Ich möchte das Thema jetzt nicht kaputtschreiben. Und natürlich hast du Recht. Je nach Bundesland und Laufbahn wird das sicherlich unterschiedlich gehandhabt, worauf ich keinen Einblick habe. Und somit kann ich nur für die Laufbahn mD BW sprechen. Dort wird, auch in der abschließenden Laufbahnprüfung, erwartet das zu schreiben was gefordert ist. Unterschiedliche Begründungen werden, aufgrund des verbindlichen Lösungsrasters im Bereich Recht, nicht gewertet.Diag hat geschrieben:Fusle, je nach Ausbildungsstand wird von den "Azubis" erwartet, verschiedene Wege zu kennen und einen zu gehen. Wenn die Lehrmeinung hier 102 ist, dann möchte man das hören, es heißt aber nicht, dass andere Ansätze falsch sind. Bei entsprechender Begründung können da auch hohe Punktzahlen herausspringen
In der mündlichen Prüfung kann man dagegen seine Fähigkeit verschiedene Ansätze rechtlich einwandfrei zu verfolgen unter Beweis stellen.
Gesendet von meinem HTC U11 mit Tapatalk