Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Boah
Anerkannter ausserdienstlicher Sport !!!!!!!!
Das gab es bei uns schon im letzen Jahrtausend, wurde aber wieder abgeschafft.
Lag der hier vor ???
Wie du auch nur ansatzweise dazukommst da nun einen Bezug herzustellen und hier in den Fred zu ejakulieren bleibt dein Geheimnis.
Zu meinem ersten boah und deiner Entgegnung darauf sag ich lieber nix mehr; ich will die Mods nicht vergrätzen
Anerkannter ausserdienstlicher Sport !!!!!!!!
Das gab es bei uns schon im letzen Jahrtausend, wurde aber wieder abgeschafft.
Lag der hier vor ???
Wie du auch nur ansatzweise dazukommst da nun einen Bezug herzustellen und hier in den Fred zu ejakulieren bleibt dein Geheimnis.
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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- Holger73
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Das was Vladdi meint sind die sogenannten "förderwürdigen Sportarten", für diese kann der Beamte bei ausserdienstlicher Ausübung auf Antrag Dienstunfallschutz erhalten. Die BPOL ist in dieser Hinsicht auf der Seite der Kollegen, die sich privat weiterbilden/ fithalten.Controller hat geschrieben: ↑Mi 19. Sep 2018, 22:46Boah
Anerkannter ausserdienstlicher Sport !!!!!!!!
Das gab es bei uns schon im letzen Jahrtausend, wurde aber wieder abgeschafft.
Lag der hier vor ???
Wie du auch nur ansatzweise dazukommst da nun einen Bezug herzustellen und hier in den Fred zu ejakulieren bleibt dein Geheimnis.
Zu meinem ersten boah und deiner Entgegnung darauf sag ich lieber nix mehr; ich will die Mods nicht vergrätzen
Das ist nicht rein auf robuste Sportarten bezogen wie MT, KM, MMA und ähnliches (alles ohne Wettkämpfe, dann ist man aussen vor) auch Inline-Skaten, Radfahren und andere Leichtathletikarten sind erfasst. Vorraussetzung ist ein zugelassener Trainer und ein anerkannter, eingetragener Verein.
Die Liste der Sportarten ist nicht abschließend, somit kann bei Bedarf geprüft werden ob er Schutz gewährt wird oder nicht. Hier wird auch nach dem Mehrwert für die Behörde geschaut... ich persönlich kenne bis dato nur win-win in dieser Sache.
Zum Thema Vergütung, hier ist der Beamte selber schuld, wurde auch schon erwähnt. Der Weg von NRW ist dabei löblich mit dem Sporterlass, das "Bielefelder Modell" hingegen... meine Meinung habe ich in der Eröffnung kundgetan.
ICH persönlich betreibe meine "ausserdienstliche" Weiterbildung in Sachen Einsatzskills in erster Linie für MICH, für MEINE HAUT, MEINE GESUNDHEIT.
Das mein Partner, wenn ich ich draussen bin, davon profitiert liegt auf der Hand.
Mein Dienstherr hat auf meinen Antrag hin entschieden, dass KM eine förderungswürdige Sportart ist und gewährt mir somit Dienstunfallschutz.
Das ist MEIN Sahnehäubchen, ich würde KM aber auch ohne diesen betreiben. Finanziellen Ausgleich/ Stunden dafür haben zu wollen käme mir persönlich nie in den Sinn. Ich werde ja auch nicht gezwungen sowas zu machen. Mein "Spass", meine Investition.
Grüße Holger
Nachtrag: Mit KM ist KravMaga gemeint, falls das unbekannt ist.
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."
(Kohlmayer)
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Ja, die förderwürdigen Sportarten, die in ihrer Bandbreite ausserdienstlich ausgeübt werden; Thema einiger Freds hier und so alt wie mancher User.
Spekulationen uber DU Schutz dazu usw....
Wo ist der Bezug zum Thema?
Spekulationen uber DU Schutz dazu usw....
Wo ist der Bezug zum Thema?
Der Bielefelder Boxer, Kickboxer, Judoka, Mixedmaterialartsfighter hat wohl wenig zu befürchten.
Letztere wäre interessant bzgl. Dienstunfallschutz. Auch ein Streit bezüglich Gesunderhaltungspflicht könnte thematisiert werden.
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- Holger73
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Der ist hier nur indirekt gegeben.Controller hat geschrieben: ↑Do 20. Sep 2018, 12:52Ja, die förderwürdigen Sportarten, die in ihrer Bandbreite ausserdienstlich ausgeübt werden; Thema einiger Freds hier und so alt wie mancher User.
