Controller hat geschrieben: ↑Do 7. Feb 2019, 20:48
Allerdings arbeitet die Software fehlerhaft und kann wohl die Zahlen O und 1 nicht von den Buchstaben O und I unterscheiden.
Wtf !!!!!
Wie kann man so einen Scheiss bestellen und einsetzen ??
Bin mir nicht sicher, ob es an der Software der Anlagen liegt. Ich weiß nicht, ob es immernoch so ist, aber ich habe schon händisch in unserem Auskunftssystem eine Individualnummer eingeben, einen Treffer erhalten und dann festgestellt, dass O und 0 keinen Unterschied bei der Eingabe machten. Aufgrund meiner Erfahrung könnte ich mir vorstellen, dass es vielleicht so gewollt ist und die Daten entsprechend ins System eingepflegt werden.
Ich finde das Urteil bedauerlich. Die automatische Kennzeichenlesesysteme, sofern sie denn eingesetzt werden, können bei der Aufklärung von Straftaten helfen. Und ich sehe kein Problem, wenn die Daten nach dem Abgleich sofort wieder gelöscht werden. In BW ist mir bislang kein Fall bekannt, bei welchem ein automatisches Kennzeichenlesesystem eingesetzt wurde. Ich gehe aber davon aus, dass diese Systeme bislang mehr Menschen geholfen als ihnen geschadet haben.
Ein Bekannter hat so sein Auto wieder bekommen, nachdem es entwendet und in Bayern von solch einem System erfasst wurde. Der Fahrer wurde angehalten und in U-Haft genommen, mein Bekannter bekam sein Auto wieder. Ohne dieses System wäre das Fahrzeug in Osteuropa gelandet. Und ich denke mal, dass er nicht der einzige ist, der so sein Auto wieder zurückbekommen hat.
Ich bin ein Befürworter der Section Controll zur Geschwindigkeitsüberwachung. Nimmt man o.g. Urteil als Grundlage, wird dieses ebenfalls nicht realisierbar sein und bestehende Anlagen werden eingestampft.