Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Der Erlass zum Thema Nutzung polizeicher Daten- und Informationssysteme des Landes NRW sieht das eher restriktiv und verweist auf diverse Pflichten.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Ja, das ist er. Ich hab ihn zwar grad nicht zur Hand,glaube aber, dass auch daraus berechtigte Ansprüche bedient werden können.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Zumindest erkenne ich jetzt, dass es gar nicht so einfach ist.^^
Ich würde trotzdem, auch wenn Bürger auf die Wache kommt, ihn an den RA verweisen für eine Akteneinsicht. Ich hätte glaub ich persönlich ein schlechtes Gefühl dabei, ihm die Adresse seines Gegenübers direkt zu übergeben. Auch wenn das bei Unfällen gang und gebe ist. Bei Gewaltdelikten ist ja immer noch eine andere Gefühlsebene involviert.
Betrachte ich jetzt den 29 Polg NRW erfüllt er sich ja, wenn ich als Privatperson die Wache betrete und ebendrum mitteile, ich bin GES ich will Ansprüche geltend machen.
Die Übermittlung der Daten wäre nun abgesichert. Für die Eigenerhebung kriege ich gerade nichts konstruiert.
Ich muss mir mal den Erlass durchlesen, denn Kaep. ins Spiel gebracht hat.
Ich würde trotzdem, auch wenn Bürger auf die Wache kommt, ihn an den RA verweisen für eine Akteneinsicht. Ich hätte glaub ich persönlich ein schlechtes Gefühl dabei, ihm die Adresse seines Gegenübers direkt zu übergeben. Auch wenn das bei Unfällen gang und gebe ist. Bei Gewaltdelikten ist ja immer noch eine andere Gefühlsebene involviert.
Betrachte ich jetzt den 29 Polg NRW erfüllt er sich ja, wenn ich als Privatperson die Wache betrete und ebendrum mitteile, ich bin GES ich will Ansprüche geltend machen.
Die Übermittlung der Daten wäre nun abgesichert. Für die Eigenerhebung kriege ich gerade nichts konstruiert.
Ich muss mir mal den Erlass durchlesen, denn Kaep. ins Spiel gebracht hat.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Eine regelmäßige Datenerhebung zum Schutz privater Rechte erfolgt beim Schwarzfahren für den Schaffner.
Es gibt hierbei zwei ortsübliche Handlungsweisen. Die eine ist es dem Schaffner den Datensatz direkt zu geben, die andere ist die, dass die Bahn das schriftlich anfordert und erhält.
So ähnlich mag es dann mit dem Bürger sein, der auf der Wache erscheint.
Ist der Anspruchsberechtigte Polizist und nimmt er die polizeiliche Bearbeitung selber vor, könnte er natürlich die hoheitlich erhobenen Daten umwidmen und sich selber als Privatperson geben. Kurze Aktennotiz und dann dürfte das nicht zu beanstanden sein.
Wenn jedoch aus einem reinen zivilrechtlichen Interesse polizeiliche Auskunftsysteme genutzt werden, wird es schwierig/ rechtswidrig. In diesem Fall sollte der Polizist genau wie jeder Bürger handeln und seine Ansprüche über einen Anwalt und Akteneinsicht geltend machen - was sich übrigens auch in dem Fall empfiehlt, wenn er selber mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit betraut ist und seine Ansprüche nicht im Strafverfahren geltend macht. Der Anwalt ist auch handlungsfähig, wenn der Geschädigte keine EMA und Inpol Ausdrücke mit nimmt (so wie es die meisten nämlich tun, die haben oft nicht mal das AZ). Hoheitliche Dinge für zivilrechtliche Streitigkeiten ist immer bedenklich. Hier muss der Polizist besonders gewissenhaft sein. Die strafrechtliche Grenze überschreitet er vielleicht nicht so schnell, die dienstrechtliche aber sehr schnell. Ich würde keine Daten, außer das AZ, mit zu dem Anwalt nehmen. Er fordert doch eh Akteneinsicht, bevor er irgendwas weiteres macht. Selber Ansprüche geltend machen, könnte man zwar - ist aber eher unsinnig, das zu machen.
Es gibt hierbei zwei ortsübliche Handlungsweisen. Die eine ist es dem Schaffner den Datensatz direkt zu geben, die andere ist die, dass die Bahn das schriftlich anfordert und erhält.
So ähnlich mag es dann mit dem Bürger sein, der auf der Wache erscheint.
Ist der Anspruchsberechtigte Polizist und nimmt er die polizeiliche Bearbeitung selber vor, könnte er natürlich die hoheitlich erhobenen Daten umwidmen und sich selber als Privatperson geben. Kurze Aktennotiz und dann dürfte das nicht zu beanstanden sein.
