Im Auswahlverfahren für einen Dienstposten würde man bei gleicher aktueller BU schauen, ob ein Bewerber prägende Kriterien der Ausschreibung besser erfüllt als der andere. In einem solchen Fall wäre eine Entscheidung nach Aktenlage möglich. Bei wesentlicher Gleichheit würde man dann z.B. ein Auswahlgespräch vor einer Kommission durchführen.
Die genaue Verfahrensweise kann aber selbst innerhalb eines BL von Behörde zu Behörde noch einmal variieren.
fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Moderator: Oeli
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Dann müsste B den Vorzug aufgrund der besseren (Regel)Vorbeueteilung kriegen.
Auswahlgespräche finden bei uns nur noch höchst selten statt. Z.B., wenn die Vorbeurteilung auch gleich wäre.
Auswahlgespräche finden bei uns nur noch höchst selten statt. Z.B., wenn die Vorbeurteilung auch gleich wäre.
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Wird bei euch die Vorbeurteilung auch bei Auswahlverfahren (nicht Beförderungen) mit herangezogen? Die Vorbeurteilung von B ist hier doch gar nicht bekannt.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Grundlage für Auswahlverfahren sind bei uns die Beurteilungen. Dabei werden natürlich auch die Vorbeurteilungen berücksichtig. Wenn diese Faktoren gleich sind, werden Hilfskritierien herangezogebn ( Dienstalter, Verweildauer im Amt)
Die Vorbeurteilung von B ist hier auch bekannt.:Kollegin B: Beurteilung in A9 5/35 zu A10
Jetzt eingerankt mit 3/24
Die Vorbeurteilung von B ist hier auch bekannt.:Kollegin B: Beurteilung in A9 5/35 zu A10
Jetzt eingerankt mit 3/24
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Das ist eine Möglichkeit, aber nicht zwingend. Abweichend von der Praxis bei Beförderungsentscheidungen, kann bei Gleichheit der aktuellen BU bei uns auch ein Auswahlgespräch durchgeführt werden, ohne die weit zurückliegende Vorbeurteilung heranzuziehen. Da gibt es einen recht großen Spielraum.
Nein, sie ist nicht bekannt. Bei der von dir genannten handelt es sich um ein und dieselbe (und im Moment aktuelle) BU.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Nee, die letzte Beurteilung war in a9 5/35, die dann auch zur Beförderung nach a 10 geführt hat. Nun ist eine Anlassbeurteilung ( i.d.R. nach einem Jahr, denn man kann innerhalb einer Jahres nach der Beförderung nicht erneut befördert werden) mir dem Ergebnis 3/24 erfolgt.
Der Grund für diese Verfahrensweise ist eben die Erfahrung mit den Turbokommissaren und die Rechtsprechung.
Das ist die aktuelle Beurteilung, die andere daher die Vorbeurteilung. In NRW ist bei Auswahlentscheidungen in ein höherwertiges Amt die Beurteilung ausschlaggebend und zwingend.
Der Grund für diese Verfahrensweise ist eben die Erfahrung mit den Turbokommissaren und die Rechtsprechung.
Das ist die aktuelle Beurteilung, die andere daher die Vorbeurteilung. In NRW ist bei Auswahlentscheidungen in ein höherwertiges Amt die Beurteilung ausschlaggebend und zwingend.
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Okay, ich hatte es so verstanden, dass die BU aus A9 nach der Beförderung "umgerechnet" wurde, um denjenigen in die Rankingliste der neuen Vergleichsgruppe (hier A10) einzusortieren. So findet es bei uns statt, eine Anlassbeurteilung wird nach einer Beförderung nicht gefertigt.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Das ist halt Föderalismus.
Re: fiktive "Beurteilung " nach Beförderung
Ja, es isr nur ein Einranken. Eine Anlassbeurteilung wird nicht erstellt.
Aus meiner Sicht ist allerdings trotzdem der aktuelle Wert 3/24 die aktuelle Beurteilung, da so ja einsortiert wurde und die A9er Beurteilung mit 5/35 die Vorbeurteilung.
Eine Anlassbeurteilung wird nicht vorgenommen, weil das wohl von höherer Stelle als nicht erforderlich gesehen wird. Eine fiktive Einsortierung sei ausreichend.
Ein Ergebnis zu dem Thema gibt es noch nicht. Zurzeit streiten sich noch die Geister.
Aus meiner Sicht ist allerdings trotzdem der aktuelle Wert 3/24 die aktuelle Beurteilung, da so ja einsortiert wurde und die A9er Beurteilung mit 5/35 die Vorbeurteilung.
Eine Anlassbeurteilung wird nicht vorgenommen, weil das wohl von höherer Stelle als nicht erforderlich gesehen wird. Eine fiktive Einsortierung sei ausreichend.
Ein Ergebnis zu dem Thema gibt es noch nicht. Zurzeit streiten sich noch die Geister.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende