Einstellungsjahrgang 2018

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Jaunilo
Cadet
Cadet
Beiträge: 19
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:53

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Jaunilo » So 25. Nov 2018, 18:07

Und wie läuft es bei euch so? Seid ihr schon angefangen Definitionen und Schemata zu lernen ? :)

Nina.kall
Cadet
Cadet
Beiträge: 8
Registriert: Do 29. Jun 2017, 17:52

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Nina.kall » Mo 26. Nov 2018, 06:46

Wohnungsangelegenheiten bitte in der entsprechenden Sektion im Forum.


Edit

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon MICHI » Mo 26. Nov 2018, 07:21

Nina.kall hat geschrieben:Wohnungsangelegenheiten bitte in der entsprechenden Sektion im Forum.
Beitrag editiert.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Benutzeravatar
CHRiS.96
Constable
Constable
Beiträge: 95
Registriert: Mo 2. Nov 2015, 12:23
Wohnort: NRW

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon CHRiS.96 » Mo 26. Nov 2018, 19:10

Hallo zusammen,

leider muss ich nochmal kurz mit einer Frage stören. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, weil auch bei euch der 1.9. auf ein Wochenende gefallen ist.

Ich befinde mich aktuell in einem Arbeitsverhältnis welches ich zum 31.8.2019 kündigen müsste, damit ich zum 1.9. bei der Polizei anfangen kann. Allerdings ist der 1.9. ein Sonntag - dort wird keine Ernennung stattfinden ( gehe ich von aus!). Nun stellt sich mir die Frage wie das mit der Ernennung ist, gerade mit Blick auf den Versicherungsschutz. Außerdem ist ja im BeamtStG NRW ( §8, (4)) geregelt, dass eine rückwirkende Ernennung unwirksam und und unzulässig ist.

Vielleicht kann mir jemand aus eigener Erfahrung berichten. :zunge:


EDIT: Konnte bereits geklärt werden! Vielen Dank! :zustimm: :zunge:
Zuletzt geändert von CHRiS.96 am Di 27. Nov 2018, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
Bewerber NRW - EJ 2019
End-ROW --> 107,974 :zustimm:
30.7.19 - DAB --> Wunschort erhalten :flehan:

Benutzeravatar
Bones65
Captain
Captain
Beiträge: 1743
Registriert: So 22. Feb 2015, 10:18
Wohnort: Pott

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Bones65 » Mo 26. Nov 2018, 20:35

Deine Ernennung erfolgt am 02.09.2019.
:snoopy:

Hennessy
Corporal
Corporal
Beiträge: 222
Registriert: So 31. Jan 2016, 01:05
Wohnort: Dormagen

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Hennessy » Mi 28. Nov 2018, 12:12

Ich wurde z.B. am 31.08.2018 (Freitag) ernannt mit Wirkung zum 03.09.2018 - das war direkt nach der 2ten ärztlichen Untersuchung die man bei Dienstantritt hat. Es kann also sein, dass man die Urkunde vorträglich bekommt und bezüglich arzt bestellt wird damit ab tag 1 die Orientierungswoche voll genutzt werden kann.

Liebe Grüße

Lebboni

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Lebboni » Mi 28. Nov 2018, 13:09

CHRiS.96 hat geschrieben:
Mo 26. Nov 2018, 19:10
Hallo zusammen,

leider muss ich nochmal kurz mit einer Frage stören. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, weil auch bei euch der 1.9. auf ein Wochenende gefallen ist.

Ich befinde mich aktuell in einem Arbeitsverhältnis welches ich zum 31.8.2019 kündigen müsste, damit ich zum 1.9. bei der Polizei anfangen kann. Allerdings ist der 1.9. ein Sonntag - dort wird keine Ernennung stattfinden ( gehe ich von aus!). Nun stellt sich mir die Frage wie das mit der Ernennung ist, gerade mit Blick auf den Versicherungsschutz. Außerdem ist ja im BeamtStG NRW ( §8, (4)) geregelt, dass eine rückwirkende Ernennung unwirksam und und unzulässig ist.

Vielleicht kann mir jemand aus eigener Erfahrung berichten. :zunge:


EDIT: Konnte bereits geklärt werden! Vielen Dank! :zustimm: :zunge:
Unsere Ernennung war am 01.09., meine Untersuchung hatte ich jedoch schon einige Tage vorher am 29.08.

inspectorgadget7657
Cadet
Cadet
Beiträge: 2
Registriert: Do 29. Nov 2018, 16:03

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon inspectorgadget7657 » Do 29. Nov 2018, 16:18

Hallo zusammen
Ich bin seit ca einem Jahr stiller Mitleser und habe in diesem Forum stets Antwort auf meine Fragen gefunden.
Leider habe ich jetzt ein Problem: Ich bin mir relativ sicher, dass ich die Ausbildung abbrechen möchte.
Ich war bei der Studiumsberatung an der FH, dort konnte man mir leider nicht weiter helfen bzw hat mir geraten mich wg. Angst vor Schießen oder durch Prüfungen fallen aussortieren zu lassen. Gerne würde ich dem ganzen außerhalb der FH eine Chance geben und zumindest noch das Training in Brühl „miterleben“, aber meine Sorge ist gerade: Bis wann kann ich kündigen, ohne dass ich Bezüge zurückzahlen muss?
Ja, ich habe Pollis 99 F&A gelesen und das Forum hier gründlich nach Fällen durchsucht. Rauslesen konnte ich, dass man prinzipiell zurückzahlen muss, bzw. nach 3 Monaten. Diese Bacherlorarbeit aus BW habe ich auch gelesen.
Allerdings habe ich sehr sicher im Kopf, dass bei der Einstellung in der O-Woche von 6 Monaten die Rede war (AL Aachen). Leider kann ich das aber nirgends finden (außer in einem Beitrag wo stand dass in den ersten 6 Monaten einige freiwillig gegangen sind) und ich möchte der AL ungern diese Frage stellen, wie ihr Euch wohl denken könnt.
Da ich finanziell nicht auf meine Eltern o.ä. zurückgreifen kann möchte ich mich ggf. schon mal umfangreich bewerben, bevor ich von heute auf morgen ohne alles dastehe.
Das ganze bereitet mir gerade wirklich Kopfschmerzen und ich kann die letzten Tage gefühlt nicht mehr klar denken und daher auch noch schwerer beurteilen, ob ich wirklich abbrechen möchte. (Und ja, ich weiß, hier gibt es viele die jetzt sagen dann sowieso aufhören.)
Also wenn jemand eine sichere Info (für Aachen falls das bei jeder AL anders ist) hat, bitte an mich.
Vielen herzlich Dank und viel Freude allen anderen weiterhin!

Nilstro

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Nilstro » Do 29. Nov 2018, 21:45

Wenn du wegen Nicht-Bestehens einer Klausur entlassen wirst musst du nichts zurück zahlen. Machen wohl viele die aus welchen Gründen auch immer das Studium abbrechen wollen. Bis dahin hättest du auch noch Zeit dir die Entscheidung zu überlegen.

Benutzeravatar
Neymar95
Constable
Constable
Beiträge: 71
Registriert: Di 24. Okt 2017, 13:42

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Neymar95 » Fr 30. Nov 2018, 14:34

Bei uns war eindeutig die Rede von drei Monaten. Wenn du dich "absichtlich" durch die Klausuren fallen lassen willst, solltest du bedenken, dass dann noch Nachschreibtermine anstehen. Vor September 2019 ist dann nichts mit dem Aufhören (ohne die gewissen Beträge zurück zu zahlen).

Wir hatten auch so einen Kollegen bei uns im Kurs, der hat sich dann gegen Ende letzter Woche verabschiedet.
EJ'18

Ilker1984
Constable
Constable
Beiträge: 54
Registriert: So 15. Jul 2018, 16:17

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Ilker1984 » Fr 30. Nov 2018, 16:28

Irgendwie verstehe ich einige nicht. Man strengt sich an, lernt fleißig um jaaa die Einstellungstests zu bestehen um bei der Polizei anfangen zu können und wenn man gerade angefangen hat, möchte man lieber doch nicht mehr. Das ist mir echt ein Rätsel. Dafür bleiben andere auf der Strecke die einen niedrigeren ROW hatten, aber dafür vllt mit Herzblut dabei gewesen wären. Nichts persönliches gegen Deine Person, aber du bist ja nicht der Einzige. Mit der Angst bei der Polizei sollte man sich sicher vorher auseinander setzen finde ich. Sowie mit anderen Berufen auch bevor man diese erlernen und ausüben will. Ich finds halt nur schade den Anderen gegenüber die nicht 2018 anfangen konnten und vllt nun was anderes haben oder ein Jahr warten durften zu den nächsten Tests. Aber jeder hat sicherlich seine privaten Gründe. Viel Glück auf deinem weiteren Lebensweg.
PC-Test: :zustimm:
Doc.: :zustimm:
AC: :zustimm:
ROW: 103,525

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18166
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Polli » Fr 30. Nov 2018, 17:49

Hi Ilker1984,

du redest mir aus der Seele. :hearts:

Seit 2006 gibt es die Online-Bewerbung. Will heißen, jeder kann sich in NRW bei der Polizei "einfach so"
bewerben, ohne sich vorher gründlich beraten :gossip: lassen zu haben.

Viele Bewerber glauben zu wissen, wie Polizei "geschrieben" wird und einige müssen dann hinterher feststellen,
dass es doch ganz anders aussieht, als sie sich vorgestellt haben.
Die Konsequenz, wieder zu kündigen oder sich "durchfallen zu lassen" ist dann für beide Seiten - Polizei -
und dem Einzelnen - eine verlorene Zeit. :sad:

Daher plädiere ich, seitdem ich hier im Forum aktiv bin, sich gründlich von einem Einstellungsberater beraten zu lassen.
Nicht zuletzt habe ich den Link - Hier gibt´s Beratung..." in meiner Signatur mit eingebaut.