Spekulationen uber DU Schutz dazu usw....
Wo ist der Bezug zum Thema?Der Bielefelder Boxer, Kickboxer, Judoka, Mixedmaterialartsfighter hat wohl wenig zu befürchten.
Letztere wäre interessant bzgl. Dienstunfallschutz. Auch ein Streit bezüglich Gesunderhaltungspflicht könnte thematisiert werden.
Ich war nur auf die Klarstellung hin aus, dass es eben anerkannten außerdienstlichen Sport in Form der förderwürdigen Sportarten gibt.
Hat mit dem "Bielefelder Modell" aber nichts zu tun.
Ich bin aber sehr gespannt wie diese Posse weitergehen wird. Ob von der Seite der Führung zurückgerudert wird oder man es auf einen "Streit" hin anlegt.
Achja, und ob das "Festnahmeangebot", welches unterbreitet wurde, angenommen wird. (bitte mit Video)
Grüße Holger
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Ich denke, es muss nicht zurückgerudert werden.
Die BI Führung hat ja außerdienstlichen Sport und außerdienstlichen Kampfsport nicht verboten, sondern Einsatztraining in dem dienstliche Techniken und Taktiken (!) an polizeifremde Personen weitergegeben werden. Außerdem steht der Vorwurf im Raum mit dienstlichen Waffen und Hilfsmitteln außerdienstlich trainiert zu haben, was auch nicht erlaubt ist.
Somit braucht die Fhr BI nicht zurückrudern, sondern muss diese Vorwürfe prüfen.
Der Bielefelder Polizist, der in der Freizeit normal Kickboxen geht, JuIJutsu macht, schwimmt, Mixmaterialarts trainiert, Krav Maga oder Antiterrorkampf macht steht kaum am Pranger.
Vielleicht ergibt die Prüfung, dass dort eine spezielle Zielgruppen angesprochen werden sollte (Wirtschaftlichkeit, Werbung, Angebot, Gewinn), dass dort ähnlich wie in anderen Kampfsportvereinen trainiert wurde - dem ganzen nur ein anderer Stil / Name aufgesetzt wurde - um Kunden zu erreichen. Wenn dort keine dienstlichen vertraulichen Informationen preisgegeben wurden, keine dienstlichen FEM/ Waffen verwendet wurden, bleibt nur der Vorwurf des nicht freigegeben Interviews.
Die BI Führung hat ja außerdienstlichen Sport und außerdienstlichen Kampfsport nicht verboten, sondern Einsatztraining in dem dienstliche Techniken und Taktiken (!) an polizeifremde Personen weitergegeben werden. Außerdem steht der Vorwurf im Raum mit dienstlichen Waffen und Hilfsmitteln außerdienstlich trainiert zu haben, was auch nicht erlaubt ist.
Somit braucht die Fhr BI nicht zurückrudern, sondern muss diese Vorwürfe prüfen.
Der Bielefelder Polizist, der in der Freizeit normal Kickboxen geht, JuIJutsu macht, schwimmt, Mixmaterialarts trainiert, Krav Maga oder Antiterrorkampf macht steht kaum am Pranger.
Vielleicht ergibt die Prüfung, dass dort eine spezielle Zielgruppen angesprochen werden sollte (Wirtschaftlichkeit, Werbung, Angebot, Gewinn), dass dort ähnlich wie in anderen Kampfsportvereinen trainiert wurde - dem ganzen nur ein anderer Stil / Name aufgesetzt wurde - um Kunden zu erreichen. Wenn dort keine dienstlichen vertraulichen Informationen preisgegeben wurden, keine dienstlichen FEM/ Waffen verwendet wurden, bleibt nur der Vorwurf des nicht freigegeben Interviews.
- Buford T. Justice
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Und was ist mit dem Vorwurf, durch die BPol nicht per Trainingsmanual freigegebene Techniken bei der Zwangsanwendung zu nutzen? Ist dazu noch eine Stellungnahme zu erwarten?
Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
BTJ.
Es wurde nicht verstanden, gesagt hatte ich das notwendige, wenn jedoch nur Teile verstanden werden wollen, um die Aussage als falsch darzulegen, dann bringt es nichts.
Im Kern sagte ich nicht, dass weitere Techniken verboten sein, sondern dass bei einer Rechtmäßigkeitsprüfung - ohne die Frage der VHM - dadurch,dass es sich nicht um eine dienstliche vermittelte Technik handelt, diese rechtswidrig sein kann.
Das ist nicht falsch und heißt auch nicht, dass weitere Techniken per se verboten / rechtswidrig sind. Jedoch wurde unterstellt, dass ich das gesagt hätte. Ohne gemeinsamen Nenner führt es zu nichts. Somit war das für mich erledigt.
Es wurde nicht verstanden, gesagt hatte ich das notwendige, wenn jedoch nur Teile verstanden werden wollen, um die Aussage als falsch darzulegen, dann bringt es nichts.
Im Kern sagte ich nicht, dass weitere Techniken verboten sein, sondern dass bei einer Rechtmäßigkeitsprüfung - ohne die Frage der VHM - dadurch,dass es sich nicht um eine dienstliche vermittelte Technik handelt, diese rechtswidrig sein kann.
Das ist nicht falsch und heißt auch nicht, dass weitere Techniken per se verboten / rechtswidrig sind. Jedoch wurde unterstellt, dass ich das gesagt hätte. Ohne gemeinsamen Nenner führt es zu nichts. Somit war das für mich erledigt.
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Jo, bla.
Eine dienstlich vermittelte Technik kann im konkreten Einzelfall nicht weniger rechtswidrig sein.
Also bleibt‘s auch nach Deiner Bekräftigung Bullshit.
Armes, ewig falsch verstandenes Dingen.
Eine dienstlich vermittelte Technik kann im konkreten Einzelfall nicht weniger rechtswidrig sein.
Also bleibt‘s auch nach Deiner Bekräftigung Bullshit.
Armes, ewig falsch verstandenes Dingen.
Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Man kann auch andere Punkte der formellen oder materiellen Rechtmäßigkeit prüfen und im konkreten Fall zu einem Ergebnis kommen.
Hier ging es jedoch lediglich um einen Unterpunkt.
Hier ging es jedoch lediglich um einen Unterpunkt.
Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Nein, eine Technik kann nicht deswegen rechtswidrig sein, weil sie außerdienstlich erlernt wurde.
Falls sie im konkreten Einzelfall rechtswidrig sein sollte, dann deswegen, weil sie unter Umständen ebendieses konkreten Einzelfalls die gesetzlichen Anforderungen an rechtmäßige Zwangsanwendung nicht erfüllt. (Zu diesen zählt ausdrücklich nicht "muß dienstlich katalogisiert und ausgebildet worden sein".)
Dasselbe gilt für jede dienstlich vermittelte Technik. Aber das willst du ja nicht kapieren.
Gesendet von meinem Swift 2 mit Tapatalk
Falls sie im konkreten Einzelfall rechtswidrig sein sollte, dann deswegen, weil sie unter Umständen ebendieses konkreten Einzelfalls die gesetzlichen Anforderungen an rechtmäßige Zwangsanwendung nicht erfüllt. (Zu diesen zählt ausdrücklich nicht "muß dienstlich katalogisiert und ausgebildet worden sein".)
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There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Entweder will ich es nicht kapieren oder ich habe da eine andere Ansicht.
Entscheidend ist zu welcher Ansicht ein Gericht kommt, da jedoch zusätzlich eine solche Zwangsanwendung an der VHM scheitern würde, wird diese Frage unbeantwortet bleiben. In einer Klausur wären jedoch beide Ergebnisse punktebringend
Trooper
Ich schrieb „kann“ nicht „muss“ rechtswidrig sein, weil es eine nicht dienstliche Technik war.
Entscheidend ist zu welcher Ansicht ein Gericht kommt, da jedoch zusätzlich eine solche Zwangsanwendung an der VHM scheitern würde, wird diese Frage unbeantwortet bleiben. In einer Klausur wären jedoch beide Ergebnisse punktebringend
Trooper
Ich schrieb „kann“ nicht „muss“ rechtswidrig sein, weil es eine nicht dienstliche Technik war.
Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Ja vladdi. Und eine "dienstliche Technik" kann, muss aber nicht rechtmäßig sein.
- Buford T. Justice
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Ja, Vladdi und sein liebstes Universal-Rettungswort „kann“.
Kann alles. Aber nix muss.
Genau wie die Bewertung „ist unklug“.
Ich hätt’ meinen Fisch gern mit Butter.
Kann alles. Aber nix muss.
Genau wie die Bewertung „ist unklug“.
Ich hätt’ meinen Fisch gern mit Butter.
Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?
Du wirst von Vladdi seltenst eine konkrete Aussage kriegen. Außer vielleicht, dass er Sippenhaft gut findet
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