Einstellungsjahrgang 2019

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Benutzeravatar
Bones65
Captain
Captain
Beiträge: 1743
Registriert: So 22. Feb 2015, 10:18
Wohnort: Pott

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Bones65 » Fr 8. Mär 2019, 13:45

Sami1992 hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:24
Nach der Polizeiärztlichen Untersuchung muss man den Führungszeugnis ja nach Münster senden.
Nein, du musst ein FZ der Belegart 0 beantragen, was direkt nach Münster gesendet wird.
Sunwalk hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:32
! Davon abgesehen wurde mein FZ erst nach Beendigung des EAV von mir selbst beantragt beim zuständigen Amt, das Selbiges dann widerum direkt nach Münster gesendet hat. Warum das so ist weiß der Geier,
Weil sich Belegart 0 in der Auskunftstiefe unterscheidet. Dieses ist außerdem für die Einstellung bei Behörden erforderlich und wird direkt an diese gesendet, somit kann es auch nicht verändert werden.
Sami1992 hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:24
Meine frage: Wird der erst kontrolliert und wenn alles sauber ist, zum AC eingeladen oder wird der FZ erst nach dem AC abgecheckt?
Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet, indem du schriebst, wie das bei deinem Bekannten war. Die Sichtung des Fz und die Ermittlung auf polizeiliche Vorerkenntnisse (das ist übrigens nicht das selbe - "fallen gelassene" Anzeigen erscheinen nicht im FZ) erfolgen erst nach erfolgreichem Bestehen aller drei Auswahltage.
Sami1992 hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:24
Das macht alles iwie keinen Sinn. Wieso entscheidet man das nicht vorher bevor man ihn zum AC einlädt?
Doch macht es. Die Ermittlung von Vorerkenntnissen ist zeit-und personalintensiv (Anforderung der Akten in den lokalen Behörden etc.). Die Mühe macht man sich erst, wenn feststeht, dass der Bewerber geeignet ist. Das nennt sich "Nachauswahl" und ist so auch auf den Infoseiten der Polizei NRW erklärt.

Und normalerweise ist der Vorgang ja auch unkritisch, weil der überwiegende Teil der Bewerber so clever ist, eben keine alten Verfahren zu verschweigen. :polizei2:
:snoopy:

Sami1992
Cadet
Cadet
Beiträge: 17
Registriert: So 9. Dez 2018, 04:11

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Sami1992 » Fr 8. Mär 2019, 14:06

Bones65 hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 13:45
Sami1992 hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:24
Nach der Polizeiärztlichen Untersuchung muss man den Führungszeugnis ja nach Münster senden.
Nein, du musst ein FZ der Belegart 0 beantragen, was direkt nach Münster gesendet wird.
Sunwalk hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:32
! Davon abgesehen wurde mein FZ erst nach Beendigung des EAV von mir selbst beantragt beim zuständigen Amt, das Selbiges dann widerum direkt nach Münster gesendet hat. Warum das so ist weiß der Geier,
Weil sich Belegart 0 in der Auskunftstiefe unterscheidet. Dieses ist außerdem für die Einstellung bei Behörden erforderlich und wird direkt an diese gesendet, somit kann es auch nicht verändert werden.
Sami1992 hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:24
Meine frage: Wird der erst kontrolliert und wenn alles sauber ist, zum AC eingeladen oder wird der FZ erst nach dem AC abgecheckt?
Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet, indem du schriebst, wie das bei deinem Bekannten war. Die Sichtung des Fz und die Ermittlung auf polizeiliche Vorerkenntnisse (das ist übrigens nicht das selbe - "fallen gelassene" Anzeigen erscheinen nicht im FZ) erfolgen erst nach erfolgreichem Bestehen aller drei Auswahltage.
Sami1992 hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 11:24
Das macht alles iwie keinen Sinn. Wieso entscheidet man das nicht vorher bevor man ihn zum AC einlädt?
Doch macht es. Die Ermittlung von Vorerkenntnissen ist zeit-und personalintensiv (Anforderung der Akten in den lokalen Behörden etc.). Die Mühe macht man sich erst, wenn feststeht, dass der Bewerber geeignet ist. Das nennt sich "Nachauswahl" und ist so auch auf den Infoseiten der Polizei NRW erklärt.

