§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Wie lange gilt die Einreisesperre?
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
So einfach scheint es dann doch nicht zu sein:vladdi hat geschrieben: ↑Sa 16. Jun 2018, 11:27Alle, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, werden gem Art. 13 Abs. 1 SGK i.V.m. § 15 AufenthG zurückgewiesen. Es sei denn, er bringt ein Schutzersuchen vor (13 I AsylG).
Hier meint der IM sei Handlungsbedarf. Sehe ich anders. Tatsächlich geht der überwiegende Personenkreis, die in einem europäischen Asylverfahren sind, wieder Retour (Dublin Verordnungen).
VSZurückweisungen verstoßen laut GdP gegen EU-Recht
(.....)Wir lehnen den Vorschlag des Bundesinnenministers zur Zurückweisung von Flüchtlingen im Alleingang ab, weil er gegen das Dublin-III-Abkommen verstößt“, sagte GdP-Vizechef Jörg Radek der „Rheinischen Post“.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... Recht.html
Es scheint mir dringend erforderlich, dieses Rechtsgebiet deutlich zu entschlacken und zu konkretisieren. Es kann doch nicht sein, dass jeder Recht bzw. Unrecht hat.Zurückweisung von Flüchtlingen
- Verwaltungsrichter stützt Seehofer
Die Prüfung der Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahrens sei "in dem Land durchzuführen, aus dem der Asylbewerber gerade ausreisen möchte", sagte Seegmüller der "Bild am Sonntag". Europarecht stehe damit "einer Zurückweisung an der Grenze nicht entgegen".
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/zu ... r-100.html
Beachtenswert finde ich zudem, dass man jetzt multilateral handeln will, nachdem man zuvor unilateral gehandelt hat.
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Klingt ja doch irgendwie anders als vor gut 3 Jahren.........
https://www.welt.de/politik/deutschland ... l#CommentsDie Entscheidung der Bundesregierung, im Jahr 2015 die unerlaubte Einreise Hunderttausender Migranten über die deutsch-österreichische Grenze zu akzeptieren, wird auch in der Union inzwischen als politisch motiviert betrachtet.
(....)
CDU-Innenpolitiker Nikolas Löbel sagte WELT: „Der deutsche Rechtsstaat ist jederzeit in der Lage, seine Grenze zu schützen und polizeiliche Einreisekontrollen durchzuführen. Darauf im Herbst 2015 zu verzichten war eine politische Entscheidung, die so heute keiner mehr treffen würde.“ Der Herbst 2015 und „der damit verbundene Verzicht auf jegliche Einreisevoraussetzungen ist und bleibt die Achillesferse der Union“.
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