ja, zumindest auf die Bilder die ich diesbezüglich gefunden habe.
Ein Trittbrett mit Lenker und vorn dran, eine "Plastikwanne" in welcher links und rechts Sitzreihen sind.
Stehroller zur Beförderung von Kindern .
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Stehroller zur Beförderung von Kindern .
Also nicht bezogen auf die Cargobikes
Guck mal unter „go cab“
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Re: Stehroller zur Beförderung von Kindern .
Also so wie es beschrieben wurde, gehe von so einem Teil aus:Officer André hat geschrieben: ↑Fr 28. Sep 2018, 21:24Also nicht bezogen auf die Cargobikes
Guck mal unter „go cab“
https://www.google.de/search?q=elektris ... VJq_J72YlM:
mehrspurig, über 6 km/h und zur Personenbeföderung bestimmt. Sehe ich als Fahrzeugklasse M. Damit greift meiner Auffassung nach, der bereits beschriebene Rattenschwanz an Gesetzen & VOs
Re: Stehroller zur Beförderung von Kindern .
jupp
Cargobike, wie es in Hamburg beliebt ist, sieht so aus:
https://www.beokita.de/big-E.html
https://shop.zweirad-stadler.de/Fahrrad ... gJic_D_BwE
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Cargobike, wie es in Hamburg beliebt ist, sieht so aus:
https://www.beokita.de/big-E.html
https://shop.zweirad-stadler.de/Fahrrad ... gJic_D_BwE
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Re: Stehroller zur Beförderung von Kindern .
Der Kindergarten unserer Tochter möchte nun auch so ein Ding anschaffen:
https://www.babboe.de/lastenraeder/max-elektro
"Lastenrad mit elektrischer Tretunterstützung (gedrosselt auf 18km/h)". Transport für bis zu 6 Kinder, Sitzbänke mit Dreipunktgurten. Gilt das Ding nun rechtlich als "Fahrrad"? Sieht ja nicht so aus als würde es selbst fahren, sondern der Motor erleichtert nur das Treten.
Demnach wäre ein solcher Transport nach §21 (3) StVO rechtens, da es 6 Sitzmöglichkeiten (mit Gurt) für 6 Kinder auf dem "Fahrrad" gibt?
https://www.babboe.de/lastenraeder/max-elektro
"Lastenrad mit elektrischer Tretunterstützung (gedrosselt auf 18km/h)". Transport für bis zu 6 Kinder, Sitzbänke mit Dreipunktgurten. Gilt das Ding nun rechtlich als "Fahrrad"? Sieht ja nicht so aus als würde es selbst fahren, sondern der Motor erleichtert nur das Treten.
Demnach wäre ein solcher Transport nach §21 (3) StVO rechtens, da es 6 Sitzmöglichkeiten (mit Gurt) für 6 Kinder auf dem "Fahrrad" gibt?
Safety first!
Re: Stehroller zur Beförderung von Kindern .
Korrekt. Da es sich um ein „Lasten“Fahrrad handelt. Der Motor erleichtert das Strampeln. 6 Kids sind nicht ohne.
In Hamburg sind diese Lastenräder mit Sitzen ganz IN. 6-Sitzer sieht man eher selten. Habe bisher nur 4Sitzer bei Tagesmüttern gesehen.
Wenn das Teil nicht so teuer wäre, hätte ich bereits so ein Gefährt. (mit 2 Sitzen)
PS: ich nehme mal an, die Kinder werden mit Helm transportiert?
In Hamburg sind diese Lastenräder mit Sitzen ganz IN. 6-Sitzer sieht man eher selten. Habe bisher nur 4Sitzer bei Tagesmüttern gesehen.
Wenn das Teil nicht so teuer wäre, hätte ich bereits so ein Gefährt. (mit 2 Sitzen)
PS: ich nehme mal an, die Kinder werden mit Helm transportiert?
Re: Stehroller zur Beförderung von Kindern .
Das hoffe ich stark, davon stand jetzt nichts im Aushang. Unsere Tochter ist zwar wohl eher zu groß für das Ding aber wir werden gegenüber dem Kindergarten festlegen, dass die Mitnahme nur mit Helm zu erfolgen hat.
Safety first!
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Re: Stehroller zur Beförderung von Kindern .
von der Herstellerseite:
gut dass ich meine nicht mehr in solche Pressspan-Hasenkasten pferchen soll !
also, ich weiß ja nichtIm Verkehr
Für Lastenräder gelten alle Rechte und Pflichten, die für Fahrräder auch gelten. Lastenradfahrer müssen sich an die gleichen Verhaltensvorschriften wie für Fahrradfahrer allgemein halten. Lastenradfahrer haben das Recht zur Benutzung von Radwegen und für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen, Busspuren und Gehwege und das Rechtsüberholen wartender Autos am rechten Fahrbahnrand. Bei benutzungspflichtigen Radwegen besteht eine Sonderregelung für zweispurige Lastenräder: ist die Benutzung des Radweges unzumutbar, darf man auf die Fahrbahn ausweichen.
gut dass ich meine nicht mehr in solche Pressspan-Hasenkasten pferchen soll !
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Stehroller zur Beförderung von Kindern .
Ich kenne jetzt nicht zig Kindergärten, aber man ist sich dort durchaus der Verantwortung und Risiken bewusst. Man fährt nicht auf Hauptstraßen mit den Kids herum. Die sind schon sehr vorsichtig.
Es geht darum speziell Krippenkinder entspannt zu transportieren. Fast jede Kita hat diese Bollerwagen, die ähnlich wie das Rad aussehen. In der Stadt macht das durchaus Sinn
@ Syzygy
frag doch mal bei einem „zischen Tür und Angel Gespräch“. Ich nehme an, dass ihr selbst einen Helm für Töchterchen habt. Name rein und an ihr Fach hängen. Dann sollte das doch kein Ding sein
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Es geht darum speziell Krippenkinder entspannt zu transportieren. Fast jede Kita hat diese Bollerwagen, die ähnlich wie das Rad aussehen. In der Stadt macht das durchaus Sinn
@ Syzygy
frag doch mal bei einem „zischen Tür und Angel Gespräch“. Ich nehme an, dass ihr selbst einen Helm für Töchterchen habt. Name rein und an ihr Fach hängen. Dann sollte das doch kein Ding sein
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