4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Moderator: Polli
4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Hallo an alle!!
Meine Ausbildung neigt sich langsam dem Ende und die Frage nach meiner Erstverwendungsbehörde wird immer spannender.
Mein Wunsch trifft sicher nicht auf alle von euch genauso zu, aber ich möchte gerne in meiner Heimat bleiben oder zumindest schnell zurück kehren, wenn mich mein Weg bei der Polizei weiter weg verschlägt.
Deshalb mein Frage, beutetet "vier Jahre Erstverwendungszeit" wirklich, dass ich vier Jahre in der Behörde bleiben muss?
Also sollte ich innerhalb dieser vier Jahre heiraten und somit Sozialpunkte bekommen, könnte ich dann nicht schon eher zurück kommen, wenn meine Sozialpunkte dann für meine Wunschbehörde reichen?
Oder mal angenommen ich würde für meine Erstverwendung nach Siegen geschickt, könnte ich dann beispielsweise nach einem Jahr für die Hundertschaft in z.b. Bielefeld schreiben und auf diesem Weg zurück kehren?
Ich habe leider niemanden gefunden, der mir das beantworten konnte.
Danke im Voraus!
Meine Ausbildung neigt sich langsam dem Ende und die Frage nach meiner Erstverwendungsbehörde wird immer spannender.
Mein Wunsch trifft sicher nicht auf alle von euch genauso zu, aber ich möchte gerne in meiner Heimat bleiben oder zumindest schnell zurück kehren, wenn mich mein Weg bei der Polizei weiter weg verschlägt.
Deshalb mein Frage, beutetet "vier Jahre Erstverwendungszeit" wirklich, dass ich vier Jahre in der Behörde bleiben muss?
Also sollte ich innerhalb dieser vier Jahre heiraten und somit Sozialpunkte bekommen, könnte ich dann nicht schon eher zurück kommen, wenn meine Sozialpunkte dann für meine Wunschbehörde reichen?
Oder mal angenommen ich würde für meine Erstverwendung nach Siegen geschickt, könnte ich dann beispielsweise nach einem Jahr für die Hundertschaft in z.b. Bielefeld schreiben und auf diesem Weg zurück kehren?
Ich habe leider niemanden gefunden, der mir das beantworten konnte.
Danke im Voraus!
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Hallo,
in deiner Erstbehörde bist du für die ersten vier Jahre fix. Deshalb heißt das auch so. Du kannst in diesen vier Jahren Sozial- und Wartepunkte aufbauen. Mit diesen kannst du dich dann, nach Ablauf der vier Jahre, in deine Wunschbehörde bewerben.
Nicht ohne Grund machen viele Berufsanfänger große Augen, wenn sie nach erfolgreichem Abschluss erstmal quer durchs Land verschickt werden und dort dann 4 Jahre bleiben müssen.
Deine Ausbildung neigt sich langsam dem Ende? Meinst du damit im nächstes Jahr (September) oder wirst du jetzt mitten im Jahr fertig? Zu welchem Einstellungsjahrgang gehörst du?
Gruß
in deiner Erstbehörde bist du für die ersten vier Jahre fix. Deshalb heißt das auch so. Du kannst in diesen vier Jahren Sozial- und Wartepunkte aufbauen. Mit diesen kannst du dich dann, nach Ablauf der vier Jahre, in deine Wunschbehörde bewerben.
Nicht ohne Grund machen viele Berufsanfänger große Augen, wenn sie nach erfolgreichem Abschluss erstmal quer durchs Land verschickt werden und dort dann 4 Jahre bleiben müssen.
Deine Ausbildung neigt sich langsam dem Ende? Meinst du damit im nächstes Jahr (September) oder wirst du jetzt mitten im Jahr fertig? Zu welchem Einstellungsjahrgang gehörst du?
Gruß
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- Lieutenant
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Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Ich vermute mal sie ist im EJ 16 und wird im September 19 fertig sein bzw. Ende August 19.
Wenn man im dritten Jahr ist, ist man doch schon gedanklich fast am Ende der Ausbildung.
War doch bei uns nicht anders, oder?
;)
Ansonsten sehr schön erklärt von dir.
