Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

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[Pumba]
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Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon [Pumba] » Mo 24. Dez 2018, 11:30

Hallo zusammen,

ist es möglich sich nach erfolgreich abgeschlossenem Studium direkt bei der BFE zu bewerben und ein EAV zu absolvieren? Oder ist hierfür der Einsatz über einen bestimmten Zeitraum in der BePo notwendig?

LG
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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Sunwalk » Do 27. Dez 2018, 11:43

Gelöscht, da für Bundespolizei irrelevant.
Zuletzt geändert von Sunwalk am Do 27. Dez 2018, 15:14, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Aldous » Do 27. Dez 2018, 11:54

Da sich der Thread im Bundespolizeiabteil befindet, wird es sich vermutlich um diese handeln...

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 27. Dez 2018, 12:34

Und für NRW ist das auch nicht richtig.
:lah:

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Criss_mitchel » Do 27. Dez 2018, 13:57

Sunwalk hat geschrieben:
Do 27. Dez 2018, 11:43
Welches Bundesland? Das wäre wohl wichtig zu wissen. In NRW ist das in der Form z.B. nicht möglich, 4 Jahre Erstverwendung, davon 1 Jahr Wache, 2 EHU (ohne Spezialisierung erstmal) dann wieder 1 Jahr Wache. So zumindest der vorgesehen Ablauf bei Behörden mit EHU.
Wie der Kollege Chaos bereits sagte ist dies nicht richtig.
4 Jahre Erstverwendung stimmt nicht!
Einen vorgesehenen Ablauf bzw. getrennten Ablauf (Behörde mit und ohne EHU) gibt es auch nicht und ich denke mit Spezialisierung meinst du die Kollegen mit Funktion bei der EHU.
Ich würde dich bitten keine falschen Infos zu verbreiten. Wie ich gerade sehe fängst du aller Voraussicht auch erst im September dein Studium an.

In NRW musst du zwingend zwei Jahre in der regulären EHU gewesen sein (nur A-Zug reicht nicht aus), ob du dort eine Funktion hattest oder nicht ist erst einmal egal. Es ist jedoch nicht garantiert das du die Funktion dann auch in der BFE fortführen kannst.
Die EHU Zeit darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Es können sogar nur zwei sein da bin ich jetzt nicht ganz sicher, weil es mich selbst nicht betrifft.
Das heißt in NRW kannst du frühestens nach 3 Jahren zur BFE. Für den Fall das deine Einstiegsbehörde keine EHU hat verschiebt es sich dementsprechend weiter nach hinten mit Behördenwechsel usw.
Zumindest bei uns in NRW sind die ganzen Infos im Intranet zu finden. Ich gehe davon aus das dies auch bei der BuPo der Fall sein wird.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Do 27. Dez 2018, 14:31

mD kannst du direkt in die BFE

gD steuer ich die Info nach, falls ich (nach verdientem Urlaub) noch dran denke nach zu gucken


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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Sunwalk » Do 27. Dez 2018, 14:40

Criss_mitchel hat geschrieben:
Do 27. Dez 2018, 13:57
Sunwalk hat geschrieben:
Do 27. Dez 2018, 11:43
Welches Bundesland? Das wäre wohl wichtig zu wissen. In NRW ist das in der Form z.B. nicht möglich, 4 Jahre Erstverwendung, davon 1 Jahr Wache, 2 EHU (ohne Spezialisierung erstmal) dann wieder 1 Jahr Wache. So zumindest der vorgesehen Ablauf bei Behörden mit EHU.
Wie der Kollege Chaos bereits sagte ist dies nicht richtig.
4 Jahre Erstverwendung stimmt nicht!
Einen vorgesehenen Ablauf bzw. getrennten Ablauf (Behörde mit und ohne EHU) gibt es auch nicht und ich denke mit Spezialisierung meinst du die Kollegen mit Funktion bei der EHU.
Ich würde dich bitten keine falschen Infos zu verbreiten. Wie ich gerade sehe fängst du aller Voraussicht auch erst im September dein Studium an.

In NRW musst du zwingend zwei Jahre in der regulären EHU gewesen sein (nur A-Zug reicht nicht aus), ob du dort eine Funktion hattest oder nicht ist erst einmal egal. Es ist jedoch nicht garantiert das du die Funktion dann auch in der BFE fortführen kannst.
Die EHU Zeit darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Es können sogar nur zwei sein da bin ich jetzt nicht ganz sicher, weil es mich selbst nicht betrifft.
Das heißt in NRW kannst du frühestens nach 3 Jahren zur BFE. Für den Fall das deine Einstiegsbehörde keine EHU hat verschiebt es sich dementsprechend weiter nach hinten mit Behördenwechsel usw.
Zumindest bei uns in NRW sind die ganzen Infos im Intranet zu finden. Ich gehe davon aus das dies auch bei der BuPo der Fall sein wird.

