Jetzt soll der ESB ja ab Mitte des Jahres auf 7 Wochen verkürzt werden sowie die Teilnehmerzahl auf 24 steigen.
Aktuell dauert er 8 Wochen mit 18 Teilnehmern. Das ist ja auch nicht der richtige Weg.
Quantiät statt Qualität. Hm.
Moderator: Team Zoll
Jetzt soll der ESB ja ab Mitte des Jahres auf 7 Wochen verkürzt werden sowie die Teilnehmerzahl auf 24 steigen.
Bitte um belastbare Quellenangabe zu dieser Information.
Mit Ausnahme des EKA. Vielleicht wird der bei einer Sondereinheit geführt, nicht aber bei einer normalen KE oder der FKS.J12 hat geschrieben: ↑So 27. Jan 2019, 15:19Bestimmte Einheiten des Zolls verfügen bereits seit Jahren über die von dir genannten Waffen und Ausrüstungsgegenstände (und noch einiges mehr).zulu hat geschrieben: ↑So 27. Jan 2019, 13:11Also jede Behörde mag Abkürzungen, aber der Zoll steigert sich da ja richtig rein.
Und zum Thema: Mir fällt im Jahre 2019 kein Grund ein, warum eine Behörde, welche Sicherheitsaufgaben wahrnimmt, nicht über einen soliden Rüstsatz an FEM verfügen sollte. Dazu gehört für mich eine Pistole, eine Maschinenpistole, ein Schlagstock und Reizstoff. Die Schutzweste sollte klar sein. Diese gern auch mit optionaler Zusatzballistik. Über den Rest kann man sich dann tatsächlich streiten.
Die Frage ist nur, ob die FKS, unsere KEVen und KEen an den Flughäfen ebenfalls über eine Bewaffnung mit MP und EKA verfügen sollten.
Da bedarf es halt einer differenzierten Betrachtungsweise unter den Gesichtspunkten der entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen.
Die Aktivitäten der Mafia beschränken sich ja nicht auf Italien. Grundsätzlich erscheint es mir sinnvoll zu sein, eine Kontrollstelle auch entsprechend abzusichern. Eine KEV hätte diese Möglichkeit erst gar nicht.Old Bill hat geschrieben: ↑So 27. Jan 2019, 17:56Eventuell haben diese Herrschaften öfter mal mit mafiösen Vereinigungen zu tun und wenn man Wikipedia glauben darf, dann...Von daher ist das nicht vergleichbar.Wikipedia hat geschrieben:Die Guardia di Finanza ist militärisch organisiert und übernimmt im Verteidigungsfall im Rahmen der Streitkräfte Grenzsicherungsaufgaben. Ihre derzeit rund 61.000 Angehörigen haben Kombattantenstatus.
Gerne noch einmal meine Frage: Woraus leitest du eine rechtlichte Handlungspflicht ab, die einen Einsatz einer ballistischen Schutzdecke erfordert?
Das hatte ich auch nicht bestritten, gerne zitiere ich mich mal selbst:
Ich habe nur geschrieben, das der Zoll und die Guardia Finaza dahingehend nicht vergleichbar sind weil militärisch organisiert. Jetzt etwas klarer?
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Dann begründe doch einfach, wogegen der Zöllner verstößt, Blubber?
vladdi hat geschrieben:Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Dann begründe doch einfach, wogegen der Zöllner verstößt, Blubber?
Hä...??
Wo schrieb ich von irgendwelchen Verstößen???
Das was du da schreibst (auch im Gesprächszusammenhang mit deinem Vorposter) ist eindeutig: Du schreibst, dass der Zoll handeln muss. ob primär oder sekundär (was für Begriffe in dem Zusammenhang - in meiner Welt heisst das: originär und subsidiär) spielt keine Rolle. Denn wenn es rechtlich falsch sein soll nicht zu handeln, bedeutet das nichts anders, als das eine HandlungsPFLICHT besteht. Sonst kann es nicht rechtlich falsch sein.vladdi hat geschrieben:Auch nicht sekundär?
Also weiterfahren anstatt zu helfen?
Moralisch (und rechtlich) falsch.
Woher nimmst du nun diese Erkenntnis und wie leitest du das aus deiner ersten Aussage (oben zitiert) ab?vladdi hat geschrieben:rechtlich falsch, wenn der Zoll denkt, dass er nicht handeln dürfe
Du benutzt falsche Begriffe und ziehst falsche Schlüsse:vladdi hat geschrieben:Sekundär darf der Zoll handeln und deswegen ist es rechtlich falsch, was dort behauptet wurde, nämlich dass der Zoll primär und sekundär nicht handeln müsse.
Wenn der Zoll handeln darf, dann sollte er nicht weiterfahren. Deswegen ist es moralisch falsch weiterzufahren und rechtlich ist es auch falsch.
In der Folge heißt es jedoch nicht, dass für den Zoll daraus eine rechtliche Handlungsverpflichtung bestünde.
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