Übrigens: In Bayern muss man sich bei einem EB beraten lassen haben, bevor man sich bewirbt.
Ich habe am Rande gehört, dass das in NRW auch so kommen soll.
Ich würde das jedenfalls befürworten.

In diesem Sinne...

Gruß :polizei2:


Benutzeravatar
Rantanplan
Corporal
Corporal
Beiträge: 485
Registriert: Sa 8. Jan 2005, 00:00

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Rantanplan » Fr 30. Nov 2018, 18:42

Uns wurde zum 01.03. gesagt: "Ab jetzt müssen nach der Kündigung die Bezüge zurück gezahlt werden." Alle, die vorher gingen, mussten auch nichts zahlen.
Da unsere AL bisher sehr zuverlässig war, würde ich dieser Aussage vertrauen. Eine schriftliche Quelle habe ich dafür allerdings nicht.

NvB
Constable
Constable
Beiträge: 47
Registriert: Sa 29. Okt 2016, 15:02

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon NvB » Fr 30. Nov 2018, 20:32

@Polli & Ilker1984

Nur weil man sich bei der Polizei bewirbt und dafür Einstellungstestes bestreitet und im besten Fall noch den Einstellungsberater besucht, heißt das nicht, dass man nun die Katze im Sack gekauft hat und unbedingt bei der Polizei bleiben muss.
Schließlich kann ein Einstellungsberater nicht genau vermitteln was es bedeutet Strafrecht, Eingriffsrecht, Verkehrsrecht und Co. zu verinnerlichen. Ab und zu :polizei3: kann das Vermitteln ziemlich trocken werden. Da hat man sich ggf. schon was anderes vorgestellt.
Dann kommt man in die Trainings und das erste was man hört: "Draußen macht man es eh anders, dass hier ist Musterlösung". Oder man merkt, dass Schießen echt nix für einen ist :nixweiss:.
Dann kommt man in die Praktikumsbehörde und wird auf die Allgemeinheit losgelassen. Je nachdem wo man dann hinkommt, trifft man auf Motivierte und weniger Motivierte. Und wenn es unter den Kollegen nur noch um Gespräche geht ob man diesmal vom PK zum POK befördert wird, dann kann das echt frustrierend sein.

So ist es überall: Bei Siemens, BMW, Google und anderen "attraktiven Arbeitgebern" ist auch nicht alles Gold was glänzt. Wenn man dann noch im Freundeskreis andere Beamtenanwärter in sämtlichen Behörden hat, die beförderungstechnisch nach dem Studium weitaus bessere Bedingungen haben... Wenn man sich die aktuellen Beförderungszyklen in Finanzämtern anschaut.... Aber egal...

Ich bin schon immer ein großer Freund von: Wenn es einem nicht gefällt sollte man besser gehen, statt in einem Beruf tätig zu sein der einen demotiviert und man dadurch ggf. Kollegen gefährdet.

Man sollte sich auch immer an "die da draußen" orientieren. Schaut man sich mal einen Ingenieur Studiengang an, muss man feststellen, dass dort ein ganz anderer Wind weht. Wie viele dort ein Studium beginnen und wie viele zum Ende die Bachelorthesis schreiben... Was ist das für eine Quote? 80% die aufhören? Auch wenn man das nicht 1:1 vergleichen kann. Aber eine Quote unter 20% halte ich für absolut vertretbar.

Jeder definiert "den geilsten Beruf den man sich vorstellen kann" halt anders :polizei2:

LG

Benutzeravatar
Mr.Theap
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 163
Registriert: So 29. Nov 2015, 17:17
Wohnort: Niederrhein

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Mr.Theap » Fr 30. Nov 2018, 21:12

Naja, Moment mal.

So ein EB hat schon einen wesentlichen Nutzen. Das ist Fakt.
Und wer vor Beginn des Studiums groß von Ermittlungen und ,,Aktion" redet,
der sollte auch in der Lage sein, sich über den Beruf zu informieren, EB, Freunde,
Praktikum, mittlerweile sogar über Youtube und co.

Das bedeutet nicht, dass man bleiben muss, natürlich.

Aber grundsätzlich ist bei der Polizei für jeden eine Nische dabei.

Zwingen kann man dann doch keinen. Das ist auch gut so. Und nebenbei, sprechenden Menschen kann man helfen. Von daher
kann ein Gespräch mit der AL sehr wohl helfen. Gerade jetzt, wo ihr noch ,,frisch" seid.

Und.. A11 sind bei jeden von uns (Stand jetzt) drin. So schlecht kann es dann doch
auch nicht sein. In diesem Sinne, Grüße an den POM den ich letztens in einem anderen
BL gesehen habe und der auch noch vor der Pension steht.

Fehler findet man trotzdem in der zweigeteilten Laufbahn, keine Frage.

Aber ich denke es geht uns schon sehr gut.

Ich wünsche alles Gute :)
Theap

Polizei NRW


Zurück zu „Nordrhein-Westfalen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende