BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Controller » Fr 8. Feb 2019, 16:08

Brot das Gericht hat doch gesagt, was Sache ist, gilt auch für Ghost; der Begriff Freiheitlichkeit wird von ihm (dem Gericht) im Urteil angeführt. Ob es ihn auch prägte, kann ich nicht sagen.

Das Urteil kann man bei Interesse bestimmt finden und sich zu Gemüte führen!

hm, ok bevor wieder gemault wird:

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 14215.html

lesen müsst ihr allerdings selber.

1957: :zustimm: :applaus:

@ Knäcke:
Die gleichen Leute, die sich über den Überwachungsstaat echauffieren, haben oftmals keine Bedenken sich bei FB & Co. nackt zu machen.
du brauchst dringend ne Schulung im Datenschutzbereich!
So ein Käse, absolut nicht vergleichbar, Stammtisch schlimmstes Kaliber
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon 1957 » Fr 8. Feb 2019, 16:24

Ghosti,

der Fahrzeugdiebstahl ist und war kein Grund, ein wichtiges Freiheitsrecht für viele auszuhebeln.
Der Hinweis auf China erfolgte, um da mal ein schlechtes Beispiel zu benennen. Muss man sich nicht drüber aufregen.

Für mich steht Freiheit über der Sicherheit.

Franconia

Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Franconia » Fr 8. Feb 2019, 17:04

Ich versteh immer noch nicht inwiefern die persönliche Freiheit durch einen Abgleich des Kennzeichens mit dem Fahndungsbestand tangiert wird, wenn ich im Gegenzug schwerkriminelle Banden aus dem Verkehr ziehen kann?! Stichwort Verhältnismäßigkeit.

Der (strittige) Eingriff in das RIS ist meiner Ansicht nach mehr als gerechtfertigt. Mir persönlich ist es scheiß egal, wie oft mein Kennzeichen abgeglichen wird.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon HessieJames » Fr 8. Feb 2019, 17:34

Das musst du auch nicht verstehen. In Deutschland hat man nun einmal seine ganz eigene Vorstellung von Freiheit. Hierzulande kriegt man angesichts eines Datenabgleichs Schnappatmung, andernorts reagiert man so, wenn der Privatbesitz von Maschinengewehren in Frage gestellt wird.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon 1957 » Fr 8. Feb 2019, 18:08

Franconia, das liegt daran, das der Wert den Datenschutzes in einem Gesellschaftssystem von etlichen falsch verstanden wird. Das Stichwort hast du gegeben:
Verhältnismäßigkeit. Das Grundrecht ist stärker als die Aufgabe. Freiheit ist auch, sich unbeobachtet und unregistriert zu bewegen.

Du musst auch nur die Leitsätze lesen, um zu erkennen, dass es trotzdem Möglichkeiten für den Einsatz der Apparaturen gibt. Die müsse allerdings vom Gesetzgeber verfassungsgemäß ausgestaltet werden.

Banden werden übrigens nicht durch einen zufälligen Treffer in solchen Systemen bekämpft. Da bleibt nur ein Fahrer in geklauter Karre. Wenn der denn auch angehalten werden kann. In vielen Fällen dürfte auch lediglich die Erkenntnis bleiben, dass zu einer bestimmten Zeit ein bestimmtes geklautes Auto eine bestimmte Apparatur an einem bestimmten Ort passiert hat.

Es gibt übrigens kein staatliches System, dem bedingungslos zu vertrauen ist. Nichts bleibt wie es ist und Missbrauch gibt es überall.
Zuletzt geändert von 1957 am Fr 8. Feb 2019, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Aessaem » Fr 8. Feb 2019, 18:17

Das BVerfG hat die Gesetze nur als teilweise verfassungswidrig angesehen oder habe ich es falsch verstanden? Dann müssen die Länder erst einmal nur nachbessern und die Gesetze könnten weiterhin bestehen. Zwar mit strengeren Richtlinien für die Polizeibehörden, aber es wäre möglich, oder? Natürlich unter der Voraussetzung, dass nicht wieder dagegen geklagt wird usw.
Beim Kennzeichen-Abgleich zur Gefahrenabwehr werden mit speziellen Geräten an der Fahrbahn die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst. Ergibt der automatisierte Abgleich mit dem Fahndungsbestand keinen Treffer, werden die Daten sofort wieder gelöscht. Die Länder setzen das System zu unterschiedlichen Zwecken ein, zum Beispiel um Einbruchserien zu beenden oder Großveranstaltungen zu schützen.

Laut Urteil greift der Abgleich immer in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das sei nur teilweise gerechtfertigt. Die Gründe sind je nach Bundesland verschieden. In Bayern hat der Freistaat beispielsweise gar keine Gesetzeskompetenz, um die Kontrollen – wie dort vorgesehen – unmittelbar zum Grenzschutz zu erlauben. Baden-Württemberg und Hessen müssen künftig die Fahndungsdaten enger eingrenzen, mit denen abgeglichen wird.

Im Großen und Ganzen können die Vorschriften trotzdem erst einmal in Kraft bleiben; sie müssen allerdings bis spätestens Ende dieses Jahres nachgebessert werden. Gegenstand der Klagen waren nur die Vorschriften in den drei Bundesländern. Auch andere Länder haben den Kennzeichenabgleich in ihren Polizeigesetzen vorgesehen.
Dies habe ich aus der FAZ:

https://www.google.com/amp/s/m.faz.net/ ... 0.amp.html

Ich habe ebenfalls den LTO-Bericht gelesen.
Ganz sicher bin ich mir nicht.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon 1957 » Fr 8. Feb 2019, 18:21

so ist es.

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon Aessaem » Fr 8. Feb 2019, 18:28

Danke, dann verstehe ich die ganze Aufregung nicht, die hier wieder herrscht. :)

vladdi
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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon vladdi » Fr 8. Feb 2019, 18:31

Ok.
Freiheit.



Auf der anderen Seite:
Der Abgleich erfolgt mit der Fahndungsdatei.
Wenn das Ding piepst, dann ist das ein Fahndungstreffer.
Ein Straftäter, der gesucht wird.


Jetzt sagen Menschen, dass diese Datenabfrage böse ist.
Das heißt auf der anderen Seite, dass diese Straftäter nicht gefasst werden.


Ich will, dass Straftäter gefasst werden aber nicht von jedem Bürger ein Bewegungsprofil erstellt wird, bzw. dass jederzeit alle Fahrzeuge angescannt werden.

Automatisierter KFZ Fahndungsabgleich ist ein gutes Mittel für die Polizei
Bei ordentlicher rechtlicher Regelung und verantwortlichem Gebrauch ist die Freiheit nicht gefährdet. Straftäter, die ausgeschrieben sind, gefährden die Freiheit viel stärker.

Das Beispiel oben mit Brandenburg! Ich denke,dass dieses Fahndungshilfsmittel für Brandenburg-Preußen ein super Mittel ist... gerade im Bezug auf grenzüberschreitende Kriminalität

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Re: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung

Beitragvon 1957 » Fr 8. Feb 2019, 18:51

Vladdi,
das hat doch niemand bestritten. Es bleibt aber trotzdem dabei, dass verfassungsrechtliche Grundsätze per se über den Fahndungsvorhaben stehen, wenn sie ungezielt und wenig konkret eine Vielzahl der Menschen betreffen.

Assaem hat übrigens recht. Viel Geschrei um nix.


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