Zwangsgeld
Moderator: schutzmann_schneidig
Zwangsgeld
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wer von euch im Alltag das Beugelmittel "Zwangsgeld" verwendet und in welchen typischen Fällen. Ich habe das Gefühl, dass das - zumindest im Bereich Baden-Württemberg - sehr spärlich angewandt wird. Obwohl es ja ein gutes und funktionierendes Werkzeug sein kann (die Meisten lernen ja bekanntlicherweise nur über den eigenen Geldbeutel).
Wie handhabt ihr das mit der Sachbearbeitung? Wer ist die zuständige Behörde / Verwaltung, die das Zwangsgeld "eintreibt"?
Vielen Dank im Voraus!
mich würde mal interessieren, wer von euch im Alltag das Beugelmittel "Zwangsgeld" verwendet und in welchen typischen Fällen. Ich habe das Gefühl, dass das - zumindest im Bereich Baden-Württemberg - sehr spärlich angewandt wird. Obwohl es ja ein gutes und funktionierendes Werkzeug sein kann (die Meisten lernen ja bekanntlicherweise nur über den eigenen Geldbeutel).
Wie handhabt ihr das mit der Sachbearbeitung? Wer ist die zuständige Behörde / Verwaltung, die das Zwangsgeld "eintreibt"?
Vielen Dank im Voraus!
Re: Zwangsgeld
Nrw:
Rückkehr- und Aufenthaltsverbote.
Bearbeitung durch die Verwaltung.
Rückkehr- und Aufenthaltsverbote.
Bearbeitung durch die Verwaltung.
Re: Zwangsgeld
In Brandenburg muss Zwangsgeld schriftlich angedroht werden. Ob das auf Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetz oder aufgrund landesspezifischer Vorschriften der Fall ist kann ich nicht sagen.
Wegen dieser Hürde wird bei uns das Zwangsgeld nur über den Stab angedroht. In der meisten der Fälle ist das beim Aufenthaltsverbot (z.b. Stadionverbot) der Fall.
Tatsächlich wäre es sehr..... Naja.... wirksam z.B. einen Platzverweis o.ä. mit einem drohenden Zwangsgeld zu unterstreichen. Dies hätte jedoch auch zur Folge, dass quasi jeder Nicht-Gehorsam gegenüber der Polizei eine Geldstrafe zur Folge hätte. So witzig die Vorstellung auch sein mag, kann ich es absolut verstehen dass der Gesetzgeber dies nicht möchte.
Wegen dieser Hürde wird bei uns das Zwangsgeld nur über den Stab angedroht. In der meisten der Fälle ist das beim Aufenthaltsverbot (z.b. Stadionverbot) der Fall.
Tatsächlich wäre es sehr..... Naja.... wirksam z.B. einen Platzverweis o.ä. mit einem drohenden Zwangsgeld zu unterstreichen. Dies hätte jedoch auch zur Folge, dass quasi jeder Nicht-Gehorsam gegenüber der Polizei eine Geldstrafe zur Folge hätte. So witzig die Vorstellung auch sein mag, kann ich es absolut verstehen dass der Gesetzgeber dies nicht möchte.
Ab 4.10.2011 PKA in BB =)
Re: Zwangsgeld
Beziehst du dich auf die Anwendung durch die Streife vor Ort, oder die Behörde? Die Behörde macht das in BW durchaus. Analog zu NRW.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Zwangsgeld
kurz gesagt:
Zwangsgeld ist ein Verwaltungsakt und den macht die Behörde, Androhung, Festsetzung und dann da ran kommen
Die Streife hat andere Mittel, da im Sofortvollzug "Not am Manne" ist und sofort was passieren muss, also notfalls unmittelbarer Zwang.
Es gibt dann noch in den einzelnen Rechtsbereichen verschiedene Möglichkeiten des Zwangsgeldes, aber die meintest du ja vermutlich nicht.
