir aber nicht zum 01.07. einstellen...
Rechtsverbindlich bedeutet übrigens u. a. klagefest. Aber das muss ja nicht von Interesse sein. Ich könnte dir die Regelungen meines BL zu dem Thema verraten. Da wir aber nicht zum 01.07. einstellen...
Re: Konsequenz bei Absage ?
Hi Kommissar Zufall,Kommissar Zufall hat geschrieben: ↑Sa 4. Aug 2018, 22:29Hallo,
in meinem Bundesland stellt die Polizei für den gD nur zum 1.7. ein.
a) Wenn ich mich nun bewerbe und nicht genommen werde, kann ich mich dann im kommenden Jahr nochmal bewerben ?
b) Wenn ich mich nun bewerbe und genommen werde, jedoch absage weil ich erst noch ein Jahr die Welt bereisen will.
- kann ich mich dann "zurückstellen" lassen für das kommende Jahr ?
- muß ich dann im kommenden Jahr, sollte ich mich nochmals bewerben, wieder den Einstellungstest machen ?
- hat diese Absage meinerseits negative Konsequenzen ?
Grüße Kommissar Zufall
Polizei ist Ländersache. Will heißen, in jedem Bundesland wird ein eigenes Süppchen gekocht.
Zusammen mit den 16 Bundesländern, sowie der BuPo und dem Bundeskriminalamt kann es 18 unterschiedliche
Verfahrensweisen geben.
Ich gehe davon aus, dass du dich (vermutlich) (in deinem BL) mehrfach bewerben kannst.
In NRW kannst du das in jedem Jahr einmal praktizieren.
Und zwar so lange, bis du das Maximalalter überschritten hast.
In NRW könntest du deinen Rangordnungswert für das Folgejahr behalten, dich also zurückstellen lassen.
Ob der Rangordnungswert dann für das Folgejahr ausreicht müsste individuell betrachtet werden.
Je besser - desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er im Folgejahr ebenfalls für eine Einstellung ausreicht.
Allerdings müsstest du auf jeden Fall die polizeiärztliche Untersuchung erneut durchführen lassen,
Da diese nicht älter als 1 Jahr zum Einstellungstermin sein darf
Da die entsprechende Polizeidienstvorschrift (PDV 300) bundesweit gilt, dürfte diese Regelung für alle Polizeien in der BRD gelten.
Die Absage könnte negative Konsequenzen haben, wenn dein ROW für das Folgejahr nicht ausreichen sollte.
Wenn du damit meinst, ob es negativ gesehen wird, dann kann ich das verneinen.
Es macht wirklich Sinn uns zu "verraten" von welchem Bundesland du sprichst.
Mit etwas Glück gibt es einen Moderator in dem passenden Landesforum, der sich mit den Gepflogenheiten deines Bundeslandes, in dem du dich beworben hast, bzw. bewerben willst, auskennt...
viewtopic.php?f=16&t=15110
Gruß
- Controller
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Re: Konsequenz bei Absage ?
Meister Zufall,
es ist nicht meine Dummheit, wenn du kompetente Antworten nicht erkennst.
Aber ok, mach dein Ding - Menschen deiner Fähigkeiten werden sicherlich überall gebraucht.
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Re: Konsequenz bei Absage ?
Ich könnte jetzt noch, ganz ohne Einschätzung, berichten, wie das in Hessen gehandhabt wird. Da hat man bei Nichtbestehen noch einen weiteren Versuch, danach ist Schicht. Der Test ist nur ein Jahr "gültig", und da zählt nicht das Datum der Einstellung, sondern das des bestandenen Tests. Man kann sich also, ohne das EAV erneut durchlaufen zu müssen, maximal für die nächste Einstellung zurückstellen lassen. Ob dann die erreichten Punkte wieder zur Einstellung ausreichen, kann vorher halt auch keiner sagen, da werden die Karten immer neu gemischt. Da aber Hessen im September und im Februar einstellt, ist auch diese Antwort trotz aller Kompetenz doch völlig unbrauchbar für den TE.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
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Re: Konsequenz bei Absage ?
Es dürfte sich um Baden-Württemberg handeln. Soweit ich weiß, ist im Forum kein Einstellungsberater aus BW unterwegs. Mein Rat wäre daher, sowohl Frage a) als auch b) an deinen zuständigen Einstellungsberater zu stellen, denn nur dieser kann genaue Auskunft darüber geben.
https://nachwuchswerbung.polizei-bw.de/ ... ch-fragen/
Die Regularien ändern sich ständig. So war früher nur eine Bewerbung alle 5 Jahre möglich. Dann hieß es, dass man sich im Folgejahr nochmals bewerben und seinen Testwert verbessern (oder verschlechtern) kann. Wie es inzwischen ist, kann ich nicht sagen. Da gebe ich Controller vollkommen Recht, denn eine rechtsverbindliche Antwort wird hier nur der Einstellungsberater bzw. ein Kollege liefern, der mit den Bewerbungsmodalitäten vertraut ist.
https://nachwuchswerbung.polizei-bw.de/ ... ch-fragen/
Die Regularien ändern sich ständig. So war früher nur eine Bewerbung alle 5 Jahre möglich. Dann hieß es, dass man sich im Folgejahr nochmals bewerben und seinen Testwert verbessern (oder verschlechtern) kann. Wie es inzwischen ist, kann ich nicht sagen. Da gebe ich Controller vollkommen Recht, denn eine rechtsverbindliche Antwort wird hier nur der Einstellungsberater bzw. ein Kollege liefern, der mit den Bewerbungsmodalitäten vertraut ist.
- Controller
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Re: Konsequenz bei Absage ?
Vielen Dank
@ Brot und K_C für eure Worte
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Re: Konsequenz bei Absage ?
Diesen Thread könnte man aufgrund seiner für viele Teilnehmer relevanten Informationen schließen oder anpinnen.
Evtl. aber bereinigt um die Ursprungsfrage bzw. die absolut pampige Reaktion des Threaderstellers. - Nur damit es nicht Schule macht, als Belohnung für diese offen kommunizierte Anspruchshaltung und den frechen Tonfall die relevanten Antworten auf dem Silbertablett und mit Zucker oben drauf in den Allerwertesten gedrückt zu bekommen.
Evtl. aber bereinigt um die Ursprungsfrage bzw. die absolut pampige Reaktion des Threaderstellers. - Nur damit es nicht Schule macht, als Belohnung für diese offen kommunizierte Anspruchshaltung und den frechen Tonfall die relevanten Antworten auf dem Silbertablett und mit Zucker oben drauf in den Allerwertesten gedrückt zu bekommen.
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- Cadet
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Re: Konsequenz bei Absage ?
@Polli: Danke für Deine Infos.Polli hat geschrieben: ↑Sa 4. Aug 2018, 23:59In NRW könntest du deinen Rangordnungswert für das Folgejahr behalten, dich also zurückstellen lassen.
Ob der Rangordnungswert dann für das Folgejahr ausreicht müsste individuell betrachtet werden.
Je besser - desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er im Folgejahr ebenfalls für eine Einstellung ausreicht.
...
Da die entsprechende Polizeidienstvorschrift (PDV 300) bundesweit gilt, dürfte diese Regelung für alle Polizeien in der BRD gelten.
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