I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Huntelaar91 » Di 28. Aug 2018, 23:48

Stell dir mal vor, niemand hier im Forum würde die SuFu nutzen - kannst du dir vorstellen, wie sehr das Forum dann mit doppelt und dreifach gestellten Fragen zugespammt würde?

Dazu möchte ich mal dringend anmerken, dass ein gewisses Maß an Respekt schon vorhanden sein sollte - gerade wenn man neu irgendwo ist und gerade in diesem Beruf. Vielleicht solltest du also die Art und Weise, wie du dich hier gibst, mal überdenken. Vielleicht wäre ein adäquates Verhalten zielführender, schließlich hoffst du ja auch auf vernünftige Antworten. Eine davon ist nunmal die SuFu.

Blut wird i.d.R. (!) zwecks Impfschutz entnommen.

Einen Dienstausweis bekommt man sicherlich nicht bereits in der O-Woche einfach so in die Hand gedrückt. Es gibt diesen kurz vor dem ersten Praktikum, wie bereits beantwortet wurde. Vorher benötigen KA‘s diesen aber auch gar nicht, dazu werden mit Blick auf den Ausweis zu gegebener Zeit nochmal die besonderen Sorgfaltspflichten hervorgerufen.

Der Tausch Landespolizei / Bundespolizei ist mir nicht geläufig. Allerdings wurde ja auch diese Frage von anderen bereits beantwortet.

In diesem Sinne...
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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Dedinero » Mi 29. Aug 2018, 04:51

Entschuldigt meine locker vulgäre Wortwahl. Ja ihr macht den Job“ in eirer Freizeit, das muss man gestehen und schätzen. Dann begraben wir das Thema jetzt. Ich werde mich für 2019 bewerben, fange noch nirgends an.

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon berlinmitteboy » Mi 29. Aug 2018, 08:41

2019 erst?Ist der Impfschutz etwa abgelaufen?

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon very » Mi 29. Aug 2018, 10:02

Lobenswert, dass Du einen Buschisten glücklich machen und Dich als Tauchpartner zum Land zur Verfügung stellen willst, aber wenn Du eh zur BPol willst, dann solltest Du Dich vorrangig dort bewerben.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Konspi » Sa 1. Sep 2018, 10:38

Am Rande
...wenn Dedinero sein "Studium" tatsächlich erfolgreich absolvieren würde und er zu mir käme, würde sich mein roter Stift -aufgrund seiner Verschriftungskompetenz- vermutlich im Dauereinsatz befinden!

Gruß
konspi
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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Pollo » Sa 1. Sep 2018, 16:53

@Konspi:
Genau das Gleiche habe ich auch gedacht!!!

@TE:
Du musst zwingend was in Sachen Grammatik, Zeichensetzung (insbesondere!!) und schriftlicher Ausdrucksweise tun.

Du willst einen Job ausüben, bei dem es sehr wichtig ist, gut und verständlich Sachverhalte schriftlich wiederzugeben.

So wird das aktuell nichts mit der Ausbildung!

Wenn ich mir vorstelle, dass eine Schriftlage in dieser Form zur Sachbearbeitung, zur Staatsanwaltschaft, zum Gericht oder zu Rechtsanwälten geht, ist Fremdschämen angesagt.

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon vladdi » So 2. Sep 2018, 08:37

Konspi hat geschrieben:Am Rande
...wenn Dedinero sein "Studium" tatsächlich erfolgreich absolvieren würde und er zu mir käme, würde sich mein roter Stift -aufgrund seiner Verschriftungskompetenz- vermutlich im Dauereinsatz befinden!

Gruß
konspi
Und dann macht er vor Gericht eine Aussage. Seine mündlichen Formulierungen und sein, von dir verbesserter Sachverhalt, passen nicht zusammen. Der Konfliktverteidiger fragt sich und das Gericht, wenn der schriftliche Sachverhalt schon nicht von Zeugen ist, wieviel Substanz dann überhaupt in dem Zeugen D. bzw. in seiner Aussage steckt.
Ich denke, dass man bei Sachverhaltskorrektur restriktiv herangehen sollte. Mehr Hilfe zur Selbsterkenntnis, als Rotstift.

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 2. Sep 2018, 08:42

Da spricht mal wieder das geballte Erfahrungswissen.
:lah:

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon vladdi » So 2. Sep 2018, 09:04

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Da spricht mal wieder das geballte Erfahrungswissen.
Richtig.

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Controller » So 2. Sep 2018, 10:14

Zur Zeit frag ich mich auch mal wieder was ....... :pfeif:
Es scheint namlich wieder so weit zu sein. :polizei4:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Konspi » So 2. Sep 2018, 10:23

vladdi hat geschrieben:
So 2. Sep 2018, 08:37
Konspi hat geschrieben:Am Rande
...wenn Dedinero sein "Studium" tatsächlich erfolgreich absolvieren würde und er zu mir käme, würde sich mein roter Stift -aufgrund seiner Verschriftungskompetenz- vermutlich im Dauereinsatz befinden!

Gruß
konspi
Und dann macht er vor Gericht eine Aussage. Seine mündlichen Formulierungen und sein, von dir verbesserter Sachverhalt, passen nicht zusammen. Der Konfliktverteidiger fragt sich und das Gericht, wenn der schriftliche Sachverhalt schon nicht von Zeugen ist, wieviel Substanz dann überhaupt in dem Zeugen D. bzw. in seiner Aussage steckt.
Ich denke, dass man bei Sachverhaltskorrektur restriktiv herangehen sollte. Mehr Hilfe zur Selbsterkenntnis, als Rotstift.
@Vladdi,
der Rotstift bleibt mir im Alltag leider nicht erspart, da die Selbsterkenntnis leider häufig nicht hinreicht bzw. nicht (mehr) ausbaufähig ist.
Die Kunst ist es dabei, nicht den Sachverhalt zu verfälschen, aber ihn strukturiert/schlüssig aufs Papier zu bekommen. Im vernünftigen Satzbau, ohne Rechtschreibfehler und mit Formulierungen, die zutreffen. Und zumeist wird mir für meine Ergänzungen gedankt!
Und wenn ich nett bin, wähle ich statt des Rotstifts einen Bleistift und wähle die Begriffe "bitte" und "wünsche"! :ja:
Ich wechsele hierarchiebedingt auch manchmal die Rolle - dann geht es mir häufig ähnlich!

Der "Konfliktverteidiger" hat dann übrigens auch weniger Arbeit..! Und was mich die Staatsanwälte (vorgangsbezogen) zum intellektuellen Niveau mancher Kollege gefragt haben, möchte ich hier nicht wiedergeben.

Grüße
konspi
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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Buford T. Justice » So 2. Sep 2018, 11:02

vladdi hat geschrieben:
So 2. Sep 2018, 08:37
Mehr Hilfe zur Selbsterkenntnis, als Rotstift.
Wie würdest Du das angehen, jemandem zur Selbsterkenntnis zu verhelfen?
:applaus:

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon vladdi » So 2. Sep 2018, 11:36

BTJ

Ich sage ihm, was ich an dem Sachverhalt nicht verstehe bzw. welche Fragen offen sind. Ich korrigiere jedoch nicht Ausdruck, Sprache, Formulierungen. Jeder muss den Sachverhalt mit seinen Worten und seinem Sprachgebrauch formulieren.

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon Buford T. Justice » So 2. Sep 2018, 12:23

Das heißt, auf (schrift-)sprachliche Fehler - so Du sie erkennst - würdest Du nicht hinweisen?

Auch eine Möglichkeit.
:applaus:

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Re: I.Blutabnahme Einstellung II.Dienstausweis wann III.wechsel BPOL&sonst

Beitragvon vladdi » So 2. Sep 2018, 12:46

Auf sprachliche nicht. Zumindest nicht direkt. Durch die Frage, bzw. den Hinwies welche Fragen sich ergeben wird der Verfasser schon mit seinen Worten den richtigen Weg finden.

Rechtschreibung würde ich als ‚Tipp‘ geben, aber nicht mit dem Rotstift (oder Bleistift) verbessern / anstreichen.

Dadurch werden auch schlechte Sachverhalte verwertbarer und der Verfasser wird besser.
Das passiert bestimmt auch bei Rotstiftkorrektur. Ich finde meinen Weg nur menschlich besser


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