Eigentlich nicht. Das Praktikum im HS2.7 ist ein Praktikum im Bereich GE. Die Autobahnpolizei gehört aber zur Dir.V.franfine hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 08:44Kann mir vielleicht jemand sagen, ob die Aufteilung beim nächsten Praktikum im dritten Jahr auch so bleibt? Bei uns, u.a. auch ich, wurden viele die ersten 4 wochen in der Stadt und die anderen 4 Wochen auf der Autobahn eingesetzt. Wird das im dritten Jahr dann auch so bleiben? Überlege ehrlich gesagt schon mich an die Ausbildungsleitung zu wenden, wobei ich nicht den Anschein machen möchte, ich würde "petzen" wollen. Aber die Vorstellung das Abschlusspraktikum auf der Autobahn machen zu müssen, ist schrecklich für mich. Wirklich niemand arbeitet hier von den Beamten, alle super demotiviert und gucken den ganzen Tag nur TV. In der Stadt bin ich jeden Tag mit Freude zur Schicht gegangen, hier versuche ich nur irgendwie meine Zeit abzusitzen
Denkbar sind maximal solche Tauschkonstrukte wie von Rantanplan genannt. Aber auch da sehe ich Unterschiede in den Einstellungsjahren.
Das Abschlusspraktikum ist nur 3 Wochen kurz und kann auch in anderen Dienststellen gemacht werden. Du meinst vermutlich das HS3.3.
Rantanplan, genau das hat deine AL bei uns noch kategorisch ausgeschlossen, aus genau der o.g. Begründung. Bist du sicher, dass du da nicht was falsch verstanden hast?Rantanplan hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 08:58Das wird dir nur die AL sagen können. Bei uns sind die, die zur Autobahn gekommen sind, durchgängig dort. Die kommen dafür in den nächsten Praktika in die Stadt, während die anderen dann zur Autobahn gehen.
Also eigentlich sind die die im GS7 auf die APWs mussten mit dem Thema durch.