Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon DerLima » Di 8. Jan 2019, 06:51

Vladdi, in den meisten Polizeien ist es doch so, dass die jungen Absolventen entweder in den Wachdienst oder in die Bereitschaftspolizei kommen.
Und insbesondere die aus der Bereitschaftspolizei wechseln in die BFE/BFHu.
Und dabei spielt es keine Rolle, ob vorher ein Jahr in irgendeiner Verwendung war.
Erfahrungen sind immer gut, aber ‚ich empfehle ein Jahr irgendwo‘ ist doch Nonsens.
Man braucht es nicht und die Empfehlung ist schon falsch.
Ich hab noch im Kopf, wie viele Kollegen in ihrer ungewollten Vorverwendung insbesondere an bestimmten Flughäfen ‚verschimmeln‘ (ohne die Verwendung an sich abzuwerten, Sicht der Kollegen), weil sie aus ihrer priorisieren Verwendung nicht mehr wegkommen.

MEINE Behördenerfahrung aus Bundes- und Landesbehörden sagt:
Sieh zu, dass du so schnell wie möglich in deine Wunschverwendung kommst, damit du dort daran arbeiten kannst weiter zu kommen. Eine längere Standzeit unter der gleichen Vorgesetzten es meistens (nicht immer) von Vorteil.
Zuletzt geändert von DerLima am Di 8. Jan 2019, 08:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Old Bill » Di 8. Jan 2019, 07:29

vladdi hat geschrieben:
Mo 7. Jan 2019, 17:00
Vor der BFE Polizeiarbeit gemacht zu haben hilft.
BFE macht also keine Polizeiarbeit?!? Manche User sollten sich einfach aus gewissen Themen heraushalten.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Holger73 » Di 8. Jan 2019, 09:08

vladdi hat geschrieben:
Mo 7. Jan 2019, 17:00
In einem Jahr am Flughafen kann man sehr viel lernen. So dass es dem BFE‘ler Berufserfahrung bringt.
Im gD wären sogar zwei Jahre, im Hinblick auf die Zukunftsaussichten, noch sinnvoller.

Vor der BFE Polizeiarbeit gemacht zu haben hilft. Es ist polizeilicher im Streifendienst, am und mit dem Bürger Erfahrungen zusammen.


BePo und BFE ist mehr als nur an vorderster Front zu kämpfen. Und dem Cop im Körperpanzer, mit Sturmhaube und Helm tut es ganz gut, wenn er schon mal normale Anzeigen aufgenommen hat, Gespräche mit Bürgern (nicht nur Störern) hatte.
Allein diese Sätze widersprechen sich. Was denn nun, mehr als Brennpunktdienst???
Zu meiner Zeit im Verband haben wir schon den Einzeldienst unterstützt, Anzeigen aufgenommen und Vorgänge generiert und bearbeitet. Verband ist auch "damals" schon nicht nur "Turtle" gewesen.

Zum anderen kommt, wenn man sich mit den "Anwärtern" unterhält eine ziemliche unterschiedliche Sicht auf die Polizeiarbeit heraus.
Für den einen ist es das "klassische Ermitteln" für den anderen rockt es erst richtig wenn es knallt. Die Vorstellungen sind auch von der persönlichen Einstellung abhängig.

Ansonsten zum TE, nimm Kontakt auf, frage direkt nach und mache es dann. Du wirst nicht jünger und die Verwendungsbreite ist für das "Glücklichwerden" erstmal sekundär.
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Physiker » Di 8. Jan 2019, 10:53

vladdi hat geschrieben:
Mo 7. Jan 2019, 17:00
Im gD wären sogar zwei Jahre, im Hinblick auf die Zukunftsaussichten, noch sinnvoller.
Holger73 hat geschrieben:
Di 8. Jan 2019, 09:08
Du wirst nicht jünger und die Verwendungsbreite ist für das "Glücklichwerden" erstmal sekundär.
Da sich sich die 2 Jahre vermutlich auf die Verwendungszeit beziehen, ist der Ansatz untauglich. Da die, für bestimmte Stellen benötigte, Verwendungszeit erst ab dem Abschluss der Probezeit gerechnet wird ist dies nicht zielführend.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Di 8. Jan 2019, 16:24

Die Probezeit... ja richtig...


Ansonsten halte ich eine Vorverwendung für sinnvoll -Punkt-


Die Frage des TE wurde beantwortet.


