Dann darfst du meinen Zuspruch gerne weiterleiten :-)
Ich halte derlei für unmöglich, da sie der Verwaltungspraxis widerspricht, so wie ich sie hier im Süden der Republik seit Jahrzehnten kenne. Sachgrundlos wird der A8er den höher bewerteten DP nicht erhalten haben.
Ein A8er hätte hier im Süden mit einer niedrigen einstelligen Punktzahl einen A9er-DP nur in absoluten Ausnahmefällen erhalten. Wenn der Kollege schon 10 Jahre auf dem Dienstposten sitzt und nun eine höhere einstellige Punktzahl erhalten hat, muss er vor 10 Jahren entsprechend weniger Punkte erhalten haben, denn sonst hätte er mit A8 den höher bewerteten DP nicht erhalten. Ich vermute, dass ich/wir nur die halbe Geschichte kennen. Deshalb das ganze System in Frage zu stellen, ja ich weiss, sicher nicht nur deshalb, naja, ist zu kurz, denn so würde man auch diejenigen bestrafen, die das Glück hatten, mit einstelliger Punktzahl einen höher bewerteten Dienstposten mangels anderer Bewerber zu erhalten.Weshalb sollte jemandem die A9er Stelle entzogen werden, solange sich seine Beuteilungsnote ab 7 Rangpunkten aufwärts und damit im Bereich einer möglichen Beförderung bewegt? Davon habe ich noch nie gehört und kann es mir auch nicht vorstellen.