Es gibt übrigens Behörden für die nach 4 Jahren die Punkte nicht reichen trotz Sozialpunkten usw.
Wenn man im dritten Jahr ist, ist man doch schon gedanklich fast am Ende der Ausbildung.
War doch bei uns nicht anders, oder?
;)
Ansonsten sehr schön erklärt von dir.
Es gibt übrigens Behörden für die nach 4 Jahren die Punkte nicht reichen trotz Sozialpunkten usw.
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Leorie wird wohl nächsten September fertig. Einen anderen Termin gibts in NRW nicht. Das ist zwar noch fast ein ganzes Jahr, aber zumindest die Wünsche für die Erstverwendung müssen in ca. 5 Monaten abgegeben werden.
Die Erstverwendungsbehörde ist fix. Kommst du in eine Behörde, die keine Hundertschaft (dein Beispiel: Siegen), dann kommst du in den vier Jahren auch nicht in eine BPH.
Nach den offiziellen Zahlen des LAFP bekamen im Jahrgang 2015 nur 11 % keinen ihrer Wünsche. Die Chancen stehen also recht gut.
Leorie, du bist doch gerade entweder im Praktikum oder im LAFP. Ich staune, dass dir dort niemand diese Frage beantworten konnte...!?
P.S. In meiner Dienstgruppe ist jemand, der täglich 110 km hin und 110km zurück fährt. Da konnte vor einigen Jahren auch keiner der drei Wünsche erfüllt werden. Und weißt du was? Diese Person wird wohl nach Ablauf der 4 Jahre in der Behörde bleiben, weil es dort so toll ist. Also: Alles ist möglich! Versteife dich nicht auf irgendwas. Das schafft später nur Unzufriedenheit.
Die Erstverwendungsbehörde ist fix. Kommst du in eine Behörde, die keine Hundertschaft (dein Beispiel: Siegen), dann kommst du in den vier Jahren auch nicht in eine BPH.
Nach den offiziellen Zahlen des LAFP bekamen im Jahrgang 2015 nur 11 % keinen ihrer Wünsche. Die Chancen stehen also recht gut.
Leorie, du bist doch gerade entweder im Praktikum oder im LAFP. Ich staune, dass dir dort niemand diese Frage beantworten konnte...!?
P.S. In meiner Dienstgruppe ist jemand, der täglich 110 km hin und 110km zurück fährt. Da konnte vor einigen Jahren auch keiner der drei Wünsche erfüllt werden. Und weißt du was? Diese Person wird wohl nach Ablauf der 4 Jahre in der Behörde bleiben, weil es dort so toll ist. Also: Alles ist möglich! Versteife dich nicht auf irgendwas. Das schafft später nur Unzufriedenheit.
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Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Oder man - wo sich doch die Ausbildung zum Ende neigt - sich den einschlägigen Erlass nicht selber im Intranet recherchieren kann. Abgesehen davon, dass man sich diese Frage vielleicht eher vor dem Dienstantritt hätte beantworten sollen.
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Zu diesen 11% habe leider auch ich gehört. Bin in eine Behörde gekommen, die ich gar nicht auf dem Zettel hatte und wohne jetzt 350km fernab der Heimat.Nach den offiziellen Zahlen des LAFP bekamen im Jahrgang 2015 nur 11 % keinen ihrer Wünsche.
Aber das muss ja nicht immer was schlechtes sein. Habe ne nette Dienstgruppe und kann mich bis jetzt nicht beschweren. Einfach offen für Neues sein. ;)
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Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
350 km? Wohin haben se dich denn versetzt? SO groß ist NRW doch kaum...
Polizei NRW
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Okay, also keine Chance eher zurück zu kommen.
Aber Danke für eure Antworten!
Um mich kurz zu erklären, als ich bei der Polizei anfing, wollte ich unbedingt später wo anders hin, aber innerhalb der drei Jahre habe ich halt viele Erfahrungen gesammelt, die dazu führten, dass ich lieber in meinem gewohnten Umfeld bleiben möchte, zudem die Liebe...
Aber Danke für eure Antworten!
