Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

Benutzeravatar
slugbuster
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1062
Registriert: Mo 3. Mär 2008, 00:00
Wohnort: Düsseldorf

Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon slugbuster » Mi 24. Okt 2018, 09:41

Die StVZO wird wohl doch bald angepasst und eine neue Fahrzeugklasse geschaffen. Das wird dann auch für die Polizei interessant, wenn eine Fahrzeugkklasse mit Kennzeichen Radwege nutzen darf.

https://www.electrive.net/2018/10/23/la ... den-legal/

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon MICHI » Mi 24. Okt 2018, 09:56

Und nun?

Was wird für die Polizei interessant?

Ich glaube, du machst dir mehr Gedanken, als die Polizei selbst.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3853
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon Brot » Mi 24. Okt 2018, 13:32

Ich weiß auch nicht, was daran interessant für die Polizei sein sollte. E-Scooter mit Bremse und Kennzeichen und max 20 km/h auf dem Radweg wären doch kein Problem.

Und die verkehrsunsicheren Fahrzeuge, wie z.B. das im Artikel zu Beginn genannte E-Longboard, werden es durch die Gesetzesänderung nicht in die Legalität im öffentlichen Straßenverkehr schaffen, denn die Antwort gibt der Artikel selbst:
Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben. Die Details sind noch nicht verabschiedet.
Somit wird auch nach der Gesetzesänderung die Nutzung von Dingen wie Hoverboards, Monowheels, E-Longboards oder E-Skateboards nicht gestattet sein.

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3853
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon Brot » Fr 26. Okt 2018, 08:41

Und wer in Zukunft, wenn die E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, einen (auch auf dem Radweg) nutzen will, muss mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen.

/edit:
Hier noch ein Link zum Nachlesen:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/e-ro ... 35287.html

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3853
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon Brot » Mi 5. Dez 2018, 19:24


Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3853
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon Brot » Sa 9. Mär 2019, 17:49

Es gibt den Entwurf für eine Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung (eKVF), die ggf. bereits Mai/Juni 2019 in Kraft treten kann.

Quelle: https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... rzeuge.htm
Durch die Einführung der eKFV und der Außerkraftsetzung der MobHV werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig. Zusätzlich wird in der FZV ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeuge konzipiert wurde.
Wesentliche Inhalte:
- Ab 12 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 12 km/h gefahren werden.
- Ab 14 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 20 km/h gefahren werden.
- Keine Helmpflicht.
- Kein Führerschein bzw. Prüfbescheinigung.
- Die Versicherung ist Pflicht. Statt einem Versicherungskennzeichen reicht ein 15×6 cm großer Aufkleber, der fälschungssicher angebracht wird. Die Papiere sind immer mitzuführen.


Ich bin gespannt, wie sich die Änderungen auswirken und denke mal, dass das ein guter Kompromiss ist. Wird aber nicht lange dauern, ähnlich wie bei den E-Bikes, bis die ordnungsgemäß ausgelieferten Fahrzeuge unter Umständen "getunt" werden :polizei2:

Officer André

Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon Officer André » Sa 9. Mär 2019, 18:33

keine Helmpflicht :uebel:

Benutzeravatar
Buford T. Justice
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1299
Registriert: Mo 23. Jan 2012, 02:51
Wohnort: Pott.

Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon Buford T. Justice » Sa 9. Mär 2019, 19:23

Naja, das Helmrecht dürfte aber bestehen bleiben. :polizei2:
:applaus:

Benutzeravatar
slugbuster
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1062
Registriert: Mo 3. Mär 2008, 00:00
Wohnort: Düsseldorf

Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO

Beitragvon slugbuster » Fr 5. Apr 2019, 13:01

Brot hat geschrieben:Es gibt den Entwurf für eine Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung (eKVF), die ggf. bereits Mai/Juni 2019 in Kraft treten kann.

Quelle: https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... rzeuge.htm
Durch die Einführung der eKFV und der Außerkraftsetzung der MobHV werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig. Zusätzlich wird in der FZV ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeuge konzipiert wurde.
Wesentliche Inhalte:
- Ab 12 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 12 km/h gefahren werden.
- Ab 14 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 20 km/h gefahren werden.
- Keine Helmpflicht.
- Kein Führerschein bzw. Prüfbescheinigung.
- Die Versicherung ist Pflicht. Statt einem Versicherungskennzeichen reicht ein 15×6 cm großer Aufkleber, der fälschungssicher angebracht wird. Die Papiere sind immer mitzuführen.


Ich bin gespannt, wie sich die Änderungen auswirken und denke mal, dass das ein guter Kompromiss ist. Wird aber nicht lange dauern, ähnlich wie bei den E-Bikes, bis die ordnungsgemäß ausgelieferten Fahrzeuge unter Umständen "getunt" werden :polizei2:
Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. In den Länderkammern gibt es aber Befürchtungen, dass eine weitere Konfliktzone zwischen den Verkehrsteilnehmern geschaffen wird. Die Polizei muss die Streitparteien dann beschwichtigen oder Owi‘s schreiben.


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende