Hallo, drogen konsumieren und am steuer zu sitzen ist ja wie wir alle wissen eine straftat und eine gefährung für andere mitmenschen. nun die strafe ist dafür sehr hoch wenn man erwischt wird (fängt von 500EUR an bis FS entziehung, Geldstrafe, freiheitsstrafe etc ( quelle https://www.bussgeld-info.de/bussgeldka ... senverkehr)
Was passiert jedoch wenn man getestet wird dies sich jedoch nicht auf die art und weise des fahrstils auswirkt - also trotzdem sicher fährt?
Drogen am Steuer
Re: Drogen am Steuer
Wenn es sich nicht auf den Fahrstil auswirkt liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (solange die Menge im Blut im verboten Bereich liegt) (24a StVG)
Wirkt es sich jedoch auf deinen Fahrstil aus und es sind fahrauffälligkeiten erkennbar sind wir bei einer Straftat (315c stgb)
Wirkt es sich jedoch auf deinen Fahrstil aus und es sind fahrauffälligkeiten erkennbar sind wir bei einer Straftat (315c stgb)
Re: Drogen am Steuer
315c nur bei konkreter Gefährdung! Bei Ausfallerscheinungen ohne Gefährdung liegt regelmäßig der 316 StGB vor.CopK hat geschrieben: ↑Fr 7. Sep 2018, 09:50Wenn es sich nicht auf den Fahrstil auswirkt liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (solange die Menge im Blut im verboten Bereich liegt) (24a StVG)
Wirkt es sich jedoch auf deinen Fahrstil aus und es sind fahrauffälligkeiten erkennbar sind wir bei einer Straftat (315c stgb)
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Re: Drogen am Steuer
Was ist das hier eigentlich für ein peinliches Gruselkabinett?
Re: Drogen am Steuer
Irgendwo muss man anfangen zu lernen
Re: Drogen am Steuer
Ich habe da eine revolutiäre Idee: Im Unterricht. Strukturiert und ohne Rumgeeiere.
Zuletzt geändert von Diag am Fr 7. Sep 2018, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Drogen am Steuer
Alternativ: im Praktikum beim Bärenführer ihres/seines Vertrauens.
Challenger
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Re: Drogen am Steuer
Ist ja nicht bei der Polizei.Challenger hat geschrieben:Alternativ: im Praktikum beim Bärenführer ihres/seines Vertrauens.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Drogen am Steuer
danke!! hört sich auch korrekt an.Franconia hat geschrieben: ↑Fr 7. Sep 2018, 10:12315c nur bei konkreter Gefährdung! Bei Ausfallerscheinungen ohne Gefährdung liegt regelmäßig der 316 StGB vor.CopK hat geschrieben: ↑Fr 7. Sep 2018, 09:50Wenn es sich nicht auf den Fahrstil auswirkt liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (solange die Menge im Blut im verboten Bereich liegt) (24a StVG)
Wirkt es sich jedoch auf deinen Fahrstil aus und es sind fahrauffälligkeiten erkennbar sind wir bei einer Straftat (315c stgb)
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Re: Drogen am Steuer
Das ging wohl an mir vorbei.
Challenger
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Re: Drogen am Steuer
Ja das habe ich wohl auch nicht mitbekommen...
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