Wenn jedoch aus einem reinen zivilrechtlichen Interesse polizeiliche Auskunftsysteme genutzt werden, wird es schwierig/ rechtswidrig. In diesem Fall sollte der Polizist genau wie jeder Bürger handeln und seine Ansprüche über einen Anwalt und Akteneinsicht geltend machen - was sich übrigens auch in dem Fall empfiehlt, wenn er selber mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit betraut ist und seine Ansprüche nicht im Strafverfahren geltend macht. Der Anwalt ist auch handlungsfähig, wenn der Geschädigte keine EMA und Inpol Ausdrücke mit nimmt (so wie es die meisten nämlich tun, die haben oft nicht mal das AZ). Hoheitliche Dinge für zivilrechtliche Streitigkeiten ist immer bedenklich. Hier muss der Polizist besonders gewissenhaft sein. Die strafrechtliche Grenze überschreitet er vielleicht nicht so schnell, die dienstrechtliche aber sehr schnell. Ich würde keine Daten, außer das AZ, mit zu dem Anwalt nehmen. Er fordert doch eh Akteneinsicht, bevor er irgendwas weiteres macht. Selber Ansprüche geltend machen, könnte man zwar - ist aber eher unsinnig, das zu machen.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Das Problem ist nicht die Datenerhebung zur Befriedigung privater Rechte, sondern die persönlich durchgeführte Datenerhebung für eigene private Zwecke.
Das ist natürlich rechtstheoretisch (ethisch), weil es am Ende keinen Unterschied macht, ob ich selber abfrage oder wie jeder andere Bürger (ohne Anwalt, oh weh) meinem entsprechenden Sachbearbeiter um die Auskunft bitte - rechtlich sauber ist es nur so.
Bei uns findet übrigens keine Zufallsprotokollierung statt, wer wann was abfragte, sondern eine grundsätzliche.
Das ist natürlich rechtstheoretisch (ethisch), weil es am Ende keinen Unterschied macht, ob ich selber abfrage oder wie jeder andere Bürger (ohne Anwalt, oh weh) meinem entsprechenden Sachbearbeiter um die Auskunft bitte - rechtlich sauber ist es nur so.
Bei uns findet übrigens keine Zufallsprotokollierung statt, wer wann was abfragte, sondern eine grundsätzliche.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Magst Du das mal erklären?vladdi hat geschrieben: - was sich übrigens auch in dem Fall empfiehlt, wenn er selber mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit betraut ist und seine Ansprüche nicht im Strafverfahren geltend macht. Der Anwalt ist auch handlungsfähig, wenn der Geschädigte keine EMA und Inpol Ausdrücke mit nimmt (so wie es die meisten nämlich tun, die haben oft nicht mal das AZ).
Zuletzt geändert von Diag am So 23. Dez 2018, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Kaptein, niemand muss sich einen Anwalt nehmen. Es gibt viele, die das nicht machen und trotzdem Ansprüche haben, die von den Behörden zu befriedigen sind. Im übrigen sind die Daten bereits erhoben, sie werden lediglich aktualisiert.
Ich sehe das also weitaus entspannter. Vergessen werden sollte nicht, dass es hier letztlich die Dienstausübung zum zivilrechtlichen Anspruch geführt hat.
Ich sehe das also weitaus entspannter. Vergessen werden sollte nicht, dass es hier letztlich die Dienstausübung zum zivilrechtlichen Anspruch geführt hat.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
wie meinst du das Vladdi ??Daten umwidmen
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Hoheitlich erhobene Daten zu anderen Zwecken nutzen - Weitergabe an nicht öffentliche Stellen.
Die Daten wurden ja nach 163b erhoben (repressive IDF) und sollen nun zu einem zivilrechtlichen Streit genutzt werden. Die Grundlage diese Daten zu erhalten, findet sich nicht in der StPO sondern im Zivilrecht , bzw. im Polizeirecht (Schutz Privater Rechte).
Die Daten wurden ja nach 163b erhoben (repressive IDF) und sollen nun zu einem zivilrechtlichen Streit genutzt werden. Die Grundlage diese Daten zu erhalten, findet sich nicht in der StPO sondern im Zivilrecht , bzw. im Polizeirecht (Schutz Privater Rechte).
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Bei uns ist es durch die Behördenleitung mit Verweis auf den Datenschutz verboten, sich als Geschädigter an den polizeilich erhobenen Daten zu bedienen. Wir dürfen lediglich das Aktenzeichen an die Gewerkschaft (oder den eigenen Anwalt) weiterleiten. Dass die Polizei Akteneinsicht gewährt, ist mir auch neu.
Das PolG BW sieht den Schutz privater Rechte nur vor, "wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird." - Greift also garnicht, wenn die Anzeige sauber aufgenommen wurde und die Akte ihren normalen Gang nimmt.
Das PolG BW sieht den Schutz privater Rechte nur vor, "wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird." - Greift also garnicht, wenn die Anzeige sauber aufgenommen wurde und die Akte ihren normalen Gang nimmt.
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