.can Be clossed.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Aldous » Di 8. Jan 2019, 17:06

Vladdi hat gesprochen. Und nun möge das Präkariat seine Aussagen nicht mehr anzweifeln oder in Abrede stellen. Hinfort, ketzerisches Gesinde.

:polizei3:

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon DerLima » Di 8. Jan 2019, 21:48

Also vladdi hält (übrigens als einziger hier) eine Vorverwendung während der Probezeit, vorzugsweise an einer Brennpunktinspektion (Flughafen auch gerne) von der man bekanntlich ziemlich schnell und einfach wegkommt, die außer Erfahrung außerhalb der BFE zu sammeln keinen Mehrwert hat, als hilfreich und empfehlenswert bevor man in die BFE/BFHu geht.

Ich hoffe das dies nun jeder verstanden hat. Was er vergessen hat zu erwähnen ist, dass er wieder einmal mit Informationen gedient hat, die für einen Außenstehenden qualitativ hochwertig erscheinen, jedoch ohne Einschreiten anderer User zu einer Fehleinschätzung geführt hätten.
vladdi, schon vor langer Zeit hat Dieter Nuhr etwas drastischer formuliert, was ich hier nun durch die Blume mitteile:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Kresse halten.

Halbwegs gut angefangen endeten deine Tiraden wieder im heillosen Chaos, welches durch Dritte bereinigt werden musste. Man kann zu allem eine Meinung haben ("Vorverwendung ist klasse"), aber die muss nicht richtig sein. Vorverwendung ist in diesem Fall nur eines: Erfahrung. Ansonsten ist Vorverwendung hier vor allen Dingen verschwendete Zeit. Denn während alle anderen bereits in der BFE am arbeiten sind un fleißig Punkte sammeln, kommt man nach zwei Jahren als Neuling dazu und muss sich erstmal einen Namen machen. Schön wenn man dann einen Beruteilungspunkt mitbringt und sich trotzdem hinten anstellt.

Und die Entscheidung wann ein Thread geschlossen wird und wann nicht, die fällst in diesem Forum nicht du. Wenn du so agieren möchtest, steht es dir frei eine "Vladdi-Zone" aufzumachen. da kannst du gerne schreiben was du willst, kannst Neulinge mit deinem hier vielfach angebrachten Pseudo- oder gefährlichem Halbwissen blenden und bezirzen. Da kannst du auch gerne deine Postings bringen, die es schaffen in einem Post alle Seiten des Sachverhaltes als deine Meinung darzustellen. Da kannst du auch gerne fachlich falsch beraten, aber für dieses Forum hier wurde dir relativ deutlich gesagt, was geht und was nicht geht. Hier in diesem Thread hast du wieder einmal bewiesen das du manchmal wirklich gute Ansätze hast und steht bemüht bist. Aber das reicht nicht aus.
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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon Konspi » Mi 9. Jan 2019, 18:57

:applaus:
Ich würde mich an Stelle des angesprochenen V. nach dieser Ansage für mind. 4 Wochen auf das Mitlesen beschränken..! :flehan:

Grüße
konspi
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
"Glück ab"!

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Mi 9. Jan 2019, 19:20

Ich würde eh, wenn man mich fragen würde, grundsätzlich vor der Verwendung in der BePo ein Jahr Streifendienst schalten.

Gerade weil der BePoist mehr macht, als mit Körperpanzer und Helm Störer zu (ver)jagen.
Unter dem Aspekt ist das (Vorverwendung / Blick über den Tellerrand) auch in der BFE hilfreich.

Wer jetzt meint, dass man am Großflughafen nichts lernt, hat keine Ahnung. Anders wird ein Schuh draus. Wer vom Flughafen kommt und dort mit Ausländerrecht zu tun hatte, steckt die anderen in die Tasche.

Außerdem hat das für den Bewerber einen sekundären Effekt. Er kann sich erst voll auf sein Studium konzentrieren und sich dann auf das EAV vorbereiten. Dumm, wenn man für die BFE ist, aber am Ende die Prüfung zum Polizisten (das Studium) vergeigt.



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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon DerLima » Mi 9. Jan 2019, 23:03

Außerdem hat das für den Bewerber einen sekundären Effekt. Er kann sich erst voll auf sein Studium konzentrieren und sich dann auf das EAV vorbereiten. Dumm, wenn man für die BFE ist, aber am Ende die Prüfung zum Polizisten (das Studium) vergeigt.
Ich kann mich irren, aber in meiner Polizei ist es so, dass man bereits sein Studium (oder die Ausbildung) abgeschlossen hat, BEVOR man in die Erstverwendung geht.

Im übrigen hat niemand gesagt, dass die Verwendung am Flughafen nutzlos ist oder langweilig oder sonst was.
Es macht nur in dem hier dargestellten Fall gar keinen Sinn.

Aber das ist ja etwas, was du, vladdi, gerne machst: etwas interpretieren was niemand gesagt hat, um damit von deiner falschen oder schlechten Aussage abzulenken.
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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Do 10. Jan 2019, 05:55

Nonsens und keinen Mehrwert (deine Worte) kann man doch als nutzlos verstehen / zusammenfassen?
Oder ist ein Gespräch hier nur dann möglich, wenn man exakt die gleichen Wörter nutzt?

Und wie gesagt: doch, es hat einen Mehrwert und es ist nicht nutzlos, wenn der Bepoist und Bfeler vorher eine Erfahrung im Streifendienst gesammelt hat. Am Flughafen kann man sehr viel lernen, aber es ist egal ob die ersten Schritte am Flgh, Bahnhof oder Grenze gelaufen werden - es bringt nach vorne, wenn man unterschiedliche Erfahrungen sammelt.


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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon DerLima » Do 10. Jan 2019, 07:53

vladdi, an dieser Stelle muss ich tatsächlich mal fragen, ob du eine Leseschwäche hast oder einfach nicht verstehen willst, was andere schreiben?

Du hast "empfohlen" VOR der Verwendung in der BFE ein Jahr (während der Probezeit/als Erstverwendung) in einer anderen Dienststelle seinen Dienst zu versehen.
Darauf habe ich geschrieben:
die außer Erfahrung außerhalb der BFE zu sammeln keinen Mehrwert hat
Ich habe nicht geschrieben, dass eine Verwendung an einer anderen Dienststelle per se nonsens ist, sondern in dem hier geschilderten Fall gar keinen Sinn macht. Im übrigen habe ich auch erklärt warum das so ist.

Und wieder willst du von dir ablenken, indem du die vertexte Meinung eines anderen aus dem Zusammenhang reisst und falsch darstellst. Auf den von dir geschriebenen und von mir kritisierten Schwachsinn gehst du aber nicht weiter ein.
Man kann auch mal sagen: OK, so habe ich das nicht gesehen, vielleicht ist mein Gedanke unter den gegebenen Umständen doch etwas fehl.
Niemand hier behauptet das es falsch ist Erfahrung zu sammeln. Ganz im Gegenteil, ich möchte sogar sagen, dass jeder hier empfeheln würde Erfahrungen in verschiedenen Bereichen zu sammeln. Nur hier ist das blödsinn, weil man die Zeit eben nicht angerechnet bekommt im gD (wurde dargestellt), es sei denn man ist 2Jahre+ in der Verwendung; die Wahrscheinlichkeit nach einem Jahr von einer Schwerpunkt-PI mit stetigem Personalmangel wegzukommen gering bis gar nicht vorhanden ist und man sich in den Beurteilungsverfahren hinten anstellen kann, wenn man erst als zweiter in die Dienststelle kommt.
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Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Do 10. Jan 2019, 07:58

Natürlich macht es Sinn vor der BFE Erfahrungen als Streifenbeamter zu sammeln.
Ein Bfeler ist auch Polizist, trifft Maßnahmen am Bürger, führt Gespräche - kann dadurch deeskalieren, schreibt Anzeigen, prüft Ausweisdokumente. Da ist es hilfreich neben dem Studium auch noch die Arbeit kennenzulernen und dann zur BFE zu gehen.

Es ist eine gute Sache, wenn man mehr und unterschiedliche Erfahrungen hat.

-
Für die Anrechnung braucht es 5 Jahre, da die Probezeit nicht Anrechnungsfähig ist.

-
Da eine Bewerbung erst nach dem Studium möglich ist, kommt man schon von Schwerpunktdienststellen zur BFE.
Früher ging es während des Studiums. Dieser Trick wurde aber genutzt um nicht zu einer Schwerpunktdienststelle zu kommen, obwohl man kein Interesse an der BFE hatte. Diese Tür wurde geschlossen.


-
Beurteilung ist in der Probezeit die reine Probezeitbeurteilung. Da stellt man sich durch den Dienststellenwechsel nicht hinten an.


Ich respektiere deine Meinung, jedoch weißt du, wie ich, nicht über alle behördlichen Dinge Bescheid. Wir haben unterschiedliche Meinungen, das ist ok.

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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon DerLima » Do 10. Jan 2019, 08:58

Vladdi, wir haben nicht "unterschiedliche Meinungen", du schreibst MIst und widersprichst dir ständig und stetig selber.
Du schreibst davon, dass
vladdi hat geschrieben:
Mo 7. Jan 2019, 08:50
Bewerbung bei der BFE mD / gD immer möglich und somit auch direkt nach der Prüfung.

Ich würde jedoch zu einem Jahr (mindestens) Erfahrung in irgendeiner Dienststelle raten.
Er kann sich erst voll auf sein Studium konzentrieren und sich dann auf das EAV vorbereiten. Dumm, wenn man für die BFE ist, aber am Ende die Prüfung zum Polizisten (das Studium) vergeigt.
, was impliziert, dass man sich bereits zum Ende seiner Studienzeit bewerben kann. Schreibst nun aber:
Da eine Bewerbung erst nach dem Studium möglich ist, kommt man schon von Schwerpunktdienststellen zur BFE.
Also was denn jetzt? Die Diskussion ging die gesamte Zeit um die Erstverwendung:
Und ob du es glaubst oder nicht, aber ich bin tatsächlich Polizeibeamter und weiß um den Umstand, dass ein BFEler a) Polizist (Polizeivollzugsbeamter) ist und b) auch anderes macht, außer mit dem Knüppel auf die Köpfe von Leuten zu hauen.
Dann folgt wieder von dir ein Satz, der darstellt, dass man unmittelbar nach dem Studium zur BFE gehen kann:
Da ist es hilfreich neben dem Studium auch noch die Arbeit kennenzulernen und dann zur BFE zu gehen.
Im übrigen lernt man "die Arbeit" in den Praktikas kennen, auch danach, aber bestimmt nicht "neben" dem Studium. Natürlich ist es möglich, dass du statt "neben" eher "außer" meintest.
Und noch einmal (ich glaube zum dritten oder vierten Mal): Ich spreche ausdrücklich NICHT davon, dass Erfahrungen außerhalb der BFE schlecht, unnütz, nonsens oder sonstwie negativ konnontiert sind. Nur so wie du es darstellst ("geh mal ein Jahr vorher woanders hin") ist es schlicht kacke.
Und natürlich stellt man sich hinten an. Der Rest ist ja einfacfh schon länger da. Es mag Ausnahmen geben, aber da müssen die, die vorher bereits da waren ziemlich blöde sein oder schlecht aussehen gegen den "Neuen". Und das hat nichts mit Beurteilungssystemen zu tun, sondern ist einer schlichten, menschlichen Tatsache geschuldet.

Ach so... Und dein Satz
Für die Anrechnung braucht es 5 Jahre, da die Probezeit nicht Anrechnungsfähig ist.
ist ein weiterer Satz, der schlicht irreführend ist. Denn demnach würde eine Aanrechenbare Zeit ja 7 Jahre nach Ausbildungsende betragen... Schwerlich vorstellbar...
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Re: Direkte Bewerbung bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) möglich?

Beitragvon vladdi » Do 10. Jan 2019, 09:11

DerLima hat geschrieben:


Also was denn jetzt? Die Diskussion ging die gesamte Zeit um die Erstverwendung:
...
Und noch einmal (ich glaube zum dritten oder vierten Mal): Ich spreche ausdrücklich NICHT davon, dass Erfahrungen außerhalb der BFE schlecht, unnütz, nonsens oder sonstwie negativ konnontiert sind. Nur so wie du es darstellst ("geh mal ein Jahr vorher woanders hin") ist es schlicht kacke.
Seh ich anders. Eine Vorwerwendung vor BePo / BFE im Streifendienst ist sinnvoll


Und natürlich stellt man sich hinten an. Der Rest ist ja einfacfh schon länger da.
Nein.
In der Probezeit stellt er sich nicht hinten an. Er erhält nach 1 1/2 die erste Probezeit Beurteilung und nach 3 Jahren die 2 und den Wegfall der Probezeit. Da stellt sich bei einem Wechsel niemand an, weil es nichts zum anstellen gibt.




Ach so... Und dein Satz
Für die Anrechnung braucht es 5 Jahre, da die Probezeit nicht Anrechnungsfähig ist.
ist ein weiterer Satz, der schlicht irreführend ist. Denn demnach würde eine Aanrechenbare Zeit ja 7 Jahre nach Ausbildungsende betragen... Schwerlich vorstellbar...
Wie kommst du auf 7 Jahre? Ich schrieb 5 und das ist richtig. Zumindest für meine Behörde, gD, PEK, Verwendungen.




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