Möglichkeiten als JVA Beamtin

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Moderator: Team Justizvollzug

Maja123
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Möglichkeiten als JVA Beamtin

Beitragvon Maja123 » Di 5. Feb 2019, 11:41

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Eintrag. Ich hoffe, dass ich alles den Regeln entsprechend richtig mache ;)

Ich würde gerne wissen welche Möglichkeiten ich als Beamtin auf Probe (Lebzeit Anfang 2020) in einer JVA in NRW habe.
Also damit meine ich, z.B. zu welchen Behörden könnte ich wechseln, welche "Jobs" sind für mich möglich auszuüben.
Hat meine Stammanstalt immer ein Recht mich festzuhalten oder gibt es da Ausnahmen? Gibt es einen Unterschied ob man seine Lebzeit bereits hat oder nicht?
In meiner Anstalt gestaltet sich eine interne Umsetzung als sehr schwierig und kompliziert. Ebenso habe ich bereits seit 1 Jahr einen Versetzungsantrag in eine andere JVA gestellt, der natürlich aufgrund des Personalmangels nicht stattgegegeben werden kann.
Ich wäre über jeglichen Hinweis dankbar.

Die Tätigkeit macht mir eigentlich riesen Spaß und war auch nie ein Problem, mittlerweile merke ich leider die Schattenseiten des Berufs (12/2, Schichtdienst, maßige Überstunden, negativen Einfluss auf das Privatleben etc.)

Ich bin mir durchaus bewusst, dass mir dies vorher bekannt war, aber man wird nun mal nicht jünger.

Viele Grüße und Danke

Maja

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Old Bill
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Re: Möglichkeiten als JVA Beamtin

Beitragvon Old Bill » Di 5. Feb 2019, 11:46

Maja123 hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 11:41
Hat meine Stammanstalt immer ein Recht mich festzuhalten
Solche Fragen kommen normalerweise von den Insassen :polizei7:
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Maja123
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Re: Möglichkeiten als JVA Beamtin

Beitragvon Maja123 » Di 5. Feb 2019, 11:48

Stimmt :) :)

HardyMcFly
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Re: Möglichkeiten als JVA Beamtin

Beitragvon HardyMcFly » Mi 25. Nov 2020, 07:59

Hallo,

also soweit mir bekannt ist, glaube ich, hast du die Möglichkeit zum Zoll zu wechseln, wenn natürlich eine Stelle angeboten wird. Ich glaube man kann auch als Gerichtsvollzieher arbeiten, aber ich glaube man brauch dazu einige extra Qulaifikationen für diese Ausübung.

Natürlich kannst du einen Versetzungsantrag stellen, wie dir aber schon bekannt ist, kann dir Anstalt aus unterschiedlichen Gründen, dies verwehren. Trotzdem gib nicht auf, schieße einfach noch einen Antrag raus, denn es werden immer mehr Anwärter eingestellt.

Lg Marcus


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