Ein deutscher Kfz. Händler , der evtl. eine Niederlassung in Polen hat, macht Probefahrten mit einem Wechselkennzeichen aus der Republik Polen. Ist das legal und wie kann man als probefahrender Kunde prüfen, ob man sich nicht selbst strafbar macht ?
Man hat ja keinen Einblick in die Geschäftsunterlagen und in der deutschen Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs steht ja nur der Vorbesitzer und nicht der Händler.
Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Moderator: Polli
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Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
Gruß
MICHI
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Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Nein, ist die Benutzung eines Wechselkennzeichens (Händlerkennzeichen, analog Rote Nummer in Deutschland ) aus einem anderen EU Staat denn etwa generell bei uns untersagt ?MICHI hat geschrieben:Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
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Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Der Unterschied zwischen einem Händler-/Überführungskennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen ist dir bekannt?slugbuster hat geschrieben: ↑Mi 17. Okt 2018, 15:09Nein, ist die Benutzung eines Wechselkennzeichens (Händlerkennzeichen, analog Rote Nummer in Deutschland ) aus einem anderen EU Staat denn etwa generell bei uns untersagt ?MICHI hat geschrieben:Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
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Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Ja, aber hier geht es darum , dass der Händler das Kennzeichen an Fahrzeugen anbringt. Zweck: Probefahrt , keine Überführung aus Polen. Macht sich der Händler und/oder der probefahrende Kunde von der Polizei angreifbar?Bones65 hat geschrieben:Der Unterschied zwischen einem Händler-/Überführungskennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen ist dir bekannt?slugbuster hat geschrieben: ↑Mi 17. Okt 2018, 15:09Nein, ist die Benutzung eines Wechselkennzeichens (Händlerkennzeichen, analog Rote Nummer in Deutschland ) aus einem anderen EU Staat denn etwa generell bei uns untersagt ?MICHI hat geschrieben:Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
Die Händlerkennzeichen sind nur im jeweiligen Inland zu verwenden .
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Zuletzt geändert von Bones65 am Mi 17. Okt 2018, 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
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"Polizeinotruf"
"Bin ich bei der Polizei?"
"Nein, ich bin bei der Polizei. Sie sind irgendwo da draußen und telefonieren"
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Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Ok, dann macht der das falsch und weiß es vielleicht auch nicht besser.Bones65 hat geschrieben:Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
Die Händlerkennzeichen sind nur im jeweiligen Inland zu verwenden .
Zuletzt geändert von slugbuster am Mi 17. Okt 2018, 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.slugbuster hat geschrieben: ↑Mi 17. Okt 2018, 21:36Ok, dann macht der das falsch und weiß es vielleicht nicht besser.Bones65 hat geschrieben:Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
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Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Mir ging’s auch mehr um die Kunden, die vielleicht völlig gedankenlos auf das Fahrzeug konzentriert eine Probefahrt machen, ohne zu wissen auf welche Problematik sie sich da als Fahrzeugführer einlassen.Bones65 hat geschrieben:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.slugbuster hat geschrieben: ↑Mi 17. Okt 2018, 21:36Ok, dann macht der das falsch und weiß es vielleicht nicht besser.Bones65 hat geschrieben:Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
Die Händlerkennzeichen sind nur im jeweiligen Inland zu verwenden .
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Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Ich schiebe mal noch ne kleine Ergänzung nach, weil ich nicht ganz aktuell war.
https://www.landkreis-harburg.de/medien ... 0929170749
Quintessenz: Trotzdem lassen.
Und ich staune, mit wievielen Problemstellungen du in deinem Leben konfrontiert wirst.
Ich lebe da irgendwie entspannter und reibungsloser als du.
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Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Hier ist es „schlimmer“ der Händler verwendet das Kennzeichen nicht einmal zur Überführung, sondern vor Ort für Probefahrten .Bones65 hat geschrieben:Ich schiebe mal noch ne kleine Ergänzung nach, weil ich nicht ganz aktuell war.
https://www.landkreis-harburg.de/medien ... 0929170749
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Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen
Händlerkennzeichen aus dem EU-Ausland sind meines Wissens nach nur für Fahrten des Kfz-Händlers/Werkstattbetreibers zur Verbringung nach/durch Deutschland zulässig. Somit keine Probefahrten.
Das hier kannst du mal durchlesen, danach sind ggf. die Fragen beantwortet:
Amtsblatt der EU, Nr. 2007/C 68/04 vom 24.03.2007
"Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden"
Das hier kannst du mal durchlesen, danach sind ggf. die Fragen beantwortet:
Amtsblatt der EU, Nr. 2007/C 68/04 vom 24.03.2007
"Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden"
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