Nach dem Studium gD?

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon gD-Beamter110 » Mi 22. Aug 2018, 15:52

Es ging (wie bereits ausführlich erläutert) wie gesagt nie darum, alteingesessene Säule-1-Kollegen schlecht zu machen - das habe ich zu Beginn auch ausdrücklich gesagt. Es geht lediglich darum, dass diese Beamten eigentlich nie über den PHM bzw. PHMZ hinaus gekommen wären, wenn es die Abschaffung des mD nicht gegeben hätte. Also beruft sich deren Dienstgrad ja nur auf eine politische Entscheidung und nicht auf eine eigenerbrachte Leistung. Üblicherweise ist es jedem Beamten nur möglich, das Endamt seiner "erlernten" Laufbahn zu erreichen. Will er mehr erreichen, muss er den Aufstieg absolvieren. Dies habe diese Kollegen ja nicht.
Dass es sich bei denen ja dennoch um super Kollegen handeln kann, welche zum Teil sogar besser Einschreiten als studierte Kollegen, steht völlig außer Frage. Darum geht es jedoch schlichtweg nicht. Räte können auch keine Ahnung von der Materie haben und stehen dennoch immer vorm EPHK......sollte es bald die Überleitung in den hD geben, wären die EPHK´s dennoch nicht besser qualifiziert...

NRW hat sich einfach zu sehr an die zweigeteilte Laufbahn gewöhnt und deshalb ist es oft so, wie es zur Zeit ist.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Peppermintpete » Mi 22. Aug 2018, 17:23

In meiner LVO wird grundsätzlich kein Unterschied zwischen übergeleiteten und studierten Beamten im gD gemacht.

Ausnahme ist die dauerhafte Übertragung von Führungsfunktionen. Aber darum geht es bei der Festlegung eines Streifenführers nicht, somit...
:keks:

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Bones65 » Mi 22. Aug 2018, 18:28

In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie alt die jüngsten Säule-1-Beamten so sind - wie lange es die hier geschilderte Thematik also noch gibt?
:snoopy:

Officer André

Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Officer André » Mi 22. Aug 2018, 18:33

Klingt nach „ich will die Kollegen ja nicht schlecht machen, ABER ich bin trotzdem was Besseres, weil ich ja einen B.A. hab“.

Ist Streifenführer jetzt die mords Position, dass man sich drum zanken muss? Na denne... mir geht da keiner drauf ab.

Edit: ich verstehe, dass man als jüngerer Kollege da noch ganz stolz wie Bolle ist.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Peppermintpete » Mi 22. Aug 2018, 19:00

Bones65 hat geschrieben:
Mi 22. Aug 2018, 18:28
In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie alt die jüngsten Säule-1-Beamten so sind - wie lange es die hier geschilderte Thematik also noch gibt?
Laut dieser Quelle beendeten am 31.03.2014 die letzten Kollegen ihre Ausbildung im mD. Wenn man da von einem Alter von 18.5 Jahren als untergrenze ausgeht, dürften bis ins Jahr 2047 Kollegen des mD unterwegs sein (bei einer Pensionierung mit 62 Jahren).

Dazu dann womöglich noch der eine oder andere Bundeslandswechsler...
:keks:

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 22. Aug 2018, 23:04

2004.
Und erneut: Wenn es da doch Leute gibt, die das besser können: Warum sollten die dich nicht anleiten dürfen. Bei mir wäre die Heulsuse, die mir damit Zeit stiehlt, allein deshalb schon kein Streifenführer, weil er falsche Prioritäten setzt und den notwendigen Teamspirit des Funkwagens nicht erkennt.
:lah:

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon 1957 » Do 23. Aug 2018, 12:12

Ich wiederhole mich, gdbeamter110,

auch für die studierten Bachelor oder Diplomanden ist bei A 11 Schluß. Es sei denn, sie erreichen eine Führungsfunktion oder Sachbearbeiterposition mit besonderem Schwierigkeitsgrad. Diese Stellen machen einen Gesamtanteil von ca. 20 % aus. Dann gibt es auch noch den Aufsteig in den höheren Dienst.

Übrigens,Pepermintpete, auch übergeleitete Kollegen und Kolleginnen sind im gehobenen Dienst.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Peppermintpete » Fr 24. Aug 2018, 08:33

1957 hat geschrieben:
Do 23. Aug 2018, 12:12
Übrigens,Pepermintpete, auch übergeleitete Kollegen und Kolleginnen sind im gehobenen Dienst.
Dies wollte ich zum Austruck bringen.

Entschuldige, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe :hallo:
:keks:

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Yonstopir » Mo 17. Sep 2018, 18:28

Seit wann muss ein Streifenführer BAL sein?

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon 1957 » Mo 17. Sep 2018, 19:28

Wurde das behauptet?

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Habakuk2 » Di 18. Sep 2018, 11:36

Wird in meiner Dienststelle (Berlin) so praktiziert, läuft auch problemlos.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon 1957 » Di 18. Sep 2018, 13:17

Das läuft nur dann problemlos, wenn man genug davon hat. Außerdem halte ich den Umstand "BAL" nicht per se für qualifizierend.
Wir haben zum 01.09. zehn frisch studierte Kommissare bekommen. Dienststärke 22. Da ist schon jetzt klar, dass die um den Part "Streifenführer" nicht umhinkommen.

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon Habakuk2 » Di 18. Sep 2018, 21:19

Dann fehlt scheinbar auch bei euch der Mittelbau. Natürlich ist (Dienst)Alter kein Verdienst oder eine besondere Qualifikation. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich in drei Jahren etwas Erfahrung gesammelt habe, ist doch größer :polizei2:

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Re: Nach dem Studium gD?

Beitragvon 1957 » Mi 19. Sep 2018, 10:39

Ja. der Mittelbau fehlt. Und es wird schlimmer werden, wenn jetzt die Pensionierungswelle so richtig anrollt.


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