Meinen herzlichen Glühstrumpf dazu !
@A320: Muß denn denn der Bewerber nach Erhalt der Zusage innerhalb einer bestimmten Frist einen Vertrag o.ä. unterschreiben.
Oder wie anders signalisiert er dass er am 1.7. die Stelle auch antritt ?
Grüße Torsten
Meinen herzlichen Glühstrumpf dazu !
Was mich etwas wundert, denn falls ein Bewerber die Stelle nicht anzutreten gedenkt und sich nicht rührt würde die Pozilei erst am 1.7. vom Nichtantritt erfahren.
Ich habe deinen Beitrag hierhin verschoben.
Sowohl, als auch. Es gibt in jedem Testabschnitt eine Mindestpunktzahl für den mittleren Dienst und eine Mindestpunktzahl für den gehobenen Dienst, die erreicht werden musst. Wenn du dich für den gehobenen Dienst beworben hast und in einem Test - bspw. dem Intelligenztest - unter der Mindestpunktzahl für den gehobenen Dienst liegst, wird dir das aber gleich mitgeteilt (in dem Fall könntest du nur noch für den mittleren Dienst weitermachen). Wenn das nicht der Fall war, haben dir lediglich 0,3 Punkte in der Gesamtpunktzahl für den gehobenen Dienst gefehlt. Demnach stehst du jetzt auf der Warteliste. Sobald der Wert bei mindestens 104,7 liegt, bekommst du, sofern sonst alles passt, die Zusage für den gehobenen Dienst. :-)katietie94 hat geschrieben: ↑Do 13. Dez 2018, 10:54Werden die Teste anders gewertet oder gibt es irgendwelche Mindestpunktzahlen in Aufgaben, die man erreichen muss, um in den gD eingestellt zu werden? Bevor die Frage kommt, mein Abischnitt lag bei 2,6.
Letztes Jahr, war es Ende Dezember/ Anfang Januar, dass der Wert das nächste Mal runter ging - in drei bis vier Wochen dürfte das soweit sein. Dafür würde ich meine Hände zwar nicht ins Feuer legen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass der Wert Anfang Januar bei etwa 104 liegt.katietie94 hat geschrieben: ↑Do 13. Dez 2018, 10:54Ich hatte den Test im November. Können sich die Punktzahlen so schnell ändern?
Genau, richtig. Wenn du bspw. im Intelligenztest total gut warst, also viele Punkte hattest, und insgesamt bei beispielsweise 106 Punkten liegst (also einen mehr hättest, der derzeit für den gehobenen Dienst nötig ist), aber im Rechtschreibtest nicht die Mindestpunktzahl für den gehobenen Dienst erreicht hast, erhältst du keine Zusage für den gehobenen Dienst. Das wird dir aber nach jedem Test mitgeteilt (falls du jeweils unter einer Testgrenze lagst).katietie94 hat geschrieben: ↑Do 13. Dez 2018, 12:33Danke für die schnelle Antwort!
In den gesonderten Testteilen, müssen diese Mindestwerte also erreicht werden, unabhängig davon ob man insgesamt genug Punkte hätte, richtig? Und auch wenn die insgesamt geforderten Werte sinken, wie du schreibst, gibt es dann keine Chance für eine Einstellung in den gD...?
Hi, also ich habe auch Herrenberg angegeben. Meine Informationen darüber sind aber etwas widersprüchlich. Auf Nachfrage bei meinem Einstellungsberater meinte der, in Herrenberg kommen nur Leute für den mD hin, gD gar nicht. Habe dann nochmal in Böblingen angerufen, die Dame meinte, sie glaubt, dass in Herrenberg für den gD ausgebildet wird, war sich aber auch nicht ganz sicher. Und ein befreundeter Polizist meinte widerum, er hat mit nem Kollegen gesprochen, der in Herrenberg Ausbilder wird, und dieser meinte auch, dass nach Herrenberg nur Leute vom mD kommen. Also irgendwie sagt jeder etwas anderes Weißt Du schon definitiv, dass Du dorthin kommst? Bzw. weiß hier jemand was genaueres darüber?
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