Und normalerweise ist der Vorgang ja auch unkritisch, weil der überwiegende Teil der Bewerber so clever ist, eben keine alten Verfahren zu verschweigen. :polizei2:



Danke euch beiden für die Antworten! :) :)

DerPolizist2
Cadet
Cadet
Beiträge: 25
Registriert: Do 29. Nov 2018, 17:04

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon DerPolizist2 » Sa 9. Mär 2019, 13:07

Hi Leute,

ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, welche Zuschläge neben der normalen Vergütung einem in der Ausbildung noch zustehen könnten?

niwa
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 189
Registriert: Fr 12. Sep 2014, 14:47

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon niwa » Sa 9. Mär 2019, 13:09

DerPolizist2 hat geschrieben:Hi Leute,

ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, welche Zuschläge neben der normalen Vergütung einem in der Ausbildung noch zustehen könnten?
Neben deiner Besoldung AW A9 kommen insbesondere folgende Zulagen in betracht:
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr die Polizeizulage (im 2. Jahr nur zur Hälfte) und ggf. im Praktikum die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten.

Sofern du bereits verheiratet bist und Kinder hast, kommen auch noch die entsprechenden Familienzuschläge dazu.

Lebboni

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Lebboni » Sa 9. Mär 2019, 17:01

DerPolizist2 hat geschrieben:
Sa 9. Mär 2019, 13:07
Hi Leute,

ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, welche Zuschläge neben der normalen Vergütung einem in der Ausbildung noch zustehen könnten?
Zusätzlich erhältst du noch Reisekosten für dein Trainingsmodul. Allerdings gehst du erst in Vorkasse (bspw. für eine WG) und musst danach einen Antrag für die Erstattung stellen, dessen Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

DerPolizist2
Cadet
Cadet
Beiträge: 25
Registriert: Do 29. Nov 2018, 17:04

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon DerPolizist2 » Sa 9. Mär 2019, 17:05

Zuschläge für eine Wohnung, die man eventuell aufgrund des Studiums mieten muss, gibt es nicht oder?

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 9. Mär 2019, 17:10

Warum sollte es?
:lah:

Franconia

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Franconia » Sa 9. Mär 2019, 17:31

DerPolizist2 hat geschrieben:
Sa 9. Mär 2019, 17:05
Zuschläge für eine Wohnung, die man eventuell aufgrund des Studiums mieten muss, gibt es nicht oder?
Wenn du schon einen eigenen Hausstand hast bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsgeld.

Prometheus91
Corporal
Corporal
Beiträge: 290
Registriert: Di 15. Mär 2016, 23:47

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Prometheus91 » So 10. Mär 2019, 01:17

DerPolizist2 hat geschrieben:
Sa 9. Mär 2019, 17:05
Zuschläge für eine Wohnung, die man eventuell aufgrund des Studiums mieten muss, gibt es nicht oder?

Zuschläge für die Miete einer Wohnung bekommst du nicht. Du bist dann Landesbeamter in NRW und kannst landesweit eingesetzt bzw. versetzt werden!
EJ2016 NRW

Ogi93
Cadet
Cadet
Beiträge: 19
Registriert: Di 5. Feb 2019, 03:13

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Ogi93 » Do 14. Mär 2019, 11:43

Hey liebe Mitglieder,

Ich habe nun auch alle Testteile bestanden und nun freue ich mich sehr im September anzufangen. Ich habe jedoch eine Frage bezüglich des Namens. Durch meinen Migrationshintergrund habe ich ein g mit einem Strich (also g mit Breve) ğ. Als ich das beim Gespräch erwähnte, hat man mich "abgewimmelt" mit dem Argument, dass das deutsche Alphabet diesen Buchstaben mit dem Strich nicht hätte. Daraufhin habe ich erklärt, dass es doch heutzutage möglich ist, Namen auch mit Sonderzeichen einzutragen. Der nette Herr ging aber nicht darauf ein und meinte, dass das nicht "wichtig" sei. In der Geburtsurkunde steht es genau richtig mit dem ğ. Für mich persönlich ist es wichtig, weil ich mich sonst mit dem "falsch" geschriebenen Namen nicht wohl fühlen würde. Ich denke, ihr könnt das nachvollziehen. Mich würde interessieren, vorallem diejenigen unter euch, die auch einen Namen mit Sonderzeichen haben (auch z.T. polnische, türkische, französische oder andere), wie das bei euch ist. Ich weiß nicht, was ich nun machen soll.

Habt ihr bereits Erfahrungen diesbezüglich?

Benutzeravatar
Bones65
Captain
Captain
Beiträge: 1743
Registriert: So 22. Feb 2015, 10:18
Wohnort: Pott

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Bones65 » Do 14. Mär 2019, 12:21

In deiner PA wird das korrekt vermerkt.
Im täglichen Dienst (Anzeigen fertigen, Ladungen, Gerichtspost, Gehaltsabrechnungen etc.) wird das Sonderzeichen wohl wegfallen. So kenne ich das von einem slowenischen Kollegen, dessen Name dann einfach ohne dieses Zeichen geschrieben wird. Unsere Vorgangsbearbeitung gibt diese Sonderzeichen nicht her. Der Otto-Normal-mensch weiß vermutlich auch gar nicht, wie man sowas tippt.
Ist wohl Typsache, dass dir das wichtig ist, ihm ist das komplett egal und ein Stückweit bei der elektronischen Datenverarbeitung in hiesigen Gefilden nicht anders zu machen.
Wenn du Post bekommst, möchte ich wetten, dass bei zwei Drittel der Firmen / Behörden das auch einfach wegfällt.

