Erstverwendung

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Erstverwendung

Beitragvon Scriptar » So 9. Dez 2018, 20:15

Hallo Leute,

die Frage, wie es mit der Erstverwendung ist und ob man selber entscheiden kann wo man eingesetzt wird, wurde bereits mehrmals gestellt. Ich konnte aus den ganzen Beiträge herauslesen, dass die Entscheidung vom BKA getroffen wird, was ich auch so erwartet hätte. Nun war es so, dass ich vor kurzem auf eine Berufsmesse mit einem BKA Mitarbeiter in Kontakt kam und er hat gesagt, dass bei der Verteilung der Stellen bei der Erstverwendung, die Absolventen mit dem besseren Studienabschluss sich aussuchen können wo sie hingehen möchten. Heißt der Jahrgangsbester hat die freie Wahl und je weiter unten man ist, desto weniger Möglichkeiten hat man zur Wahl. Stimmt die Schilderung des Beamten?

Vielen Dank im Voraus!

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Bones65 » So 9. Dez 2018, 20:21

Warum zweifelst du an der Aussage des Behördenmitarbeiters?
Er ist doch in der Personalwerbung tätig und muss es daher am besten wissen!
:snoopy:

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Scriptar » So 9. Dez 2018, 20:25

Ja natürlich, aber er könnte es ja anders darstellen als es wirklich ich um dafür zu sorgen, dass sich mehr Abiturienten für das Studium interessieren, weswegen ich nochmal sichergehen wollte, dass das stimmt. Ich habe nämlich öfters gehört, dass die Erstverwendung vom BKA festgelegt wird und seine Aussage hat mich verwundert.

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Re: Erstverwendung

Beitragvon MICHI » So 9. Dez 2018, 20:25

Wenn es bereits entsprechende Threads gibt, warum einen neuen, anstatt in einem bereits bestehenden zu posten?
Gruß
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Re: Erstverwendung

Beitragvon Scriptar » So 9. Dez 2018, 20:29

Ich habe an sich mehr Fragen und wollte jetzt hier mit diese Frage beginnen. In einem eigenen Thread finde ich es daher besser.

Popellus

Re: Erstverwendung

Beitragvon Popellus » Mo 10. Dez 2018, 21:13

Ja, die Aussage ist korrekt, eine solche Regelung besteht. Ich würde meine Berufs-/Arbeitgeberwahl aber nicht davon abhängig machen. Zum einen ist die Konkurrenz erfahrungsgemäß sicher nicht ohne, zum anderen kann dir niemand versprechen, ob es die besagte Handhabung in 3-4 Jahren noch immer geben wird. Entsprechend sollte es für dich allenfalls eine Motivationshilfe sein, sich im Studium anzustrengen. Rechne grundsätzlich erst einmal damit, an jedem der drei Standorte eingesetzt werden zu können (zumindest in der Erstverwendung, nach wenigen Jahren steht der Weg i.d.R. überall hin offen).

Ein Zusatz zur Konkretisierung: Die Regelung besagt meines Wissens nach nur, dass der/die Jahrgangsbeste die Auswahl aus allen verfügbaren Stellen hat. Es besteht kein Ranking aller Absolventen mit einem abfallenden Mitspracherecht.

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Scriptar » Mi 12. Dez 2018, 23:24

Danke für die Antwort. An sich geht es mir weniger um den Standpunkt sondern mehr um die Funktion. Kann man sich auch für ein bestimmtes Referat Entscheiden oder wählt der Jahrgangsbeste/-r nur die Abteilung?

Popellus

Re: Erstverwendung

Beitragvon Popellus » Fr 14. Dez 2018, 19:49

Es geht um konkrete Stellen, also das jeweilige Referat - und die Auswahl findet natürlich aus den Stellen statt, die nach vorangegangener Festlegung durch den betreffenden Jahrgang zu besetzen sind.

Im Gegensatz zu meiner vorherigen Aussage soll die Abschlussnote wohl doch nicht alleine die/den Jahrgangsbeste/n betreffen, sondern auch darunter noch eine Rolle spielen. Im Ergebnis weiß ich es nicht genau, zu meiner Zeit spielte es bei der Vergabe keine Rolle.

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Scriptar » Sa 15. Dez 2018, 03:37

Wie ist es eigentlich bei den Spezialisierten Stellen, wie z.B. das MEK oder die verdeckte Ermittler? Kann man sich nach dem Studium auch direkt in den Bereichen arbeiten? Bevor jetzt das Bashing losgeht, es interessiert mich nur, ich sehe den Polizeiberuf nicht nur in den Speziellen Verwendungen.

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Fusle » Sa 15. Dez 2018, 16:11

Scriptar hat geschrieben:Wie ist es eigentlich bei den Spezialisierten Stellen, wie z.B. das MEK oder die verdeckte Ermittler? Kann man sich nach dem Studium auch direkt in den Bereichen arbeiten? Bevor jetzt das Bashing losgeht, es interessiert mich nur, ich sehe den Polizeiberuf nicht nur in den Speziellen Verwendungen.
Keine Ahnung ob es beim Bund genauso läuft, aber bei uns in BaWü führt der Weg in die Spezialeinheiten über die BFE oder zumindest über den taktischen Einsatzzug.

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Popellus » Sa 15. Dez 2018, 21:12

Das MEK ist als Erstverwendung geeignet - und dabei gar nicht mal so selten. Die klassischen Ermittlungsreferate, in denen natürlich auch verdeckte Maßnahmen eingesetzt werden, sind möglich aber schon seltener. Spezielle Bereiche wie der VE-Einsatz oder Zeugenschutz setzen hingegen eine gewisse Berufs- aber auch Lebenserfahrung voraus und kommen daher als Erstverwendungen in aller Regel nicht in Frage.

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Ahab_ » Sa 15. Dez 2018, 21:16

Die nötigen Aus- und Fortbildungen für das MEK stelle ich mir ziemlich teuer und aufwendig vor. Wird man nach Ende der Erstverwendung dann von da woanders hin versetzt?
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Re: Erstverwendung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 15. Dez 2018, 21:24

Ersterwendung heißt ja nicht zwingend, dass man eine Zweitverwendung braucht. Zudem bauen auch viele Zweitverwendungen auf eine MEK Erstverwendung auf.
:lah:

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Scriptar » Sa 15. Dez 2018, 21:52

Sind die MEK Anforderungen mit den Anforderungen des SEKs der Länder vergleichbar? Zum Thema MEK finde ich sehr wenige Informationen

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Re: Erstverwendung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 15. Dez 2018, 21:58

Vielleicht wäre die Frage, ob die Auftragslagen von SEK und MEK vergleichbar sind, zielführender.

Und das beantwortet sogar wiki ganz passabel.
:lah:


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