Um mich kurz zu erklären, als ich bei der Polizei anfing, wollte ich unbedingt später wo anders hin, aber innerhalb der drei Jahre habe ich halt viele Erfahrungen gesammelt, die dazu führten, dass ich lieber in meinem gewohnten Umfeld bleiben möchte, zudem die Liebe...
- Kaeptn_Chaos
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Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Du musst dich nicht erklären. Das ist ja auch legitim.
Nenn doch mal grob die Region und ggf kann ich dir drei Alternativen nennen.
Nenn doch mal grob die Region und ggf kann ich dir drei Alternativen nennen.
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Hi Leorie,
hier ein Beitrag zum Thema Versetzungssystem in NRW.
Der ist weiterhin aktuell:
viewtopic.php?t=2730
Und hier ein Beitrag zum Thema Verwendung nach der Ausbildung:
viewtopic.php?p=16340#16340
Im Februar 2019 wirst du der Ausbildungsleitung schriftlich mitteilen müssen wohin deine Reise nach der Ausbildung gehen soll.
Mein Tipp:
Bei den drei Wünschen die du angeben sollst möchte ich dir empfehlen, als Erstwunsch die Behörde anzugeben, wo du auch wirklich hinwillst. Genauso sieht es mit den 2 weiteren Wünschen aus.
Es sei denn, es handelt sich um ländliche Behörden, wo du erfahrungsgemäß viele Versetzungpunkte benötigen wirst.
Gruß
hier ein Beitrag zum Thema Versetzungssystem in NRW.
Der ist weiterhin aktuell:
viewtopic.php?t=2730
Und hier ein Beitrag zum Thema Verwendung nach der Ausbildung:
viewtopic.php?p=16340#16340
Im Februar 2019 wirst du der Ausbildungsleitung schriftlich mitteilen müssen wohin deine Reise nach der Ausbildung gehen soll.
Mein Tipp:
Bei den drei Wünschen die du angeben sollst möchte ich dir empfehlen, als Erstwunsch die Behörde anzugeben, wo du auch wirklich hinwillst. Genauso sieht es mit den 2 weiteren Wünschen aus.
Es sei denn, es handelt sich um ländliche Behörden, wo du erfahrungsgemäß viele Versetzungpunkte benötigen wirst.
Gruß
- BennyderHund
- Corporal
- Beiträge: 231
- Registriert: Fr 13. Mai 2011, 23:37
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Na, vielleicht kommt er z.B. ursprünglich aus dem Grenzgebiet zu NRW in Niedersachsen und wollte in den Norden von NRW, ist aber im Süden gelandet. Da kommst du schnell auf deine 350 Kilometer.Huntelaar91 hat geschrieben: ↑Mo 8. Okt 2018, 17:30350 km? Wohin haben se dich denn versetzt? SO groß ist NRW doch kaum...
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- Cadet
- Beiträge: 36
- Registriert: Di 9. Jan 2018, 19:08
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
In den Ausschreibungen für die Fliegerstaffel steht, dass mindestens 3 Jahre Verwendung vorliegen müssen. Kann man sich dort also nach 3 Jahren bewerben, auch wenn die 4 noch nicht um sind?
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Jepp, das ist korrekt.
Näheres wird dir bei einem Anruf bei der Fliegerstaffel "verraten".
Gruß
Näheres wird dir bei einem Anruf bei der Fliegerstaffel "verraten".
Gruß
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
...oder schonmal vorab im Intrapol. Da gibts auch Infos zur Auswahl etc.
- BennyderHund
- Corporal
- Beiträge: 231
- Registriert: Fr 13. Mai 2011, 23:37
Re: 4 Jahre Erstverwendungszeit ?!
Kann man. Allerdings würde man auch zu Beginn nicht direkt zur Fliegerstaffel versetzt werden. Die ersten 1-2 Jahre wirst du erstmal abgeordnet.Yellowstone hat geschrieben: ↑Di 23. Okt 2018, 17:18In den Ausschreibungen für die Fliegerstaffel steht, dass mindestens 3 Jahre Verwendung vorliegen müssen. Kann man sich dort also nach 3 Jahren bewerben, auch wenn die 4 noch nicht um sind?
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