uninformiert hat geschrieben: ↑Fr 1. Jun 2018, 21:37Wenn ich meinen Unterkunfts- und Verpflegungsvertrag richtig im Kopf habe, lagen die Beträge für das letzte Grundstudium im Mittel bei 350€.
Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass diejenigen, die keine Trennungsgeldempfänger in Münster sind (also keine eigene Wohnung woanders gemietet haben), auf jeden Fall Geld für die Miete zur Seite legen sollten. Die Bundeskasse bucht meist erst ab dem zweiten oder dritten Monat die Miete vom Konto ab, und dann alle bereits offenen Beiträge gleichzeitig.
Fallen die Kosten also nur im Grundstudium an ? Oder über das ganze Studium ? Verstehe das nicht so ganz, da nirgendwo davon gesprochen wurde bisher ?