Zwangsgeld ist ein Verwaltungsakt und den macht die Behörde, Androhung, Festsetzung und dann da ran kommen
Die Streife hat andere Mittel, da im Sofortvollzug "Not am Manne" ist und sofort was passieren muss, also notfalls unmittelbarer Zwang.
Es gibt dann noch in den einzelnen Rechtsbereichen verschiedene Möglichkeiten des Zwangsgeldes, aber die meintest du ja vermutlich nicht.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Zwangsgeld
Ich meine schon vorrangig durch die Streife vor Ort.
Ich habe mich neulich mit einem der Landesansprechpartner für Polizeirecht (BW) unterhalten und der sagte eben, dass das Zwangsgeld ein durchaus wirksames Beugemittel auch für den PVD sein.
Bsp.: Person X lässt Müll fallen. Die Streife setzt den Verwaltungsakt und ordnet an, dass Person X den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen hat. Zur Auswahl stehen hier natürlich die OWI-Anzeige bzgl. Verstoß KrWG aber auch das Zwangsgeld als adäquates Beugemittel.
Oder: Person X kommt ausgesprochenen Platzverweis nicht nach. Zum einen die OWI-Anzeige, Androhung / Aussprache Zwangsgeld, wenn dann immer noch nicht erfolgreich: UZW
Das Prinzip des Verbotes der Doppelbestrafung im verfassungsrechtlichen Sinne wird hier auch gewahrt, weil, wie schon mehrmals betont: Beugemittel und keine Buße / Strafe als solche.
Der Kollege meinte weiterhin, dass es aufgrund der Tatsache, dass das Zwangsgeld vielfältig Anwendung finden könnte, absolut verwunderlich sei, dass dies so selten durch Beamten angewandt wird.
Ich habe dann mal bei uns im ComVor geschaut, ob es ein Dokument zur Erfassung von ausgesprochenem Zwangsgeld gibt: Fehlanzeige.
Deswegen hätte es ja sein können, dass ein paar von euch schon Erfahrung damit machen konnte ;-)
Ich habe mich neulich mit einem der Landesansprechpartner für Polizeirecht (BW) unterhalten und der sagte eben, dass das Zwangsgeld ein durchaus wirksames Beugemittel auch für den PVD sein.
Bsp.: Person X lässt Müll fallen. Die Streife setzt den Verwaltungsakt und ordnet an, dass Person X den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen hat. Zur Auswahl stehen hier natürlich die OWI-Anzeige bzgl. Verstoß KrWG aber auch das Zwangsgeld als adäquates Beugemittel.
Oder: Person X kommt ausgesprochenen Platzverweis nicht nach. Zum einen die OWI-Anzeige, Androhung / Aussprache Zwangsgeld, wenn dann immer noch nicht erfolgreich: UZW
Das Prinzip des Verbotes der Doppelbestrafung im verfassungsrechtlichen Sinne wird hier auch gewahrt, weil, wie schon mehrmals betont: Beugemittel und keine Buße / Strafe als solche.
Der Kollege meinte weiterhin, dass es aufgrund der Tatsache, dass das Zwangsgeld vielfältig Anwendung finden könnte, absolut verwunderlich sei, dass dies so selten durch Beamten angewandt wird.
Ich habe dann mal bei uns im ComVor geschaut, ob es ein Dokument zur Erfassung von ausgesprochenem Zwangsgeld gibt: Fehlanzeige.
Deswegen hätte es ja sein können, dass ein paar von euch schon Erfahrung damit machen konnte ;-)
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Zwangsgeld
beim Zwangsgeld geht es doch um HDU.
Du musst also angemessen Zeit lassen, zu Handeln, Dulden oder zu Unterlassen und die Vhm muss auch passen.
Nun pack das mal in deine Beispiele. Platzverweis mit Zwangsgeld
Geht meiner Meinung nach gar nicht.
Zwangsgeld auf Streife ist sehr selten, mir fällt auch kein Beispiel ein.
Eher brauch man mal die Ersatzvornahme.
Du musst also angemessen Zeit lassen, zu Handeln, Dulden oder zu Unterlassen und die Vhm muss auch passen.
Nun pack das mal in deine Beispiele. Platzverweis mit Zwangsgeld
Geht meiner Meinung nach gar nicht.
Zwangsgeld auf Streife ist sehr selten, mir fällt auch kein Beispiel ein.
Eher brauch man mal die Ersatzvornahme.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Zwangsgeld
Das würde m.E.n (ich kann nur für NRW sprechen) an der angemessenen Frist zur Zahlung des Zwangsgeldes scheitern, die einer Person eingeräumt werden muss.
Die Festsetzung und Androhung vor Ort mündlich, trotzdem folgt eine schriftliche Anhörung - ergo vor Ort gar nicht so umsetzbar..
Theoretisch bei allen Nichtbefolgungen, praktisch dann doch nur bei den Hauptanwendungsfällen, wie auch von 1957 angesprochen, möglich..
Gruß
Die Festsetzung und Androhung vor Ort mündlich, trotzdem folgt eine schriftliche Anhörung - ergo vor Ort gar nicht so umsetzbar..
Theoretisch bei allen Nichtbefolgungen, praktisch dann doch nur bei den Hauptanwendungsfällen, wie auch von 1957 angesprochen, möglich..
Gruß
Theap
Polizei NRW
Polizei NRW
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Zwangsgeld
Eben drum
Wenn er die Kohle einzahlt, ist er ja weg; Handlung erfüllt, Paltzverweis befolgt und erledigt.
Wenn er die Kohle einzahlt, ist er ja weg; Handlung erfüllt, Paltzverweis befolgt und erledigt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Zwangsgeld
Zwangsgeld eignet sich für unmittelbar erforderliche massnahmen nicht. Es entfaltet erst Wirksamkeit für die "Zukunft".
In NRW macht das im Falle von hg oder Aufenthalts verboten die"streife", einschließlich der Schriftlichkeit.
Nahezu alle unsere Massnahmen sind Verwaltungsakte.
In NRW macht das im Falle von hg oder Aufenthalts verboten die"streife", einschließlich der Schriftlichkeit.
Nahezu alle unsere Massnahmen sind Verwaltungsakte.
Re: Zwangsgeld
Controller hat geschrieben:
Zwangsgeld auf Streife ist sehr selten, mir fällt auch kein Beispiel ein.
Eher brauch man mal die Ersatzvornahme.
https://cache.pressmailing.net/content/ ... SV-H96.pdf
Hier mal ein Beispiel.
Re: Zwangsgeld
Wenn ich als BPOL Zuwiderhandlung vor Ort feststelle, drohe ich doch trotzdem
nur an ?... Die Eintreibung selbst erfolgt doch erst später - Stichtwort
Wirksamkeit (Ausführung von 1957) in Zukunft durch Verwaltung, und wenn dann kein Erfolg ggf. Ersatzzwangshaft durch das VG.
Somit die gleiche Verfahrensweise wie im Hauptanwendungsfall Aufenthaltsverbot und Rückkehrverbot in NRW.
Edit: Fehler im Satzbau
nur an ?... Die Eintreibung selbst erfolgt doch erst später - Stichtwort
Wirksamkeit (Ausführung von 1957) in Zukunft durch Verwaltung, und wenn dann kein Erfolg ggf. Ersatzzwangshaft durch das VG.
Somit die gleiche Verfahrensweise wie im Hauptanwendungsfall Aufenthaltsverbot und Rückkehrverbot in NRW.
Edit: Fehler im Satzbau
Zuletzt geändert von Mr.Theap am Mi 3. Okt 2018, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
Theap
Polizei NRW
Polizei NRW
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Zwangsgeld
Das hat aber doch die Behörde erlassen umd nicht die Streife vor Ort, nachdem die eine Feststellung traf.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Zwangsgeld
Ja. Stimmt.
Re: Zwangsgeld
Falsch. In NRW ordnet das die Streife an und schafft die entsprechenden Vorgänge. Übrigens ist die Streife auch Behörde.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
LouisB25 05 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende