BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Polizeibezogenes, was in keine andere Sektion hineinpasst

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BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Controller » Do 7. Feb 2019, 20:48

LTO schreibt:

Scanner greifen in Grund­rechte ein

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... +06%2F2019
Allerdings arbeitet die Software fehlerhaft und kann wohl die Zahlen O und 1 nicht von den Buchstaben O und I unterscheiden.
Wtf !!!!!

Wie kann man so einen Scheiss bestellen und einsetzen ??
"Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne (...) hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen", so die Richter. "Jederzeit an jeder Stelle unbemerkt registriert und darauf überprüft werden zu können, ob man auf irgendeiner Fahndungsliste steht oder sonst in einem Datenbestand erfasst ist, wäre damit unvereinbar", heißt es vollmundig in dem Beschluss.
:zustimm: :applaus: :applaus:

Und die Gesichtserkennung wird wohl auch rasiert. :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Brot » Fr 8. Feb 2019, 09:45

Controller hat geschrieben:
Do 7. Feb 2019, 20:48
Allerdings arbeitet die Software fehlerhaft und kann wohl die Zahlen O und 1 nicht von den Buchstaben O und I unterscheiden.
Wtf !!!!!

Wie kann man so einen Scheiss bestellen und einsetzen ??
Bin mir nicht sicher, ob es an der Software der Anlagen liegt. Ich weiß nicht, ob es immernoch so ist, aber ich habe schon händisch in unserem Auskunftssystem eine Individualnummer eingeben, einen Treffer erhalten und dann festgestellt, dass O und 0 keinen Unterschied bei der Eingabe machten. Aufgrund meiner Erfahrung könnte ich mir vorstellen, dass es vielleicht so gewollt ist und die Daten entsprechend ins System eingepflegt werden.



Ich finde das Urteil bedauerlich. Die automatische Kennzeichenlesesysteme, sofern sie denn eingesetzt werden, können bei der Aufklärung von Straftaten helfen. Und ich sehe kein Problem, wenn die Daten nach dem Abgleich sofort wieder gelöscht werden. In BW ist mir bislang kein Fall bekannt, bei welchem ein automatisches Kennzeichenlesesystem eingesetzt wurde. Ich gehe aber davon aus, dass diese Systeme bislang mehr Menschen geholfen als ihnen geschadet haben.

Ein Bekannter hat so sein Auto wieder bekommen, nachdem es entwendet und in Bayern von solch einem System erfasst wurde. Der Fahrer wurde angehalten und in U-Haft genommen, mein Bekannter bekam sein Auto wieder. Ohne dieses System wäre das Fahrzeug in Osteuropa gelandet. Und ich denke mal, dass er nicht der einzige ist, der so sein Auto wieder zurückbekommen hat.



Ich bin ein Befürworter der Section Controll zur Geschwindigkeitsüberwachung. Nimmt man o.g. Urteil als Grundlage, wird dieses ebenfalls nicht realisierbar sein und bestehende Anlagen werden eingestampft.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 8. Feb 2019, 10:11

Kein gutes Urteil, zumindest aus meiner Sicht.

Es werden keine Bewegungsprofile oder ähnliches erstellt. bei einer Verkehrskontrolle kann ich auch ohne Anfangsverdacht INPOL abfragen und muss es dem Bürger nicht sagen , dass ich diese Anfrage tätige.
Ich sehe da ein effektives Mittel, z.B. gegen die schwarzen Schafe im Straßenverkehr.

Wenn das gekippt wurde, dann können die sich ihre automatische Überwachung für Dieselfahrverbotszonen an die Backe heften. Wurde ja bereits darüber diskutiert.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Controller » Fr 8. Feb 2019, 10:27

Nun ja, wenn wir die Freiheiichkeit des Gemeinwesen wegwerfen, sind wir beim Überwachungsstaat!
Das will ich nicht und solltet ihr auch nicht wollen.
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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Brot » Fr 8. Feb 2019, 11:01

Wer redet hier denn vom Wegwerfen? Und meiner Meinung nach sind wir bei einer automatisierten Kennzeichenablesung, die lediglich den Fahndungsdatenbestand abgleicht und anschließend die abgelesenen Daten löscht, noch weit von einem Überwachungsstaat entfernt.

Anders sieht es aus, wenn wie als Beispiel gebracht anhand des Kennzeichens der Kraftstofftyp und welche Euro Norm das Fahrzeug besitzt erfasst und weiterverarbeitet wird.

Da finde ich überspitzt ausgedrückt die allgemeine Verkehrskontrolle bzw. eine eingerichtete Kontrollstelle näher am Überwachungsstaat dran als eine automatisierte Kennzeichenablesung.

Ich denke mal, dass niemand hier ein einem Überwachungsstaat interessiert ist, auch wenn du es u.a. mir unterstellst. Und nur, weil man automatisierte Kennzeichenlesesysteme befürwortet, ist man noch lange kein Befürworter eines Überwachungsstaats. Ich bin eben nicht der Meinung, dass diese Systeme der Untergang der Freiheitlichkeit des Gemeinwesen sind.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 8. Feb 2019, 11:05

Wo bitte wird die Freiheitlichkeit weggeworfen! Was soll Freiheitlichkeit genau sein?
Der Bürger kann sich völlig frei bewegen.

