na der hier ist doch der beste Beweis:Aldous hat geschrieben: ↑Sa 13. Okt 2018, 13:24
In einem Führungszeugnis sind aber bekanntermaßen nicht ansatzweise alle Erkenntnisse zu finden, welche ggbf. ein Indiz dafür sind, dass ein Anwärter nicht für den Polizeidienst geeignet ist.
Ich bezog mich übrigens nicht konkret auf den "ACAB-Menschen" sondern meine eher allgemein, dass sich Erfahrungen aus Berlin nicht unbedingt mit jenen aus Sachsen-Anhalt vergleichen lassen. Insofern mag Mistams Erfahrung sicherlich relevant, aber nicht zwingend richtig sein.
Zitat: Der entlassene Schüler der Polizeifachhochschule Aschersleben ist vor seiner Aufnahme mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das haben Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT ergeben. Danach musste sich der Polizeianwärter unter anderem wegen Körperverletzung, Alkohol am Steuer und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Delikte führten aber nicht zu einem Eintrag ins Führungszeugnis, welches bei der Bewerbung an der Polizeischule vorgelegt werden muss.
Quelle: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magde ... n-100.html
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