Die StVZO wird wohl doch bald angepasst und eine neue Fahrzeugklasse geschaffen. Das wird dann auch für die Polizei interessant, wenn eine Fahrzeugkklasse mit Kennzeichen Radwege nutzen darf.
https://www.electrive.net/2018/10/23/la ... den-legal/
Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
- slugbuster
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Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
Und nun?
Was wird für die Polizei interessant?
Ich glaube, du machst dir mehr Gedanken, als die Polizei selbst.
Was wird für die Polizei interessant?
Ich glaube, du machst dir mehr Gedanken, als die Polizei selbst.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
Ich weiß auch nicht, was daran interessant für die Polizei sein sollte. E-Scooter mit Bremse und Kennzeichen und max 20 km/h auf dem Radweg wären doch kein Problem.
Und die verkehrsunsicheren Fahrzeuge, wie z.B. das im Artikel zu Beginn genannte E-Longboard, werden es durch die Gesetzesänderung nicht in die Legalität im öffentlichen Straßenverkehr schaffen, denn die Antwort gibt der Artikel selbst:
Und die verkehrsunsicheren Fahrzeuge, wie z.B. das im Artikel zu Beginn genannte E-Longboard, werden es durch die Gesetzesänderung nicht in die Legalität im öffentlichen Straßenverkehr schaffen, denn die Antwort gibt der Artikel selbst:
Somit wird auch nach der Gesetzesänderung die Nutzung von Dingen wie Hoverboards, Monowheels, E-Longboards oder E-Skateboards nicht gestattet sein.Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben. Die Details sind noch nicht verabschiedet.
Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
Und wer in Zukunft, wenn die E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, einen (auch auf dem Radweg) nutzen will, muss mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen.
/edit:
Hier noch ein Link zum Nachlesen:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/e-ro ... 35287.html
/edit:
Hier noch ein Link zum Nachlesen:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/e-ro ... 35287.html
Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
Hier zwei Informationsseiten zu E-Scootern und Balance Boards:
- https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... cooter.htm
- https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... wheels.htm
- https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... cooter.htm
- https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... wheels.htm
Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
Es gibt den Entwurf für eine Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung (eKVF), die ggf. bereits Mai/Juni 2019 in Kraft treten kann.
Quelle: https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... rzeuge.htm
- Ab 12 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 12 km/h gefahren werden.
- Ab 14 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 20 km/h gefahren werden.
- Keine Helmpflicht.
- Kein Führerschein bzw. Prüfbescheinigung.
- Die Versicherung ist Pflicht. Statt einem Versicherungskennzeichen reicht ein 15×6 cm großer Aufkleber, der fälschungssicher angebracht wird. Die Papiere sind immer mitzuführen.
Ich bin gespannt, wie sich die Änderungen auswirken und denke mal, dass das ein guter Kompromiss ist. Wird aber nicht lange dauern, ähnlich wie bei den E-Bikes, bis die ordnungsgemäß ausgelieferten Fahrzeuge unter Umständen "getunt" werden
Quelle: https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... rzeuge.htm
Wesentliche Inhalte:Durch die Einführung der eKFV und der Außerkraftsetzung der MobHV werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig. Zusätzlich wird in der FZV ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeuge konzipiert wurde.
- Ab 12 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 12 km/h gefahren werden.
- Ab 14 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 20 km/h gefahren werden.
- Keine Helmpflicht.
- Kein Führerschein bzw. Prüfbescheinigung.
- Die Versicherung ist Pflicht. Statt einem Versicherungskennzeichen reicht ein 15×6 cm großer Aufkleber, der fälschungssicher angebracht wird. Die Papiere sind immer mitzuführen.
Ich bin gespannt, wie sich die Änderungen auswirken und denke mal, dass das ein guter Kompromiss ist. Wird aber nicht lange dauern, ähnlich wie bei den E-Bikes, bis die ordnungsgemäß ausgelieferten Fahrzeuge unter Umständen "getunt" werden
- Buford T. Justice
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Re: Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
Naja, das Helmrecht dürfte aber bestehen bleiben.
- slugbuster
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Kleine E-Fahrzeuge - Änderung StVZO
Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. In den Länderkammern gibt es aber Befürchtungen, dass eine weitere Konfliktzone zwischen den Verkehrsteilnehmern geschaffen wird. Die Polizei muss die Streitparteien dann beschwichtigen oder Owi‘s schreiben.Brot hat geschrieben:Es gibt den Entwurf für eine Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung (eKVF), die ggf. bereits Mai/Juni 2019 in Kraft treten kann.
Quelle: https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_ver ... rzeuge.htm
Wesentliche Inhalte:Durch die Einführung der eKFV und der Außerkraftsetzung der MobHV werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig. Zusätzlich wird in der FZV ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeuge konzipiert wurde.
- Ab 12 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 12 km/h gefahren werden.
- Ab 14 Jahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen mit bis zu 20 km/h gefahren werden.
- Keine Helmpflicht.
- Kein Führerschein bzw. Prüfbescheinigung.
- Die Versicherung ist Pflicht. Statt einem Versicherungskennzeichen reicht ein 15×6 cm großer Aufkleber, der fälschungssicher angebracht wird. Die Papiere sind immer mitzuführen.
Ich bin gespannt, wie sich die Änderungen auswirken und denke mal, dass das ein guter Kompromiss ist. Wird aber nicht lange dauern, ähnlich wie bei den E-Bikes, bis die ordnungsgemäß ausgelieferten Fahrzeuge unter Umständen "getunt" werden
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