Sobald es gespeichert wird, um nachträglich irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, wäre ich auch gegen ein generelles Erfassen.
Aber bei sofortiger Löschung, ist es m.M.n völlig okay

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BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon vladdi » Fr 8. Feb 2019, 11:07

Der reine Fahndungsabgleich - auch automatisiert - kennzeichnet nicht den Überwachungsstaat.

Es ist jedoch ein Tool für einen Überwachungsstaat. Mit jedem einzelnen Tool muss man hinsichtlich Dauer, Intensität, Zweck bedacht umgehen.

Niemand will einen Überwachungsstaat. Aber ohne Überwachung verlieren wir den freien demokratischen Staat.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon DerLima » Fr 8. Feb 2019, 11:47

Brandenburg arbeitet seit Jahren erfolgreich mit einem Überwachungsstaatstool... Äh... Kesy - Kennzeichenerfassungssystem.
Funktion:
Kennzeichen durchfahrender Fahrzeuge werden abgelesen und mit einem definierten Datenbestand (dieser ist für einen definierten Zeitraum vorhanden) abgeglichen. Treffer -> Alarm -> Ergreifung des Täters -> Festnahem -> Fall gelöst.

Sectionscontroll finde ich eine gute Sache. Daten werden erfasst, am Ende bei Fehlverhalten verarbeitet. Kein Fehlverhalten -> Löschung. Der Vorteil ist, dass es deutlich farer gegenüber dem Autofahrer ist, als eine fest installierter Blitzerankage, da nicht nur eine minimale Momentaufnahme gemacht wird.
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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon vladdi » Fr 8. Feb 2019, 11:54

Automatische Fahndung macht ja auch im Schengenraum Sinn.

Brandenburg mit Fluchtrichtung Osten bzw Zureise ist doch ein gutes Beispiel, wo das gut ist.

Jedoch eine ständige dauerhafte automatische Fahndung könnte den Schritt zu zuviel Überwachungsstaat sein.


Section Control ist an Brennpunkten (z.b. Tunnel) sehr gut. Zuviel SC geht wieder zu sehr in den Überwachungsstaat

Die Dosis macht das Gift.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon 1957 » Fr 8. Feb 2019, 12:18

Ein gutes
Urteil. DIE AUFKLÄRUNG VON BAGATELLDTRSFTATEN IST NICHT OBERSTES STAATSZIEL.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Franconia » Fr 8. Feb 2019, 12:30

KFZ-Verschiebung im Zusammenhang mit OK ist also ein Bagatelldelikt?

Wieder was gelernt!

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 8. Feb 2019, 13:10

Soll ja noch bissel mehr geben als nur Verstöße gegen die AO oder PflVersG.
Ich kenne noch paar Gründe, warum ein aKZ im INPOL steht. Aber okay, alles Bagatellen. :pfeif:

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Knaecke77 » Fr 8. Feb 2019, 13:42

Gegen den Kfz-Kennzeichenabgleich in Bayern klagte der Informatiker Benjamin Erhart. Es handele sich um "nutzloses Sicherheitstheater", das aber geeignet sei, die Bevölkerung einzuschüchtern.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... +06%2F2019
Wo lebt dieser Mensch? :polizei10:
Die gleichen Leute, die sich über den Überwachungsstaat echauffieren, haben oftmals keine Bedenken sich bei FB & Co. nackt zu machen.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon 1957 » Fr 8. Feb 2019, 14:06

Wer sich wo nackt macht, ist eine individuelle Entscheidung. Der Vergleich hinkt also.
Staatliche Überwachungsmaßnahmen müssen dem Recht und der Rechtsprechung entsprechen. Gemeint war dieses:

"Jederzeit an jeder Stelle unbemerkt registriert und darauf überprüft werden zu können, ob man auf irgendeiner Fahndungsliste steht oder sonst in einem Datenbestand erfasst ist, wäre damit unvereinbar", heißt es in dem Beschluss.

Die Folge ist aber nicht die "Unvereinbarkeit" jedes Kfz-Kennzeichen-Abgleichs. Vielmehr muss der Eingriff durch ein Gesetz gerechtfertigt werden, das verhältnismäßig ist - was wiederum vom BVerfG kontrolliert wird. Die Karlsruher Richter sichern sich damit also vor allem die eigene Kontrolle. Künftig kann also jeder Bürger beim BVerfG eine Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regeln zum Kfz-Kennzeichenabgleich einfordern - wie bei anderen heimlichen Polizeimaßnahmen auch.

Außerdem:
Bei den stationären Anlagen dürfte es so sein, dass dort nur die Banalitäter registriert werden. Wer organisiert agiert, wird genau wissen, wo diese Anlagen stehen.

Ja, in der Masse geht es um die banalen Dinge.
Wir leben in einem freiheitlichen Staat. Ich möchte jedenfalls nicht an jeder Ecke registriert werden. Auch wenn ich nichts zu verbergen habe. Diese Freiheit will ich haben.
Da könnt ich dann ja gleich nach China o.ä. auswandern.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 8. Feb 2019, 14:26

Oh, Kennzeichenerfassung mit China vergleichen. Wird immer besser in der CZ.

In der Masse... dürfte.... Was ist die Masse? Was ist der Rest und welche Gewichtung hat der Rest? Ich empfinde den Fahrzeugdiebstahl nicht als Bagatelle. Auch umfahren die nicht jede Erfassung und werden z.B. durch feste Blitzer fotografiert. Teilweise sind die Jungs, welche fahren/überführen sind nicht selten BTM-Hasis.

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