Hast du deutsche Personalpapiere? Was steht da?
Ogi93 hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 11:43
Ich weiß nicht, was ich nun machen soll.
Die Frage verstehe ich nicht. Was soll man machen, außer es hinzunehmen?
Willst du deswegen deine Ausbildung nicht antreten??
:snoopy:

Ogi93
Cadet
Cadet
Beiträge: 19
Registriert: Di 5. Feb 2019, 03:13

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Ogi93 » Do 14. Mär 2019, 12:36

Hey Bones65, Danke zunächst für deine Antwort.

Im Personalausweis ist es auch ohne Sonderzeichen, weil die das damals auch nicht hinbekommen haben. Mittlerweile hat sich das aber geändert, ich muss demnächst sowieso meinen Ausweis erneuern lassen, weil dieser abläuft. Ich frage mich nur, ob man das tatsächlich nicht eintippen kann oder möchte bzw. zu faul ist, weil das umständlicher ist. Wenn das Standesamt meinen Namen 1993 richtig im Originalen Buch (habe ich gesehen) geschrieben, dann fragt man sich schon, wieso man das ein viertel Jahrhundert später nicht hinbekommt.

Weil mir der Beruf eben so wichtig ist, wollte ich, dass alles perfekt ist und dazu gehört auch mein Name. Daher war das nur ein Gedankengang. So oder so werde ich den Dienst antreten :zustimm:

Prometheus91
Corporal
Corporal
Beiträge: 290
Registriert: Di 15. Mär 2016, 23:47

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Prometheus91 » Do 14. Mär 2019, 18:47

Ogi93 hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 12:36
Hey Bones65, Danke zunächst für deine Antwort.

Im Personalausweis ist es auch ohne Sonderzeichen, weil die das damals auch nicht hinbekommen haben. Mittlerweile hat sich das aber geändert, ich muss demnächst sowieso meinen Ausweis erneuern lassen, weil dieser abläuft. Ich frage mich nur, ob man das tatsächlich nicht eintippen kann oder möchte bzw. zu faul ist, weil das umständlicher ist. Wenn das Standesamt meinen Namen 1993 richtig im Originalen Buch (habe ich gesehen) geschrieben, dann fragt man sich schon, wieso man das ein viertel Jahrhundert später nicht hinbekommt.

Weil mir der Beruf eben so wichtig ist, wollte ich, dass alles perfekt ist und dazu gehört auch mein Name. Daher war das nur ein Gedankengang. So oder so werde ich den Dienst antreten :zustimm:
Also ich wüsste nicht, wie ich jetzt hier auf meiner Computertastatur diesen Buchstaben "g" ändern kann.

Es wird wahrscheinlich so laufen, dass dein "g" normal geschrieben wird und du dich damit abfinden musst.

Was sollst du machen? Wie oben geschrieben, dich damit abfinden. Viel Sachen bei der Polizei können nicht so laufen wie man es sich erhofft hat, aber dann ist das so. So ist es in der freien Wirtschaft auch. ;)

Ggf. kannst du mit deiner Ausbildungsleitung sprechen, dass es auch deiner Urkunde dann mit Sonderzeichen geschrieben wird. Aber in Anzeigen und im täglichen Dienst wird sich damit wahrscheinlich niemand die mühe machen.

Gruß
EJ2016 NRW

Fusle
Corporal
Corporal
Beiträge: 411
Registriert: Fr 29. Jan 2016, 20:34

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Fusle » Do 14. Mär 2019, 18:57

Ich habe 3 Ladungen erhalten in denen ich mit Frau statt mit Herr angesprochen wurde und seit 2 Wochen bin ich System noch mit der alten Amtsbezeichnung geführt.

Was soll's? Tut dem Spaß am Job keinen Abbruch.

Gesendet von meinem HTC U11 mit Tapatalk


Arijinki

Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Arijinki » Fr 15. Mär 2019, 18:00

Hey Polli,

ich war gestern bei der polizeiärztlichen Untersuchung und mir wurde gesagt, dass sich die Dauer der Wartezeit nach einer Laser OP geändert hat. Sie wurde von 1 Jahr auf 6 Monate verkürzt. Wusste nicht wohin ich die Information hinschreiben soll. Magst du ja vielleicht in deinem Beitrag ( Antworten von A-Z) ändern.

Gruß


Gesendet von iPhone mit Tapatalk


Zurück zu „Nordrhein-Westfalen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende