Moin,
hat jemand schon mal erfolgreich Sonderurlaub für einen Sprachkurs beantragt oder kennt jemanden, der jemanden kennt ... ?
Falls ja, welche Sprache war es und mit welcher Begründung?
Gern auch per PN!
Grüße
Sonderurlaub Sprachkurs
Moderatoren: schutzmann_schneidig, coco_loco
Re: Sonderurlaub Sprachkurs
...da würde ich meinen Vorgesetzten ansprechen. Wenn der den Inhalt für förderungswürdig hält, klappt das zumeist (z.B. Studium WiWi, Fussballtrainerlizenz, Grundkurs Arabisch).
Gruß
konspi
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Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
"Glück ab"!
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Re: Sonderurlaub Sprachkurs
Der findet die Idee nach einem ersten Gespräch grds schlecht. Darum würden mich Erfahrungen interessieren, ob das ein generelles Problem ist oder nur an meiner Dst. liegt.
Re: Sonderurlaub Sprachkurs
Ich gehe einmal davon aus, dass auch bei euch nicht die eigene Dienststelle, sondern die zuständige Personaldienststelle dieses zu entscheiden bzw. zu genehmigen hat.Teetrinker hat geschrieben:Der findet die Idee nach einem ersten Gespräch grds schlecht. Darum würden mich Erfahrungen interessieren, ob das ein generelles Problem ist oder nur an meiner Dst. liegt.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Sonderurlaub Sprachkurs
Sonderurlaub für Sprachkurs wird schwer, da du als Polizeibeamter bei dienstlichem Bedürfnis Anlaufstellen für Sprachkurse hast, z.b. das Bundessprachenamt. Mach dich mal schlau, da gibt es durchaus die Möglichkeit Sprachkurse zu belegen, wenn dein Bundesland keine Einrichtung dafür unterhält.
Der Dienststellenleiter wird das immer schlecht finden, da du im Laufe der Schulung in der Stärke fehlst.
Der Dienststellenleiter wird das immer schlecht finden, da du im Laufe der Schulung in der Stärke fehlst.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
- schutzmann_schneidig
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Re: Sonderurlaub Sprachkurs
So ist es. Der Dienststellenleiter kann SU von (aus meiner Erinnerung, man möge mich ggf. berichtigen) bis zu 2 Tagen genehmigen. Für die Genehmigung eines längeren SU wäre dann das Personaldezernat der Behörde zuständig, welches sich in diesem Zusammenhang vor der Entscheidung natürlich mit dem Dienststellenleiter abstimmen wird.
Ad hoc sehe ich allerdings auch nicht wirklich, wieso solch ein Sprachkurs zwingend in Vollzeit (?) und unter vollständiger Freistellung im Rahmen von SU erfolgen sollte und nicht einfach berufsbegleitend absolviert werden kann.
Sollte dies mit ggf. zu leistendem Schichtdienst problematisch sein und ein dringendes dienstliches Bedürfnis an der Teilnahme an einem solchen Kurs bestehen, ließe sich sicherlich auch eine temporäre Umsetzung auf einen anderen Dienstposten z.B. im Tagesdienst realisieren, damit der Kurs z.B. am Abend nach dem Dienst absolviert werden kann.
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