Inwiefern stimmt die Info mit den 4 Jahren Erstverwendung in der Ausbildungsbehörde nicht? Und nein, mit Spezialisierung war nicht die EHU gemeint. Ich sehe in deinem Post keine Dinge die mit meinem nicht übereinstimmen, ich habe mich wohl schlicht missverständlich ausgedrückt. In meinem Post steht (oder einigen wir uns auf "sollte heißen") dass 2 Jahre EHU vorgesehen sind (erstmal für jeden, aber das das abweichen kann, so wird für mich die EHU wohl wie ich gehört habe relativ unwahrscheinlich aufgrund meines "recht hohen" Einstiegsalters). Und zwar unabhängig davon ob ich zur BFE möchte oder nicht. Ebenfalls bestätigst du mich dass eine Direktbewerbung zur BFE nicht möglich ist. Was ich allerdings tatsächlich verpeilt habe, ist das wohl die BuPo gemeint ist, hab ich nicht genau genug gelesen.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Criss_mitchel » Do 27. Dez 2018, 16:28

Hallo Sunwalk,

Jetzt wirfst du etwas total durcheinander mit 4 Jahre Erstverwendung und Ausbildungsbehörde. Das sind zwei paar Schuhe.
Generell hat man 4 Jahre Erstverwendung in der Erstverwendungsbehörde. D.h. du kannst jetzt nicht nach einem Jahr sagen WWD in Düsseldorf ist doof ich geh jetzt nach Essen, Köln oder so.
Es gibt jedoch Stellen wie z.B. SE oder jetzt die BFE die in ihren Ausschreibungen andere Voraussetzungen haben. Daher könntest du dort schon nach 3 Jahren hin wechseln wenn du das Auswahlverfahren bestehst und die restlichen Voraussetzungen erfüllst.
Es gibt bei gewissen Stellen auch Abweichungen nach oben also gewisse Stellen oder "Standzeit" in der Polizei länger als 4 Jahre.
Daher ist deine Aussage auf die BFE bezogen falsch.
Ja das ist teils sehr missverständlich geschrieben. Mir ist nämlich jetzt schleierhaft was du mit Spezialisierung meinst? Und da es in Klammern hinter der Ehu stand bin ich davon ausgegangen du beziehst es darauf.

Ich schreib dir mal per PN damit es hier nicht unübersichtlich wird.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Physiker » Do 27. Dez 2018, 20:21

vladdi hat geschrieben:
Do 27. Dez 2018, 14:31
gD steuer ich die Info nach, falls ich (nach verdientem Urlaub) noch dran denke nach zu gucken
Die Bewerbung ist nach abgeschlossenem Studium direkt möglich, bis zur Verwendungsfortbildung dauert es dann ggf. natürlich etwas.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon [Pumba] » Fr 4. Jan 2019, 20:24

Physiker hat geschrieben:
Do 27. Dez 2018, 20:21
vladdi hat geschrieben:
Do 27. Dez 2018, 14:31
gD steuer ich die Info nach, falls ich (nach verdientem Urlaub) noch dran denke nach zu gucken
Die Bewerbung ist nach abgeschlossenem Studium direkt möglich, bis zur Verwendungsfortbildung dauert es dann ggf. natürlich etwas.
Das wäre tatsächlich äußerst erfreulich :zustimm:
Im Intranet habe ich dazu leider nichts gefunden

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Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Fr 4. Jan 2019, 21:56

Unter Stellenausschreibungen/ Dauerauschreibungen.
Wenn dort ebenfalls eine Dauerschreibung gD ist, dann ist’s möglich.


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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon [Pumba] » Mo 7. Jan 2019, 06:30

vladdi hat geschrieben:
Fr 4. Jan 2019, 21:56
Unter Stellenausschreibungen/ Dauerauschreibungen.
Wenn dort ebenfalls eine Dauerschreibung gD ist, dann ist’s möglich.
Super danke, habs gefunden :zustimm:
Ja Dauerausschreibung steht drin :polizei1:

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Mo 7. Jan 2019, 08:50

Super.

Dann brauche ich es ja nicht mehr raus suchen.


Also Frage beantwortet:
Bewerbung bei der BFE mD / gD immer möglich und somit auch direkt nach der Prüfung.

Ich würde jedoch zu einem Jahr (mindestens) Erfahrung in irgendeiner Dienststelle raten.

Lebboni

Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Lebboni » Mo 7. Jan 2019, 16:51

vladdi hat geschrieben:
Mo 7. Jan 2019, 08:50

Ich würde jedoch zu einem Jahr (mindestens) Erfahrung in irgendeiner Dienststelle raten.
.. und das würde was bringen, wenn man sich in der Erstverwendung am Flughafen wiederfinden würde?!

Bei uns haben sich während des Laufbahnlehrgangs mehrere Leute direkt bei der BFE beworben. Einige haben es auch geschafft. Zudem gab es auch eine Infoveranstaltung für Interessierte im Laufbahnlehrgang. Da kann man unter anderem offene Fragen klären. Alternativ gibt es Ansprechpartner für die jeweiligen Standorte. Falls da noch Bedarf besteht, auch zwecks Bewerbung. Denn die musste a.d.D. zugesendet werden.

vladdi
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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Mo 7. Jan 2019, 17:00

In einem Jahr am Flughafen kann man sehr viel lernen. So dass es dem BFE‘ler Berufserfahrung bringt.
Im gD wären sogar zwei Jahre, im Hinblick auf die Zukunftsaussichten, noch sinnvoller.

Vor der BFE Polizeiarbeit gemacht zu haben hilft. Es ist polizeilicher im Streifendienst, am und mit dem Bürger Erfahrungen zusammen.


BePo und BFE ist mehr als nur an vorderster Front zu kämpfen. Und dem Cop im Körperpanzer, mit Sturmhaube und Helm tut es ganz gut, wenn er schon mal normale Anzeigen aufgenommen hat, Gespräche mit Bürgern (nicht nur Störern) hatte.


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